Elektrovorteil 2023
- Fasemann
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Elektrovorteil 2023
Hier die Mail von Heute:
Guten Tag xxxxxxxxxxx
wir hoffen, dass Sie mit vollgeladenen Batterien ins neue Jahr gestartet sind.
Wir haben gute Nachrichten für Sie: Minutengenau zum neuen Jahr haben wir den Zertifizierungs-Sammelantrag für das 2023er-Quotenjahr an das Umweltbundesamt übermittelt, um Ihre 2023er-Prämienzahlung in gewohnter Qualität für Sie zu gewährleisten.
Derzeit arbeitet das Amt die Anträge aus dem 2022er-Quotenjahr ab. Noch ausstehende Prämien werden somit selbstverständlich nach erfolgreicher Zertifizierung ausbezahlt. Demnach ist es möglich, dass Sie sogar zwei Prämienzahlungen in einem Jahr von uns erhalten. Denn auch wenn die 2022er-Quote erst im Jahr 2023 ausgezahlt wird, gilt diese weiterhin für das vorhergehende Kalenderjahr.
Übrigens: Für weitere E-Fahrzeuge können wir für Sie optional rückwirkend bis zum 31.01.2023 Ihre 2022er-Prämie beim Bundesamt einfordern, sofern das jeweilige Fahrzeug im vergangenen Jahr auf Sie zugelassen war. Dazu klicken Sie einfach HIER und laden Ihren neuen Fahrzeugschein hoch.
Erst nachdem das Umweltbundesamt die Zertifizierungsanträge aus dem Jahr 2022 abgearbeitet hat, folgen die 2023er-Anträge. Somit können wir Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkreten zeitlichen Versprechen hinsichtlich des Auszahlungstermins der 2023er-Prämie machen. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesamt und informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sobald wir neue Informationen für Sie haben.
Grundsätzlich besteht der volle Prämienanspruch, sofern das Fahrzeug am 01.01.2023 zugelassen und Sie verfügungsbefugt über die Quote waren. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug beispielsweise in naher Zukunft verkauft wird. Einzig relevant ist der Stichtag unserer Sammeleinreichung vom 01.01.2023. Insofern beeinflussen die Abarbeitungszeiten des Amtes nicht die Auszahlung und Sie können sich entspannt auf Ihre wohlverdiente Prämie freuen.
Wir verstehen, dass die Thematik aufgrund des Jahreswechsels komplex erscheinen kann. Daher arbeiten unsere Entwickler derzeit zwecks Übersichtlichkeit an einer zusätzlichen Ansicht in Ihrem Benutzerprofil, dass jedes einzelne Quotenjahr für Sie separat grafisch dargestellt sein wird.
Um den THG Quotenhandel auf operativer Ebene künftig effizienter zu gestalten, gibt es seitens der Behörde erfreulicherweise für kommende Quotenanträge diverse Neuerungen. Beispielsweise wird lediglich die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sein. Mehr dazu erfahren Sie hier in unseren Blogartikel.
Auf eine elektrisierende Zukunft!
Ihr Elektrovorteil-Team
Guten Tag xxxxxxxxxxx
wir hoffen, dass Sie mit vollgeladenen Batterien ins neue Jahr gestartet sind.
Wir haben gute Nachrichten für Sie: Minutengenau zum neuen Jahr haben wir den Zertifizierungs-Sammelantrag für das 2023er-Quotenjahr an das Umweltbundesamt übermittelt, um Ihre 2023er-Prämienzahlung in gewohnter Qualität für Sie zu gewährleisten.
Derzeit arbeitet das Amt die Anträge aus dem 2022er-Quotenjahr ab. Noch ausstehende Prämien werden somit selbstverständlich nach erfolgreicher Zertifizierung ausbezahlt. Demnach ist es möglich, dass Sie sogar zwei Prämienzahlungen in einem Jahr von uns erhalten. Denn auch wenn die 2022er-Quote erst im Jahr 2023 ausgezahlt wird, gilt diese weiterhin für das vorhergehende Kalenderjahr.
Übrigens: Für weitere E-Fahrzeuge können wir für Sie optional rückwirkend bis zum 31.01.2023 Ihre 2022er-Prämie beim Bundesamt einfordern, sofern das jeweilige Fahrzeug im vergangenen Jahr auf Sie zugelassen war. Dazu klicken Sie einfach HIER und laden Ihren neuen Fahrzeugschein hoch.
