Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Ich weiß nicht wie diese Schätzwerte denn bestimmt werden sollen. Es kann ja nur ein Durchschnittswert sein. Während man mit E-Autos im Schnitt vielleicht 15.000 bis 20.000 im Jahr fährt so wird es mit E-Zweirädern eher ein Zehntel davon sein....
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Ja genau. Für Pkw sind das derzeit 1.943 kWh/Jahr. Bei einem Krad würde ich 1/4 - 1/2 annehmen. Fertig. Besser 100€ oder 150€ als gar nix...
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- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Berücksichtigung zweierlei Dinge
1. E Zweirad vs E Auto. Bei Nutzung E Zweirad mehr Ersparnis im Vergleich zu E Auto Nutzung.
2. E Zweirad verbraucht weniger also theoretisch Schätzwert geringer aber dann wieder siehe 1.
Hälfte vom Auto wäre dann zumindest angebracht bzw. das mindeste.
1. E Zweirad vs E Auto. Bei Nutzung E Zweirad mehr Ersparnis im Vergleich zu E Auto Nutzung.
2. E Zweirad verbraucht weniger also theoretisch Schätzwert geringer aber dann wieder siehe 1.
Hälfte vom Auto wäre dann zumindest angebracht bzw. das mindeste.
- rainer*
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Der Schätzwert wird sich bei Motorrädern auf die Ermittlung vom KBA beziehen (meine Spekulation). Das wirft für 2019 eine Fahrleistung von 2.200km je Motorrad aus. Was wohl auch zutrifft, da viel Motorräder angemeldet in der Garage förmlich verstauben und nur mal bei bestem Wetter für eine Runde um den Block genutzt. Bei den Leichtfahrzeugen wir der Schätzwert der Kilometer sicher nicht höher angesetzt werden - wenn dafür überhaupt Daten vorliegen.
Nun errechne den Verbrauch des Leichtfahrzeugs und dann landest Du bei rund 130kWh. Was es für das Auto mit geschätzten Verbrauch von rund 2.000kWh/Jahr gibt wisst Ihr. Nun nehmt davon 6,5%. Das sind definitiv keine 100€. Deswegen steht im Referentenentwurf schon drin, das es unsinnig wäre, die Fahrzeuge in das Verfahren mit einzubeziehen.
Wir sollte und freuen, das wir durch die schlampige Gesetzgebung einfach das Glück hatten, für 2 Jahre die Quote abschöpfen zu können. Klar wäre eine ordentlich Förderung sinnvoll. Entweder einen Kaufpreiszuschuss z.B. von 250-500 EUR oder einen jährlichen Zuschuss von 50 oder 100 EUR. Das wird im Autoland D aber wohl nicht passieren.
Nun errechne den Verbrauch des Leichtfahrzeugs und dann landest Du bei rund 130kWh. Was es für das Auto mit geschätzten Verbrauch von rund 2.000kWh/Jahr gibt wisst Ihr. Nun nehmt davon 6,5%. Das sind definitiv keine 100€. Deswegen steht im Referentenentwurf schon drin, das es unsinnig wäre, die Fahrzeuge in das Verfahren mit einzubeziehen.
Wir sollte und freuen, das wir durch die schlampige Gesetzgebung einfach das Glück hatten, für 2 Jahre die Quote abschöpfen zu können. Klar wäre eine ordentlich Förderung sinnvoll. Entweder einen Kaufpreiszuschuss z.B. von 250-500 EUR oder einen jährlichen Zuschuss von 50 oder 100 EUR. Das wird im Autoland D aber wohl nicht passieren.
- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Pauschale Zuschüsse werden nur vereinzelt von Kommunen gemacht.
Siehe München oder Limburg die mir da auf Anhieb einfallen.
Aber ja so ein Zuschuss in Höhe eines Pauschalbetrages oder Prozentual hätte schon was. Aber so werden die ihre Ziele sicherlich nicht erreichen. Man muss den Leuten schon was bieten wenn man Sie zu etwas bewegen will. Und das geht in bester Form mit Moneten.
Siehe München oder Limburg die mir da auf Anhieb einfallen.
Aber ja so ein Zuschuss in Höhe eines Pauschalbetrages oder Prozentual hätte schon was. Aber so werden die ihre Ziele sicherlich nicht erreichen. Man muss den Leuten schon was bieten wenn man Sie zu etwas bewegen will. Und das geht in bester Form mit Moneten.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Was mich an der Geschichte so wundert ist die Tatsache, dass die THG-Prämie an sich (nicht die Höhe) immer bis 2030 als festgeschrieben galt und dies nun für vormals berechtigte Fahrzeuggruppen einfach gesetzlich geändert wird. Ich als Verbraucher gehe erstmal davon aus, dass der Gesetzgeber bestimmte Fahrzeuge nicht "versehentlich" in die Quotenregelung nimmt und wenn ich mein L1e freiwillig zulasse (was gesetzlich so vorgesehen ist) und ich darauf hin ohne Probleme die Quote beantrage und bekomme, diese auch bis 2030 bekomme. Das hat natürlich ganz erheblich meinen Kauf beeinflusst.
Ich kann durchaus verstehen, wenn man das Gesetz so ändert, dass dies zukünftige Neuzulassungen neu regelt aber bestehende mit einer "Garantie" einfach im Nachhinein zu entfernen, ist schon ein starkes Stück.
Ich kann durchaus verstehen, wenn man das Gesetz so ändert, dass dies zukünftige Neuzulassungen neu regelt aber bestehende mit einer "Garantie" einfach im Nachhinein zu entfernen, ist schon ein starkes Stück.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Müsste der Thread-Titel nicht geändert werden, wenn nur die kleinen Mopetten gemeint sind?!?
Stephan
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Definiere "kleinen Mopetten"der niederrheiner hat geschrieben: ↑Mo 31. Jul 2023, 12:20Müsste der Thread-Titel nicht geändert werden, wenn nur die kleinen Mopetten gemeint sind?!?


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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Nein, weil wiederholt damit es jeder versteht ALLE Zweiräder aktuell rausfallen. Wieso? Weil keine Schätzwerte vorhanden sind.der niederrheiner hat geschrieben: ↑Mo 31. Jul 2023, 12:20Müsste der Thread-Titel nicht geändert werden, wenn nur die kleinen Mopetten gemeint sind?!?
Stephan
Wieso sind keine Schätzwerte vorhanden? Weil die Ersparnis zu gering und der Bürokratie Aufwand im Verhältnis zu hoch ist!.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Da fahre ich mit meinem 50er E-Rolller in 2 Monaten ab.rainer* hat geschrieben: ↑Mo 31. Jul 2023, 12:07Der Schätzwert wird sich bei Motorrädern auf die Ermittlung vom KBA beziehen (meine Spekulation). Das wirft für 2019 eine Fahrleistung von 2.200km je Motorrad aus. Was wohl auch zutrifft, da viel Motorräder angemeldet in der Garage förmlich verstauben und nur mal bei bestem Wetter für eine Runde um den Block genutzt.
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