Freiwillige Zulassung in München
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Dank des Forums bin ich gut vorbereitet heute mit meinem UNU Classic bei der Münchner Zulassungsstelle vorgefahren. Tage zuvor war ich beim TÜV Unterhaching und habe mir für 15 EUR die Bestätigung geholt, dass eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist (habe ich selbst nachgerüstet, da die Classic "Hinterleuchtung" beim ersten Termin durchfiel). Die Zulassung ging dann fix inkl. Vorfahrt, weil natürlich schikanös noch die FIN / Seriennummer geprüft wurde, obwohl jene auf der TÜV Bestätigung angeben ist. Dann der Schock nach zweimaligen Hin- und Hergelaufen zw. Schilderpräger und Abstempeln: Ich bekomme nur ein 280 x 200 zugestanden, was natürlich nicht auf den UNU passt. Mitleid bei den "Abstempeln": "Ja, sieht am UNU richtig Kacke aus".
Ich bin dann noch beim Abteilungsleiter vorstellig geworden, der freundlich mitteilte, dass die Regierung von Oberbayern veranlasst hätte, dass man sich an das Gesetz halte. Mit der Zulassung sei es kein Leichtkraftrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug, daher können man nur große Schilder geheimen und ich solle froh sein, dass man sich auf das alte Motorrad Schild besinne und nicht ein normales Autokennzeichen verlange. Hier war dann jede Mühe vergeblich und ich bin abgezogen. Mal sehen, ob man dagegen nicht vorgehen kann. Wichtig war zunächst, die Zulassung zu erhalten.
Ich bin dann noch beim Abteilungsleiter vorstellig geworden, der freundlich mitteilte, dass die Regierung von Oberbayern veranlasst hätte, dass man sich an das Gesetz halte. Mit der Zulassung sei es kein Leichtkraftrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug, daher können man nur große Schilder geheimen und ich solle froh sein, dass man sich auf das alte Motorrad Schild besinne und nicht ein normales Autokennzeichen verlange. Hier war dann jede Mühe vergeblich und ich bin abgezogen. Mal sehen, ob man dagegen nicht vorgehen kann. Wichtig war zunächst, die Zulassung zu erhalten.
UNU Classic 2kW, Christiania Lastenrad
- FDemmer
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Es gibt nirgends eine zwingende Vorschrift ein großes Schild zu erteilen. Das ist pure Schikane und nur eine Auslegungssache. Und die Erklärung des Abteilungsleiters bzgl. des Leichtkraftrades ist einfach nur schwachsinnig. Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Würde mich mal interressieren was passiert, wenn ich meinen freiwillig zugelassenen Roller dorthin ummelde ??? Dann wird der Abteilungsleiter sagen ich kann in Bayern mit dem kleinen Schild nicht fahren ? Das ist nur in Brandenburg erlaubt ???
- Schnabelwesen
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Leider nicht ganz richtig. Im NIU-Thread zu Zulassung und Förderung haben aufgeschlossene Verwaltungsleute das ge- und erklärt. Freiwillig zugelassene Moppeds sind in der Regelung für die kleinen Nummernschilder nicht erfasst, weil wohl vergessen. Das Recht ist also auf der Seite derer, die die Schikane gerne einbauen wollen. Sinn macht es natürlich nicht. In Kiel war es zum Glück kein Problem. Dafür wurden die beiden einzigen Fahrzeuge in Kiel, die fälschlicherweise ein "E" im Kennzeichen hatten, auf Kosten der Behörde zurückgerufen und des "E's" beraubt
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Schöne Grüße, Bertolt
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Genauer wird zwischen Leichtkrafträder (die wie Traktoren kleine Schilder führen dürfen) und Krafträdern unterschieden. Der UNU zählt als Kraftrad (über Sinn und Unsinn der Unterscheidung braucht man nicht diskutieren), daher nur grosses Schild. Wie heisst es aber beim 123. Bund-Länder Fachausschusses – Fahrzeuge, Top 5), der ein paar Seiten vorher zum Download zur Verfügung steht:
"Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Soweit die freiwillige Zulassung gleichzeitig mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zuteilung eines Leichtkraftradkennzeichens einhergeht, müsste eine weitere einzelfallbezogene Ermessensentscheidung herbeigeführt werden."
Ergo ist die Ermessensentscheidung negativ beschieden worden, weil "man" solche Zulassungen nicht möchte.
Ich werde bei der Behörde schriftlich nachfassen mit wenig Aussicht auf Erfolg. Ermessen ist eben Ermessen.
"Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Soweit die freiwillige Zulassung gleichzeitig mit einem Antrag auf ausnahmsweise Zuteilung eines Leichtkraftradkennzeichens einhergeht, müsste eine weitere einzelfallbezogene Ermessensentscheidung herbeigeführt werden."
Ergo ist die Ermessensentscheidung negativ beschieden worden, weil "man" solche Zulassungen nicht möchte.
