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Mein Tipp vielleicht kommst Du mit einem Wunschkennzeichen welches nicht mehr als 4 Zeichen ( besser 3 ) in der unteren Reihe aufweist, mit 220 X 200 mm bzw 240 X 200 durch. Bei meinem war es sehr knapp.
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Etwas schief das „F“ oder Optische Täuschung
Du hast die Auswahl
Das ist einfach so lächerlich. Die Vorgesetzte bei mir in der Zulassung hat sich indirekt verraten, dass die sich alle quer stellen wegen der THG-Quote. Von wegen "...machen Sie uns doch nichts vor wir wissen genau, dass es Ihnen nur um diese Quote geht." Und selbst wenn es uns nur um diese Quote geht, wo ist das Problem? Anstatt die froh sind, dass so viele Eroller fahren. Ich hab meinen seit zwei Wochen. Und in diesen zwei Wochen habe ich glaube ich mein Auto ganze zwei mal benutzt. Aber Deutschland ist mal wieder führende Nation in "wie nehmen wir unsere Bürger hops". Alles nur noch lächerlich.jungthomas1971 hat geschrieben: ↑Mi 28. Dez 2022, 19:15Die Sicht der Münchner Zulassungsstelle:Beks hat geschrieben: ↑Mi 28. Dez 2022, 18:27Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift, dass Kennzeichen rechts und links von der Kennzeichenhalterung nicht rausragen dürfen? Weil meine Zulassungsstelle wollte mir nur eins mit 280x200 zuweisen. Werde es aber mal mit TÜV Gutachten versuchen ein kleineres zu kriegen.
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
die Entscheidung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, trifft die Zulassungsbehörde in eigener Zuständigkeit.
Die Gründe, warum aus unserer Sicht eine Ausnahmegenehmigung nicht in Frage kommt, haben ich Ihnen bereits mitgeteilt.
Ich bitte um Verständnis, dass interne Weisungen und Empfehlungen, die im Zulassungsrecht vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Referat 65) kommen, nicht an die Kund*innen herausgegeben werden. Sie können sich jedoch gerne an die Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern (wenden.
Alternativ möchte ich Ihnen auch noch den Weg der Klage aufzeigen, der selbstverständlich möglich ist. Zur Erstellung eines gebührenpflichtigen Bescheides, gegen den Sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht München klagen können, benötigen wir zunächst einen formalen Antrag mit entsprechender Begründung. Zudem müssten Sie ein Gutachten einer Prüforganisation einreichen, welche das technische Erfordernis eines verkleinerten Kennzeichens zum Ausdruck bringt. Der Sachverständige müsste darin begründen, warum ein Kennzeichen in der Ihnen zugeteilten Größe von 280 mm x 200 mm nicht angebracht werden kann und warum eine Umrüstung auf einen dafür notwendigen Platz nicht zumutbar bzw. technisch nicht möglich ist. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass sich aus einem Ausnahmegutachten gem. § 47 für § 10 FZV unserer Auffassung nach kein Anspruch ableiten lässt, da ein Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen betrieben werden kann.
Hab ein kleines Kennzeichen reserviert mit vier Zeichen. Werde mir en TÜV Gutachten holen und meiner Zulassungsstelle mal eine Mail schreiben, gucken was die dann sagen.
Hab ein kleines Kennzeichen reserviert mit vier Zeichen. Werde mir en TÜV Gutachten holen und meiner Zulassungsstelle mal eine Mail schreiben, gucken was die dann sagen.
Frag mich ernsthaft ob das in anderen Ländern genauso ist oder ob die deutschen Politiker und Bürokraten einem so extrem im Weg stehen?
Zugelassen ist noch nichts. Beim ersten Termin war mein Roller nicht da. Beim zweiten Termin habe ich den Roller mit gehabt, dann wollte sie mir aber en großes 280x200 Kennzeichen zuweisen. Und das passt nicht an mein EK1. Wollte die woche jetzt mal beim TÜV vorbei und Gutachten holen. Schicke der Zulassungsstelle dann mal ne Email und guck was die zu sagen haben.
Dann hat Dich Dein kleinerer „Kennzeichen-Wunsch“ nun ca. 400€ gekostet, THG 2022 versäumtBeks hat geschrieben: ↑So 1. Jan 2023, 17:47Zugelassen ist noch nichts. Beim ersten Termin war mein Roller nicht da. Beim zweiten Termin habe ich den Roller mit gehabt, dann wollte sie mir aber en großes 280x200 Kennzeichen zuweisen. Und das passt nicht an mein EK1. Wollte die woche jetzt mal beim TÜV vorbei und Gutachten holen. Schicke der Zulassungsstelle dann mal ne Email und guck was die zu sagen haben.
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