Hallo,
ich bin seit 10 Jahren Rollstuhlfahrer + und benutze (jetzt das 2.) ein sagenhaft teures Gerät, das von der AOK anstandslos bezahlt wurde (Stückpreis: mehr als 25.000€)
Der Rolli wurde bisher in der Garage untergebracht.
Wegen fortschreitender Behinderungen ist die Garage für mich nicht mehr erreichbar.
Idee:
Eine Rollstuhlgarage/-Box vor der Haustür.
Gibt es dafür Informationen, Tipps oder Erfahrungswerte von Leuten, die so eine Rollstuhlunterbringung schon haben?
Vielen Dank für baldige Information
pauli
Rollstuhl Garage / Rollstuhl Unterbringung
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Re: Rollstuhl Garage / Rollstuhl Unterbringung
Das ist die erste Frage im regulierten Deutschland, wem gehört die Fläche wo die Box hin soll, Privat egal, Mietwohnungen beim Vermieter fragen oder schlimmster Fall Eigentümerversammlung.
Schneelast je nach Bundesland.
Auf alle Fälle muss die Box gut belüftet sein und am besten mit 230 V Strom., je nach Standzeit und Temperatur müssen die Akkus am Strom / Erhaltung stecken.
Schneelast je nach Bundesland.
Auf alle Fälle muss die Box gut belüftet sein und am besten mit 230 V Strom., je nach Standzeit und Temperatur müssen die Akkus am Strom / Erhaltung stecken.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium, hat 10 000km weg.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen, neue Akkus 9/25 und los gehts.
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden, komplett überholt.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium, hat 10 000km weg.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen, neue Akkus 9/25 und los gehts.
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden, komplett überholt.
- rainer*
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Re: Rollstuhl Garage / Rollstuhl Unterbringung
Ja, das erste was geklärt werden müsste ist, wo die Box stehen soll. Öffentlicher Grund (Straße/Gehweg) oder privates Grundstück.
Wenn es das eigene private Grundstück ist, sollte es m.E. (in Absprache mit dem Eigentümer) verfahrensfrei sein (ohne Baugenehmigung möglich).
Auf öffentlichem Grund brauchst Du eine Gestattung vom Straßenbaulastträger, das ist i.d.R. das kommunale Tiefbauamt (und nach ggf. auch eventuell noch von der unteren Verkehrsbehörde).
Wenn es das eigene private Grundstück ist, sollte es m.E. (in Absprache mit dem Eigentümer) verfahrensfrei sein (ohne Baugenehmigung möglich).
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