Erst nachdem das Umweltbundesamt die Zertifizierungsanträge aus dem Jahr 2022 abgearbeitet hat, folgen die 2023er-Anträge. Somit können wir Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkreten zeitlichen Versprechen hinsichtlich des Auszahlungstermins der 2023er-Prämie machen. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesamt und informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sobald wir neue Informationen für Sie haben.
Grundsätzlich besteht der volle Prämienanspruch, sofern das Fahrzeug am 01.01.2023 zugelassen und Sie verfügungsbefugt über die Quote waren. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug beispielsweise in naher Zukunft verkauft wird. Einzig relevant ist der Stichtag unserer Sammeleinreichung vom 01.01.2023. Insofern beeinflussen die Abarbeitungszeiten des Amtes nicht die Auszahlung und Sie können sich entspannt auf Ihre wohlverdiente Prämie freuen.
Wir verstehen, dass die Thematik aufgrund des Jahreswechsels komplex erscheinen kann. Daher arbeiten unsere Entwickler derzeit zwecks Übersichtlichkeit an einer zusätzlichen Ansicht in Ihrem Benutzerprofil, dass jedes einzelne Quotenjahr für Sie separat grafisch dargestellt sein wird.
Um den THG Quotenhandel auf operativer Ebene künftig effizienter zu gestalten, gibt es seitens der Behörde erfreulicherweise für kommende Quotenanträge diverse Neuerungen. Beispielsweise wird lediglich die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sein. Mehr dazu erfahren Sie hier in unseren Blogartikel.
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Ihr Elektrovorteil-Team
Zuletzt geändert von Fasemann am Mi 4. Jan 2023, 08:26, insgesamt 1-mal geändert.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
- yakamoto
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Re: Elektrovorteil
Jo, hat mir der ADAC in extrem abgespeckter Fassung auch geschrieben.
Nur hat der ADAC die Prämienhöhe von fix 300 Euro zzgl. 20 Euro Mitgliedervorteil bestätigt
Das fehlt in dem o.g. laaangen Text, oder habe ich es überlesen...
Nur hat der ADAC die Prämienhöhe von fix 300 Euro zzgl. 20 Euro Mitgliedervorteil bestätigt
Das fehlt in dem o.g. laaangen Text, oder habe ich es überlesen...
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!!
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Re: Elektrovorteil
Elektrovorteil wird wohl nur 255,- zahlen. Da zahlt der ADAC mehr. Fairerweise, das Bundesamt hat die zu fördernde Quote für 2023 gesenkt.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
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Re: Elektrovorteil
DIe Mail hab ich auch bekommen und mich gewundert, da ich die jährliche Prämienzahlung auf inaktiv gesetzt hatte.
Nur hab ich leider das Kleingedruckte nicht gelesen bzw. falsch interpretiert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, in dem für alle Kalenderjahre in diesem Jahr seit Abschluss die Prämien beantragt werden.
In meinem Fall läuft das also von 2022-10-21 bis 2023-10-21. Ich war von Laufzeit "ein Quotenjahr" ausgegangen.
Der Passus aus den AGB:
Nur hab ich leider das Kleingedruckte nicht gelesen bzw. falsch interpretiert. Die Laufzeit beträgt ein Jahr, in dem für alle Kalenderjahre in diesem Jahr seit Abschluss die Prämien beantragt werden.
In meinem Fall läuft das also von 2022-10-21 bis 2023-10-21. Ich war von Laufzeit "ein Quotenjahr" ausgegangen.
Der Passus aus den AGB:
Nur falls das auch andere auch betrifft. Und falls das hier irgendwo schon ausführlich diskutiert wurde: auch das hab ich dann wohl übersehen. Naja, Lehrgeld. Mal sehen, wie viel Elektrovorteil dann für 2023 zahlt.§8 - Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs und/oder Ladepunktes bei Ecoturn
Der Nutzer meldet ein oder mehrere Elektrofahrzeuge bzw. Ladepunkte auf der Plattform zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote an. Diese Anmeldung erfolgt für die im Rahmen des Anmeldeprozesses vom Nutzer ausgewählte Dauer („Laufzeit“). Die jeweilige Geltendmachung und Übertragung erfolgt stets für ein Kalenderjahr („Übertragungszeitraum“). Die Laufzeit umfasst dabei mindestens ein Übertragungszeitraum.
Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug bzw. den angemeldeten Ladepunkt abzumelden. Der begonnene Übertragungszeitraum bleibt von dieser Abmeldung unberührt; der auf den laufenden Übertragungszeitraum folgende Übertragungszeitraum wird von Ecoturn in diesem Fall nicht begonnen(„Kulanz-Sonderkündigungsrecht“)
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Re: Elektrovorteil
Ein Kalenderjahr ist auch nur ein Kalenderjahr, also z.b. 2023, oder 1965
Ein Zeit Jahr wären 365 Tage.
