Sagt mal, wie sieht die Regelung beim Elektroroller mit einem E-Kennzeichen aus? Laut meiner Versicherung gibt es ein E-Kennzeichen auch für einen freiwillig angemeldeten e-Motorroller.
Aber hier im Forum hatte ich irgendwo gelesen, dass dem nicht so ist. Wo ist das gesetzlich geregelt, wer ein E-Kennzeichen bekommt?
E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
Fahrzeugzulassungsverordnung: §9a FZV
Elektromobilitätsgesetz: §2 Nr. 1 EmoG
Irgendwo gab es dann aber einen Hinderungsgrund, warum es eben doch nicht möglich ist, ein E-Kennzeichen bei der freiwilligen Zulassung auszugeben. Den finde ich aber grade nicht.
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Irgendwo gab es dann aber einen Hinderungsgrund, warum es eben doch nicht möglich ist, ein E-Kennzeichen bei der freiwilligen Zulassung auszugeben. Den finde ich aber grade nicht.
- callmeuhu
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
reine Willkür der Zulassungstellen, einem das "E" zu verweigern. Notfalls werde ich es auf dem Klageweg durchsetzen. Desweiteren sind die Zulassungsstellen der Meinung, Leichtkraftkennzeichen seien zu schlecht lesbar, weswegen man zu irrsinnigen Motorradkennzeichen "verdonnert" wird, auch noch ohne "E" 

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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
Im EmoG ist das E nicht für Kleinkrafträder (L1e) vorgesehen. Und ohne E darfst du nicht an einer Ladesäule laden.
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
Stimmt. Da stand das. §1 Nr. 2 EmoG.
@callmeuhu: Es wäre Behördenwillkür, so ein Kennzeichen zuzuweisen, da es gesetzlich nicht zulässig ist. Das kannst Du Dir gerne zusammen mit einem Anwalt kostenpflichtig von nächstliegenden Verwaltungsgericht erklären lassen.
@callmeuhu: Es wäre Behördenwillkür, so ein Kennzeichen zuzuweisen, da es gesetzlich nicht zulässig ist. Das kannst Du Dir gerne zusammen mit einem Anwalt kostenpflichtig von nächstliegenden Verwaltungsgericht erklären lassen.
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?
Ok, danke. Das Thema Freiwillige Anmeldung hab ich für mich begraben. War gerade mit dem Roller beim Tüv und dann bei DEKRA für die von der Zulassungsstelle geforderte Bescheinigung, dass Kennzeichenhalter und Licht da sind. Die Prüfer sagen, es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Anweisung diese Bescheinigung zu erstellen. Also bin ich wieder von dannen....
Klar könnte ich mir jetzt einen weiteren Prüfstützpunkt suchen, aber da ist mir der Aufwand zu groß. Aber da müsste ich erst weit hinfahren. Naja egal.
Klar könnte ich mir jetzt einen weiteren Prüfstützpunkt suchen, aber da ist mir der Aufwand zu groß. Aber da müsste ich erst weit hinfahren. Naja egal.
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