Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Ist vorbei die letzten beißen die Hunde. Bedanken kann man sich bei den gewählten.
- Afunker
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Nein!
Sofort jetzt noch anmelden und zumindest für dieses Jahr noch, die THG-Quote mitnehmen!
Gilt zumindest auch für den L1e Roller, sofern freiwillig zugelassen wurde,
da man eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 braucht, um bei einem Anbieter anzumelden.
Die beiden anderen L3e würde ich jetzt noch anmelden (freiwillig oder auch nicht), um wenigstens für dieses Jahr ebenfalls die THG-Quote zu bekommen.
Danach, kann man mal sehen, wie sich das bei denen weiter entwickelt.
Denn es gilt auf jeden Fall für die L3e Roller dann Steuerfreiheit bis 2030...und bei freiwilliger Zulassung noch die HU (125-150 €) alle 2 Jahre...
Man sollte sich beeilen, bevor die Schlupflöcher zu sind.
(ist ja so gewollt, um mehr E-Roller und E-Motorräder auf die Strasse zu bekommen, anstatt dicke E-SUVs, die die innerstädtischen Strassen verstopfen)
Sofort jetzt noch anmelden und zumindest für dieses Jahr noch, die THG-Quote mitnehmen!
Gilt zumindest auch für den L1e Roller, sofern freiwillig zugelassen wurde,
da man eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 braucht, um bei einem Anbieter anzumelden.
Die beiden anderen L3e würde ich jetzt noch anmelden (freiwillig oder auch nicht), um wenigstens für dieses Jahr ebenfalls die THG-Quote zu bekommen.
Danach, kann man mal sehen, wie sich das bei denen weiter entwickelt.
Denn es gilt auf jeden Fall für die L3e Roller dann Steuerfreiheit bis 2030...und bei freiwilliger Zulassung noch die HU (125-150 €) alle 2 Jahre...
Man sollte sich beeilen, bevor die Schlupflöcher zu sind.
(ist ja so gewollt, um mehr E-Roller und E-Motorräder auf die Strasse zu bekommen, anstatt dicke E-SUVs, die die innerstädtischen Strassen verstopfen)
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.17000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Die sind schon angemeldet, aber die Anpassungen in der BImSchV ist doch rechtskräftig, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wenn nicht, dann aber nur noch per Sofortauszahlung einreichen?
Oh man ey, ich hatte für die L3e Fahrzeugen mit zumindest 200€ bzw. für beide 400€ pro Jahr gerechnet. Sind einfach über die nächsten sieben Jahre knapp 3000 EUR. Dafür hatten wir unserem Sohn den L1e geschenkt, tolle Rechnung.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Du kannst dich dafür bei den Damen und Herren bedanken, die das durchgewunken haben...
Gruss Helmut
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Die Aussagen sind nicht korrekt.
1. L3e Fahrzeuge sind Leichtkraftfahrzeuge, und die sind sowieso und bislang unbefristet steuerbefreit (allerdings alle 2 Jahre HU-Pflichtig)
2. Die freiwillige Zulassung von L1e-Fahrzeugen ändert nichts an der Befreiung der regelmäßigen HUs für diese Fahrzeugklasse.
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- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
So haben viele gerechnet.NeuHier123 hat geschrieben: ↑Mi 9. Aug 2023, 12:08Die sind schon angemeldet, aber die Anpassungen in der BImSchV ist doch rechtskräftig, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wenn nicht, dann aber nur noch per Sofortauszahlung einreichen?
Oh man ey, ich hatte für die L3e Fahrzeugen mit zumindest 200€ bzw. für beide 400€ pro Jahr gerechnet. Sind einfach über die nächsten sieben Jahre knapp 3000 EUR. Dafür hatten wir unserem Sohn den L1e geschenkt, tolle Rechnung.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Aber Einreichen lohnt nicht mehr, oder doch?
Falls doch, über Sofortzahlung, oder wie?
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- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Sofort Auszahlung bringt dir nichts AGB lesen.
Die Sofort Auszahlung ist lediglich unter der Vorraussetzung das dein e Quote angenommen wird. Wenn nicht zahlst du zurück und ggf sogar noch Strafe.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Das Thema hatten wir schon mehrfach hier.....!sentry3 hat geschrieben: ↑Mi 9. Aug 2023, 13:29Die Aussagen sind nicht korrekt.
1. L3e Fahrzeuge sind Leichtkraftfahrzeuge, und die sind sowieso und bislang unbefristet steuerbefreit (allerdings alle 2 Jahre HU-Pflichtig)
2. Die freiwillige Zulassung von L1e-Fahrzeugen ändert nichts an der Befreiung der regelmäßigen HUs für diese Fahrzeugklasse.
Bitte nochmals in der gültigen Fassung die Fahrzeugzulassungsverordnung bei § 3 Absatz 2+3 lesen (und das Amtsdeutsch verstehen...).
In diesem § 3 Absatz 2 stehen Kleinkrafträder und Leichtkrafträder und im nächsten Absatz 3,
steht "Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden."
Da steht nur Kleinkrafträder/Leichtkrafträder und nichts über Klassifizierung ala L1e oder L3e....
Ach und wenn du auf die StVzO abzielen solltest:
$ 29 Absatz 1 bezieht sich auf genehmigungspflichtige nach FZV § 3 Absatz 1....
Alle anderen benötigen diese HU nicht. Warum glaubst du, habe ich in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, viermal Null für nächste HU stehen?
Aber es wird immer wieder hochgebracht von solchen, die den Prüforganisationen, die Prüfgebühren gönnen...
Gruss Helmut
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Ganz einfach:
Die 125er Klasse (L3e-A1) müssen beim Verkehrsamt angemeldet werden, sind HU pflichtig aber steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "zulassungsfreies FZ".
Die 50er Klasse (L1e-B) sind schon immer von der HU befreit und auch steuerfrei gewesen und man muss sich dafür in der Regel einmal im Jahr die Versicherung inclusive. Schild kaufen. Es war aber schon immer so, dass man diese Fahrzeuge freiwillig zulassen konnte. Das war vor THG Zeiten eher eine Randerscheinung und wurde besonders gerne von Fahrern mittleren Alters die einen Oldtimer fahren (z.B. Simson) gemacht. Durch die freiwillige Zulassung bleiben sie trotzdem HU und Steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "FREIWILLIGE ZULASSUNG NACH § 3 ABS. 3 FZV"
(das gilt nicht nur für die 50er Klasse sondern für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)
Das ist beides nichts neues und hat auch nix mit Elektro zu tun...
Es ist schon viele Jahre so.
Die 125er Klasse (L3e-A1) müssen beim Verkehrsamt angemeldet werden, sind HU pflichtig aber steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "zulassungsfreies FZ".
Die 50er Klasse (L1e-B) sind schon immer von der HU befreit und auch steuerfrei gewesen und man muss sich dafür in der Regel einmal im Jahr die Versicherung inclusive. Schild kaufen. Es war aber schon immer so, dass man diese Fahrzeuge freiwillig zulassen konnte. Das war vor THG Zeiten eher eine Randerscheinung und wurde besonders gerne von Fahrern mittleren Alters die einen Oldtimer fahren (z.B. Simson) gemacht. Durch die freiwillige Zulassung bleiben sie trotzdem HU und Steuerfrei. Im FZ Schein steht der Vermerk "FREIWILLIGE ZULASSUNG NACH § 3 ABS. 3 FZV"
(das gilt nicht nur für die 50er Klasse sondern für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen)
Das ist beides nichts neues und hat auch nix mit Elektro zu tun...
Es ist schon viele Jahre so.
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