Das nur zur als hinweis.
Bei Elektrovorteil gilt das Kalenderjahr, und das endete für Anträge für 2022 am 31.12.2022
Wer für 2023 auch wieder etwas haben möchte, kann bauf deren homepage einfach anklicken, und somit verlängern.
Ich selbst hab von dort weggewechselt, weil es woanders mehr und schneller gab.
War ansonsten vollkommen mit denen zufrieden.
Ein Zeit Jahr wären 365 Tage.
Das nur zur als hinweis.
Bei Elektrovorteil gilt das Kalenderjahr, und das endete für Anträge für 2022 am 31.12.2022
Wer für 2023 auch wieder etwas haben möchte, kann bauf deren homepage einfach anklicken, und somit verlängern.
Ich selbst hab von dort weggewechselt, weil es woanders mehr und schneller gab.
War ansonsten vollkommen mit denen zufrieden.
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Re: Elektrovorteil
.nordmordnord hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 14:49
Ich selbst hab von dort weggewechselt, weil es woanders mehr und schneller gab.
Laß uns nicht Dumm sterben, wo ist das Bitte.
Gruß Conny
- yakamoto
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Re: Elektrovorteil
Der ADAC scheint derzeit mit 320 Euro einer der höchsten Prämienzahler in 2023 zu sein... FIX versteht sich ohne Handlingsfee
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Re: Elektrovorteil
22 gingen die Zahlen auch hin&her, ich lasse es einfach laufen.
3*255 sind auch 775€.
3*255 sind auch 775€.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
- HerbyK
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Re: Elektrovorteil
Leider muß ich Bragolin Recht geben. Das stimmt so nicht.nordmordnord hat geschrieben: ↑Di 3. Jan 2023, 14:49Ein Kalenderjahr ist auch nur ein Kalenderjahr, also z.b. 2023, oder 1965
Ein Zeit Jahr wären 365 Tage.
Das nur zur als hinweis.
bei Elektrovorteil gilt das Kalenderjahr, und das endete für Anträge für 2022 am 31.12.2022
Ich habe wohl die Mail und die Diskussion hier verschlafen und bin nach dem Daraufstossen hier
mal zu Elektrovorteil per Log-In wieder rein und siehe da:
Das läuft schon alles (leider zum meinem Nachteil) bestens Der Prozess sagt: ZERTIFIZIERUNG bei BUA in Arbeit.
Weiteres zitat
Wer für 2023 auch wieder etwas haben möchte, kann bauf deren homepage einfach anklicken, und somit verlängern.
Log Dich mal ein und schau nach, die haben es für dich sicher längst gemacht....
Ich selbst hab von dort weggewechselt, weil es woanders mehr und schneller gab.
....Oder teile uns bitte mit, wie du das gemacht hast...
EDIT:
Ich habe heute mittag gleich mal per Kontakt nachgefragt, wann ich Ihnen erlaubt hätte, den Antrag für 2023 einzureichen, obwohl alle entspr Regler deaktiviert sind.
Die Antwort: s.u. (ich hätte es am 2.1. aktiviert -was ich aber nicht glaube, denn aus dem Mail vom 2.1 von ihnen geht hervor, daß sie es von sich aus eingereicht haben, damit ich schnell in den Vorteil komme- und nun wahrscheins nicht beweisen kann)
(Formatierung geändert)
Lieber Herr K ,
danke für Ihre Nachricht, gerne möchte ich Ihnen behilflich sein.
Gemäß Ihrer zum Jahreswechsel aktivierten jährlichen Prämienzahlung, haben wir Ihren Antrag für das Quotenjahr 2023 erneut eingereicht.
Die Mindestprämie beträgt in Ihrem Fall 275 EUR.
Gemäß der kürzlich deaktivierten jährlichen Prämienzahlung werden wir Ihren Antrag selbstverständlich nicht erneut zum Folgejahr einreichen.
Wie schade, dass Sie uns verlassen möchten.
Darf ich erfahren, warum Sie kein Kunde mehr bei uns sein möchten?
Herzliche Grüße
Ihre Pxxx Bxxx
Kundensupport
Ecoturn GmbH | Ludwig-Thoma-Straße 41 | 82031 Grünwald
Na, immerhin nur max 45,-- Lehrgeld i.V. zum ADAC
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European
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