Roller abgeschossen...

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anpan
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von anpan »

Ja, die wenigsten haben den Arsch in der Hose, den Fehler einzugestehen. Führt zu viel Bürokratie. Bei einer Freundin hat der Unfallgegner behauptet, sie sei Rückwärts gefahren und deswegen sei er ihr reingeknallt. Auf einer Bundesstraße. An der Ampel stehend. Folge war wie hier erstmal ein Liebesbrief. Sowas ist wirklich nervig.
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wiewennzefliechs
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von wiewennzefliechs »

Dem Foto nach zu urteilen, stand dein Roller fast auf dem Radstreifen, als er von dem Abbieger getroffen wurde. Wenn das stimmt, hattest du die Haltelinie zum Zeitpunkt des Unfalls bereits überfahren. Das aber darf man nur dann, wenn man entweder gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann oder wenn man von dort die vorfahrtberechtigte Straße nicht einsehen kann. Im letzteren Fall muss man an der Sichtlinie (in diesem Fall auf Höhe des Radstreifens) erneut anhalten. Ich frage mich allerdings, warum du so weit vorgefahren bist, denn die Kreuzung scheint mir auch von der Haltelinie aus gesehen sehr übersichtlich zu sein. Wenn du den Abbieger, der dich getroffen hat, schon von der Haltelinie aus hättest sehen können, hättest du nur dort bleiben und warten müssen, bis er abgebogen ist.

Ich vermute mal, deine Frau Rechtsanwältin wird es selbst dann schwer haben, wenn du alles richtig gemacht haben solltest. Es könnte ein Fall von "Recht haben, aber kein Recht bekommen" werden. Solche Fälle gibt es leider.

Gruß

Michael
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MEroller
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von MEroller »

Oh Mann Alfred, da kriegt deine Rechtsanwältin wirklich zu tun :evil:

Und mich erreicht heute die Nachricht vom Reparateur, dass es bei meinem auch den Rahmen und alles mögliche andere erwischt hat, somit Totalschaden.
So eine Riesen-Sche1ße! :evil: :evil: :evil:

Jetzt muss ich womögich meinen ganzen alten elektrischen Scheiß selber unter viel Stress in den neuen Einbauen, eine Transportmöglichkeit zum TÜFF organisieren, etc. Und bin bis über beide Ohren tief im Geschäft, wo ich die Arbeit von 6 Wochen in 3 machen muss, dem Urlaub und meinem Oberchef sei Dank :evil: :evil: :evil:
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von MEroller »

Natürlich war der SV da, aber er hat nur das aufgeführt in seinem Gutachten, was offensichtlich war (er hat ja keinen Röntgenblick...). Wie der Rahmen drunter aussah konnte er natürlich nicht sehen, und das Gutachten schließt auch mit den Worten, dass tiefergehende Schäden einer Nachbegutachtung bedürfen.

Der Reparateur möchte nicht auf Teufel komm raus Geld verdienen, sondern nicht den Kopf hinhalten für eine halbherzige Reparatur. Das spricht erst mal FÜR ihn.
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wiewennzefliechs
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von wiewennzefliechs »

