eNNo hat geschrieben: ↑Fr 2. Dez 2022, 18:29
So, bei mir hat das Amt in Köln jetzt bestätigt, dass ich nur die großen Nummernschilder anbringen kann:
"250X200 oder 280X200"
Hat das schon irgendwer beim unu classic geschafft? Ohne Verdecken der Reflektoren?
Nach unten wird der Platz wohl nicht reichen. Da kommt dann eben einer aus dem Zubehör unten dran ...
Bekommt man aber mit einem Zollstock leicht raus

Das Versicherungskennzeichen ist 13 cm hoch und 10 cm breit.
Für mich wäre dieser Amts-Irrsinn aber ein Grund, den Roller erst recht freiwillig zuzulassen, um denen zu zeigen, egal, welche Schikanen ihr euch ausdenkt, ich mach es trotzdem. Denn über die Jahre rechnet es sich immer.
Immerhin verbraucht man nur etwa 3 kW pro 100 km und ist viel besser als 9l Super oder 7l Diesel in der Stadt zu verbrennen. Selbst mein E-Auto nimmt sich im Stadtverkehr ca. 17 kWh, jetzt bei der Kälte sogar 20 kWh.
Zitat:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV - Anlage 4
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
jetzt nach Punkt b zuzuteilen ist reine Schikane!
Vielleicht kommt ein Halter dran mit der Aufschrift: "Das Amt wollte dieses riesige Kennzeichen"
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€
10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€; 08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km
