Freiwillige Zulassung E125s
- guewer
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
'Mal 'ne blöde Frage: Wieso ist der 45er Roller überhaupt freiwillig zugelassen? - Hauptargument für die freiw. Zulassung "damals", bis vor zwei Jahren, war die THG-Prämie. Aber da es die nicht mehr gibt, kann man den doch problemlos nun auch als ein Kleinkraftrad (L1e-B) mit kleinem Versicherungskennzeichen weiterversichern.
Klar, etwas teuerer kann 's dann schon sein. Aber meiner kostet dann auch nur 67 € mit TK 150 SB im Jahr.
Dann hättest du auch nicht das Problem mit dem "zu großen Nummernschild", und bräuchtest dich nicht mit irgendwelchen irren Verordnungen bei der Zulassungsstelle herumärgern. Vielmehr wäre das Kennzeichen dann klitzeklein. Dir vielleicht dann sogar schon wieder zu klein.
Klar, etwas teuerer kann 's dann schon sein. Aber meiner kostet dann auch nur 67 € mit TK 150 SB im Jahr.
Dann hättest du auch nicht das Problem mit dem "zu großen Nummernschild", und bräuchtest dich nicht mit irgendwelchen irren Verordnungen bei der Zulassungsstelle herumärgern. Vielmehr wäre das Kennzeichen dann klitzeklein. Dir vielleicht dann sogar schon wieder zu klein.
Inoa S5-Li + 2. Akku + 2 Ladegeräte mit je 7A => Original 4A-Lader verkauft. 11/2023 12A China-Ladegerät gekauft und umgebaut. Seit 11/2022 Tuning-Controller verbaut. Windschild (empfehlenswert) seit 03/2022. Gesamtpreis per 01/2022: 2.930 €.
- rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Hier der Text aus der Anlalage IV:
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden.
In b) gibt es das zweizeilige Kennzeichen, das darf bis 280mm breit sein bei "zweirädrigen Kraftfahrzeugen", ohne Mindestbreite. In c) ist definiert, dass es zwischen 180 und und 220 breit sein darf ("Kraftrad").
So - und jetzt habe ich auch dazu gelernt: Im §2 der FZV ist das Kraftrad definiert als zweirädrig und mehr als 50cm³ / mehr als 45km/h, es fällt also nicht unter c)
Du brauchst also ein Kennzeichen nach b). Die Breite beträgt dabei maximal 280mm.
Du hast ein zulässiges Kennzeichen. Aber es gibt keine Mindestbreite! Die reale Mindestbreite sind die 180mm, weniger wird wohl eh nicht gehen, weil die Schrift drauf passen muss und du auch einen zugelassenen "Rohling" für das Schild benötigst.
Also: Dein Schild ist zulässig, ein schmaleres wäre aber auch legal.
Es gibt gute Gründe dafür. Wenn man vorher ein Auto hatte, kommt man möglicherweise günstiger in der Versicherung, da es mit der freiwilligen Zulassung auch die Schadensfreiheitsrabatte gibt. Es ist einfacher eine Teil- oder Vollkasko zu bekommen. Wer Vollweise ist und keinen Schadensfreiheitsrabatt erben kann, kann so zwischen 15 und 18 Jahren schon mal drei Jahre Schadensfreiheitsrabatt erarbeiten, dann kann man bei der ersten Autoversicherung ziemlich gut Geld sparen, und da geht es nicht nur um 30€ im Jahr.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Nö, da haben (genauso wie bei der THG) bzgl der zu erwerbenden SF Rabatte die Versicherungen (fast alle) schon gegengesteuert.
Ich habe „fast alle“ Versicherungen sicherheitshalber geschrieben, weil ich jetzt nicht die Bedingungen aller Gesellschaften kenne.
M.M. hat die freiwillige Versicherung nur noch bei Haltern die keine Versicherung benötigen, eine Bedeutung. Meinetwegen bei über Bund, Land, etc. Versicherten Fahrzeugen.
Sonst hat es deutlich mehr Nachteile.
Ich habe „fast alle“ Versicherungen sicherheitshalber geschrieben, weil ich jetzt nicht die Bedingungen aller Gesellschaften kenne.
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Sonst hat es deutlich mehr Nachteile.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Karsten hat geschrieben: ↑Mi 28. Mai 2025, 23:50Nö, da haben (genauso wie bei der THG) bzgl der zu erwerbenden SF Rabatte die Versicherungen (fast alle) schon gegengesteuert.
Ich habe „fast alle“ Versicherungen sicherheitshalber geschrieben, weil ich jetzt nicht die Bedingungen aller Gesellschaften kenne.
M.M. hat die freiwillige Versicherung nur noch bei Haltern die keine Versicherung benötigen, eine Bedeutung. Meinetwegen bei über Bund, Land, etc. Versicherten Fahrzeugen.
Sonst hat es deutlich mehr Nachteile.
Also HUK Coburg hat mich nach meiner aktuellen SF Klasse gefragt. Ich hatte noch SF4 in der HP und Vollkasko rumliegen die ich nun benutzt habe.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Huk rechnet maximal SF3 bei sowas aber im Hintergrund sammelt man normal seine SFK weiter und kann die dann irgendwann für Autos nutzen.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Okay, kennt denn jemand Gesellschaften die eine Vollkasko anbieten für den Roller ?
- guewer
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Aber du hast nun doch schon einen Vertrag abgeschlossen für diesen Roller, oder?
Inoa S5-Li + 2. Akku + 2 Ladegeräte mit je 7A => Original 4A-Lader verkauft. 11/2023 12A China-Ladegerät gekauft und umgebaut. Seit 11/2022 Tuning-Controller verbaut. Windschild (empfehlenswert) seit 03/2022. Gesamtpreis per 01/2022: 2.930 €.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Ich hab ein Angebot vorliegen, von der HUK und R und V.
R und V hat nur Teilkasko bzw. bietet garnicht erst die Möglichkeit langzeitversicherung abzuschließen (so die Dame am Telefon)
Und bei HUK hab ich ein Anruf bekommen das nur Teilkasko möglich sei
R und V hat nur Teilkasko bzw. bietet garnicht erst die Möglichkeit langzeitversicherung abzuschließen (so die Dame am Telefon)
Und bei HUK hab ich ein Anruf bekommen das nur Teilkasko möglich sei
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Ich hatte den E300SE zuerst bei der WGV und jetzt bei LVM versichert (mit Vollkasko). WGV ist zwar billig, aber ansonsten nicht zu empfehlen.
Erstmal würde ich davon ausgehen, daß man auch den E125s bei der LVM so versichern kann.
Erstmal würde ich davon ausgehen, daß man auch den E125s bei der LVM so versichern kann.
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Re: Freiwillige Zulassung E125s
Ich hatte meinen E110SE bei der HUK VK versichert. Der war auch freiwillig zugelassen. Ich meine auch mitbekommen zu haben, dass die HUK das nicht mehr macht. Den E300SE habe ich dort aber ebenfalls vollkaskoversichert. Da geht es anscheinend noch. Es war ja früher so, dass die Versicherung bei freiwillig angemeldeten Rollern sogar günstiger war, als wenn man das Jahreskennzeichen genommen hat.
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