2Alf20658 hat geschrieben:Nunja, als Pretender scheinst Du überragend gut zu sein.
Ich habe mir nur das Foto angesehen, das du freundlicherweise zur Verfügung gestellt hast. Da ist ein auf der Straße liegender Roller zu sehen. Allerdings liegt der nicht auf einer Linksabbiegerspur, denn die endet an der Haltelinie. Der Roller liegt bereits jenseits der Haltelinie und somit nicht mehr auf der Linksabbiegerspur. Dort hat der Roller wenn überhaupt nur dann etwas zu suchen, wenn man entweder im Begriff ist, links abzubiegen, oder man dort hält, weil man die Kreuzung von der Haltelinie aus nicht richtig einsehen kann. Beides (also das Abbiegen und das Vorfahren bis zur Sichtlinie) ist aber nur erlaubt, wenn kein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug im Weg ist. Genau das war aber nicht der Fall, denn es fuhr ein Fahrzeug auf der vorfahrtberechtigten Straße auf die Einmündung zu. In diesem Moment haben nicht vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer hinter der Haltelinie zu warten.
2Alf20658 hat geschrieben:Allerdings gibt es da wesentlich fundiertere Erkenntnisse:
Von einer Vorfahrtsverletzung unseres Mandanten kann mithin überhaupt nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil hat der Unfallgegner bei seinem Abbiegevorgang in die Wahnbachtalstraße die Kurve dermaßen geschnitten, dass er über die Linksabbiegespur unseres Mandanten gefahren ist.
Dort stand dem Unfallgegner kein Vorfahrtsrecht zu. Dieses erstreckte sich wohl auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Frankfurter Straße, aber nicht auf die gesamte Fahrbahn der Wahnbachtalstraße, sondern dort nur auf die für den Unfallgegner rechte Fahrbahnhälfte.
Der Unfallgegner hat damit gravierend gegen das für ihn geltende Rechtsfahrgebot verstoßen.
Das sind alles "Erkenntnisse", die die Anwältin nur aus deinen Aussagen und den Fotos gewonnen hat. Problem bei der Sache: nur Augenzeugen können diese Erkenntnisse beweiskräftig bestätigen. Du schriebst aber, dass mindestens ein Augenzeuge diese Erkenntnisse eben nicht bestätigt hat. Also steht dessen Aussage und die des Unfallgegners gegen deine. Ein Verkehrsrichter, der ebenso wie die Anwältin den Unfall nicht mit eigenen Augen beobachtet hat, wird nun womöglich angesichts dieses Widerspruchs alle Aussagen einfach ignorieren und sich stattdessen an das halten, was er selbst sieht, und zwar auf den Fotos. Und auf denen ist eben nicht zu sehen, dass der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat. Vielmehr sieht man darauf ganz deutlich, dass sich dein Roller an einer Stelle befindet, wo er erst dann etwas zu suchen hat, wenn gefahrlos abgebogen werden kann, d. h. wenn sich auf der vorfahrtberechtigten Straße kein Fahrzeug nähert. Ansonsten ist diese Stelle für abbiegende Fahrzeuge freizuhalten.
2Alf20658 hat geschrieben:Das ist doch eindeutig zu sehen.
Bei mir sind die Augen noch nicht kaputt.
Nein, das ist zumindest für Außenstehende (wie z. B. deine Anwältin, aber auch den Polizeibeamten) auch mit heilen Augen eben nicht eindeutig zu sehen. Um den wahren Sachverhalt rekonstruieren zu können, muss das Foto durch Aussagen von Augenzeugen und Unfallbeteiligten ergänzt werden. Dummerweise gelten diese Aussagen aber nur etwas, solange sie beweisbar sind. Gibt es keine brauchbaren oder widersprüchliche Aussagen, wird sich ein Unbeteiligter wie z. B. ein Verkehrsrichter an das halten, was unstrittig ist, und das dürften nur die Fotos sein. Auf denen ist aber nicht eindeutig zu erkennen, dass der Unfallverursacher die Kurve in unzulässiger Weise (!) geschnitten hat. Er ist halt ein bisschen nah an die Haltelinie herangefahren, was aber nur für diejenigen eine Gefährdung darstellt, die dort nicht vorschriftsmäßig gewartet haben. Die Folge davon dürfte sein, dass auch du möglicherweise den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kennenlernen wirst. Ich wünsche dir ja, dass du Recht bekommst, sehe das aber nach Lage der Dinge als recht schwierig an.

Was die Linksabbiegerspuren betrifft: hier in der Nähe kreuzen sich eine breite Haupt- und eine schmale Nebenstraße. Auf der Nebenstraße ist die Haltelinie für Linksabbieger ca. 10m weiter von der Einmündung entfernt als die für Geradeausfahrer. Der Grund dafür besteht darin, dass auf der Hauptstraße von links kommende Busse und LKW, die nach rechts in die Nebenstraße einbiegen wollen, in der Kurve viel Platz zum Ausholen brauchen. Wenn auf der Nebenstraße ein Linksabbieger ohne triftigen Grund über die Haltelinie hinaus bis zur Einmündung vorfährt und anschließend dort mit einem einbiegenden Bus oder LKW zusammenrasselt, wird er zumindest Teilschuld bekommen, da bin ich mir sicher.

Gruß

Michael
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elfo27
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von elfo27 »

MEroller hat geschrieben:Und mich erreicht heute die Nachricht vom Reparateur, dass es bei meinem auch den Rahmen und alles mögliche andere erwischt hat, somit Totalschaden.
1. Was ist den außer dem Rahmen noch "alles mögliche andere"?
2. Ich kenne mich damit nicht aus, aber so einen Rahmen kann man doch richten? Ist das so teuer? Gut selbst wenn nicht, müßtest Du den wahrscheinlich nackig machen - und dann könntest Du den Kram auch gleich in den intakten Rahmen bauen...
Ich fürchte Du hast recht: Es ist eine R-S!