Ich werde bei der Behörde schriftlich nachfassen mit wenig Aussicht auf Erfolg. Ermessen ist eben Ermessen.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Die Ermessensentscheidung bzw. der Antrag auf das kleinere Kennzeichen sollte mit einem Gutachten vom TÜV vom Antragsteller vorbereitet werden, wo drin steht, das nur das LKR-Kennzeichen passt. Dann würde es m.E. recht schwierig sein, das Ermessen so auszuüben, das der Ausnahmeantrag abgelehnt wird 

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Re: Freiwillige Zulassung in München
Der deutsche Amtsschimmel hat auch den bayerischen erfasst:
"(...) Ein verkleinertes Kennzeichen (240/255mm x 130mm) darf grundsätzlich nur Leichtkrafträdern oder landwirtschaftlichen Zugmaschinen zugeteilt werden. Die Zulassungsbehörde darf durchaus über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden und ggf. ein verkleinertes Kennzeichen für ein Fahrzeug zuteilen, wenn eine entsprechende Begründung in einem Ausnahmegutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt wird, dass beispielsweise eine Umbaumaßnahme am Fahrzeug erforderlich wäre, die wirtschaftlich nicht zumutbar ist, um das Fahrzeug in den Verkehr bringen zu können. Bei einem Kleinkraftrad wäre eine entsprechende Begründung schon aus dem Grund fehlerhaft, weil die grundsätzliche Möglichkeit besteht, ein Versicherungskennzeichen zu erwerben und damit das Fahrzeug zu betreiben.
Unsere Rechtsauffassung deckt sich im Übrigen mit einer Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, die für ganz Bayern ausgesprochen wurde."
Ich habe mal alle Verordnungen und die Handlungsempfehlung angefragt. Ma sehen.
"(...) Ein verkleinertes Kennzeichen (240/255mm x 130mm) darf grundsätzlich nur Leichtkrafträdern oder landwirtschaftlichen Zugmaschinen zugeteilt werden. Die Zulassungsbehörde darf durchaus über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden und ggf. ein verkleinertes Kennzeichen für ein Fahrzeug zuteilen, wenn eine entsprechende Begründung in einem Ausnahmegutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt wird, dass beispielsweise eine Umbaumaßnahme am Fahrzeug erforderlich wäre, die wirtschaftlich nicht zumutbar ist, um das Fahrzeug in den Verkehr bringen zu können. Bei einem Kleinkraftrad wäre eine entsprechende Begründung schon aus dem Grund fehlerhaft, weil die grundsätzliche Möglichkeit besteht, ein Versicherungskennzeichen zu erwerben und damit das Fahrzeug zu betreiben.
Unsere Rechtsauffassung deckt sich im Übrigen mit einer Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, die für ganz Bayern ausgesprochen wurde."
Ich habe mal alle Verordnungen und die Handlungsempfehlung angefragt. Ma sehen.
UNU Classic 2kW, Christiania Lastenrad
- FED
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Darf heißt nicht muss.
Ich verstehe, dass ein größeres Kennzeichen nicht so schön aussieht.
Einen technischen Grund der ein kleineres Kennzeichen rechtfertigt kann ich auch nicht erkennen.
Das Behördenbashing nervt mich. Die machen ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Meine Erfahrungen auf der Zulassungsstelle in München waren bisher durchweg positiv.
LG
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Ja, die Behörden kann nur auf Grundlage der Gesetze arbeiten, somit kann es eigentlich nicht automatisch ein verkleinertes Nummernschild geben. Nur wenn das große nicht passt, ist es m.E. auch gerechtfertigt, ein kleines zu wollen. Klar ist das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen ohne Umbau grundsätzlich betreibbar, aber eventuell gibt es andere Gründe, das eben nicht zu wollen (Schadenfreiheitsklasse, Auslandseinsatz im Urlaub mit weniger Problemen, THG-Quote). Und die Gesetze geben es her, das verkleinerte Schild zu erhalten und es steht der Behörde nicht zu, über die Beweggründe zu befinden, warum eine freiwilliige Zulassung erfolgen soll. Hier wird durch die Hintertür durch die Leitungsebene versucht, freiwillige Zulassungen zu verhindern um das auszubügeln, was eventuell der Gesetzgeber versaut hat. Sei es aus Personalknappheit oder warum auch immer. Der einzelne Mitarbeiter kann nix dafür, er arbeitet nunmal weisungsgebunden.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
.rainer* hat geschrieben: ↑Fr 9. Dez 2022, 11:17. Hier wird durch die Hintertür durch die Leitungsebene versucht, freiwillige Zulassungen zu verhindern um das auszubügeln, was eventuell der Gesetzgeber versaut hat. Sei es aus Personalknappheit oder warum auch immer. Der einzelne Mitarbeiter kann nix dafür, er arbeitet nunmal weisungsgebunden.
Genau so ist es, die kleinen Hansel müssen sich beugen.
Gruß Conny
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