Trotzdem: Kopf hoch!

Gruß

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anpan
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von anpan »

Zu 2. das ist leider nicht so einfach. Sobald sich der Rahmen plastisch verformt hat, selbst wenn du es wieder "gerade biegst", hat der Stahl (ausgehend von einem Stahlrahmen) an den verformten Stellen erheblich verschlechterte Eigenschaften, die du vor allem nicht vorhersehen kannst. Bei minimalen Verformungen mag das noch tolerierbar sein, aber bei größeren nicht mehr.
Man müsste also mit Warmumformung arbeiten, danach ggf. noch mal Härten und wieder verzinken. Das ist allerdings so teuer für ein einzelnes Werkstück, dass man sich besser gleich einen neuen Rahmen besorgt. Zumal der Rahmen möglicherweise schon allein durch seine Form dafür eher ungeeignet ist.
Zuletzt geändert von anpan am Fr 1. Aug 2014, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von MEroller »

Wie anpan schrieb, für Rahmenrichtoperationen dieser Art will der Reparateur nicht mehr gerade stehen.

Und ja, es wird massiv Arbeit auf mich zukommen, die mir niemand ersetzt und wieder unter Stress erfolgen muss, nicht wie ich eigentlich wollte in aller Ruhe :evil:
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von Haro »

2Alf20658 hat geschrieben: Der Unfallgegner hat damit gravierend gegen das für ihn geltende Rechtsfahrgebot verstoßen.
Das vermute ich auch. Vielleicht hat er sogar die auf deinem Foto ersichtliche Sperrlinie überfahren.
Alf Unfallfoto m Kommentar.jpg
Jedes Foto hat eine leichte perspektivische Verzerrung. Ideal wäre ein Foto der Kreuzung senkrecht von oben gesehen. Dann kann man abschätzen, welchen Kurvenradius und welche Fahrlinie dein Unfallgegner einhalten hätte müssen, unter Berücksichtigung

1. des Rechtsfahrgebots
2. der Sperrlinie
3. der Tatsache, daß die bevorrangte Straße relativ breit ist, sogar mit Radfahrstreifen am Rand
4. des Winkels, in dem die benachrangte Straße in die bevorrangte einmündet
5. der Größe des Fahrzeugs deines Unfallgegners (ein Fahrzeug mit Anhänger oder ein Sattelzug "schneidet" mit seinem hinteren Teil immer die Kurve, das ist physikalisch zwingend und daher im Maßen zu akzeptieren). War es der Kastenwagen von "Abwasser-Service Volkner", den man auf deinem anderen Foto sieht? Der entspricht, von Radstand, Spurweite, Länge und Breite, einem größeren PKW.

Vielleicht kommt bei dieser Betrachtung heraus, daß er die Kurve schneiden "mußte", weil er so schnell dran war, daß er sonst rausgeflogen wäre.

Das heißt, du könntest ihm im Idealfall anlasten:
1. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, 2. überhöhte Geschwindigkeit, 3. evtl. Überfahren der Sperrlinie.
Das wären 3 Verstöße gegenüber dem einen deinerseites (Überfahren der Haltelinie).
Edit: Wars diese Kreuzung?
https://www.google.com/maps/place/Wahnb ... f3fbb30731
Auf Googlemaps ist aber links neben deiner Abbiegespur noch eine schmale, abgerundete Sperrfläche zu sehen. Die genau das, was dir passiert ist, verhindern soll.
Diese Sperrfläche sieht man auf dem von dir fotografierten, klarerweise aktuelleren, Bild nicht mehr. Wurden die Straßenmarkierungen in letzter Zeit erneuert und dabei verändert? Haben die Arbeiter die Sperrfläche aufzumalen vergessen? Was aber nicht bedeutet, daß man seither die Kurve schneiden darf.

Auf dem von dir verlinkten Foto http://i.imgur.com/zStcG09.jpg sieht man rechts im Hintergrund ein neues Wohnhaus. Sieht anders aus als auf dem Foto von Googlemaps. Altes Haus weggerissen, neues gebaut? Alf, ist es die richtige Kreuzung?
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Joehannes
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Re: Roller abgeschossen...

Beitrag von Joehannes »

Ich brauche auch noch einen..........für den Superfury.
Sonst muss der GK geopfert werden. Der funktioniert aber.
Do not chance a running system. Aber mal sehen was bis zum Herbst wieder auftaucht.
Es sollen ja 29 Gerippe sein. Einfach mal PN schicken.

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