Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Wenn ihr euch unschlüssig seid, welcher Roller zu euren Bedürfnissen am besten passt.
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rollingmartin
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten

Beitrag von rollingmartin »

Fasemann hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 13:40 aufgrund von " h Hg HH ging",
Wie bitte? ;-)
Zuletzt geändert von rollingmartin am Fr 19. Dez 2025, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Fasemann
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten

Beitrag von Fasemann »

Die Grundlage für das E kommt aus irgendeinem Gesetz, welches eine gewisse Dauer hatte, das wurde hier in den letzen 6 Wochen mal gepostet.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten

Beitrag von MEroller »

Das Elektromobilitätsgesetz, kurz EMoG. Von einer Dauer weiß ich allerdings nicht, das müsste schon wieder geändert werden, sollte das -E wieder abgeschafft werden...
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten

Beitrag von rainer* »

§8 EmoG hat geschrieben:(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Ich könnte mir vorstellen, das das verlängert wird. Es stellt eine Elektroautoförderung dar, ohne dass es den Steuerzahler viel kostet.
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rollingmartin
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Danke! Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten

Beitrag von rollingmartin »

Danke an alle.

Meine Kosten:

Zulassung inkl. Wunschkennzeichen und "E": 43,40 €
Schild: 19,50 €
ÖPNV ;-) 7,20 €
Summe: 70,10 €

+ Versicherung (sehr individuell).

P.S.: Tipps an alle, die künftig ein Neufahrzeug zulassen wollen:
1) Nehmt die "Neufahrzeugbescheinigung" vom Händler mit.
2) Klärt vor der Bestellung, wann/wie das CoC Zertifikat beim Händler ankommt. Bei wurde aus 2-3 Tage fast 2 Wochen (weil der Hersteller gepennt hat).
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Beitrag von Evolution »

Das Strassenverkehrsamt Neuss verlangte die Vorführung des E-Rollers (Überführungskosten) oder Einholung eines Gutachtens (TüV oder Dekra) über die Übereinstimmung der FIN am Roller mit der Angabe in den Papieren. Kosten ca. 90 Euro.
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Beitrag von MEroller »

Es ist unglaublich, wie unterschiedlich und vor allem mit abgrundtiefem Misstrauen die Zulassungsbehörden vorgehen :evil:
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rollingmartin
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Beitrag von rollingmartin »

Evolution hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 08:39 Das Strassenverkehrsamt Neuss verlangte die Vorführung des E-Rollers (Überführungskosten) oder Einholung eines Gutachtens (TüV oder Dekra) über die Übereinstimmung der FIN am Roller mit der Angabe in den Papieren. Kosten ca. 90 Euro.
unglaublich.
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Beitrag von RobZ »

Evolution hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 08:39 Das Strassenverkehrsamt Neuss verlangte die Vorführung des E-Rollers (Überführungskosten) oder Einholung eines Gutachtens (TüV oder Dekra) über die Übereinstimmung der FIN am Roller mit der Angabe in den Papieren. Kosten ca. 90 Euro.
Deswegen darf man m.W. mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Natürlich nur wenn die Versicherung abgeschlossen und für solche Fahrten den Versicherungsschutz übernimmt und man auch tatsächlich einen Termin hat.
Selbstkonstruiertes zum kaufen: https://www.ebay.de/usr/teileapparillo_1
oder zum selbst drucken: https://www.printables.com/@Robin_257936
u.a. Teile für die Wildfire wie Seitenträger
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Re: Bürokratie-Kosten / Formalitäten (Neuzulassung)

Beitrag von rainer* »

Evolution hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 08:39Das Straßenverkehrsamt Neuss verlangte die Vorführung des E-Rollers (Überführungskosten) oder Einholung eines Gutachtens (TÜV oder Dekra) über die Übereinstimmung der FIN am Roller mit der Angabe in den Papieren. Kosten ca. 90 Euro.
Das steht so im Gesetz. Deswegen war ich sicherheitshalber gleich mit dem Fahrzeug mit ungestempeltem Nummernschild hingefahren, dann wollte der Sachbearbeiter das Fahrzeug doch nicht sehen. Das ist legal, die Versicherungsbestätigung (die man zur Zulassung sowieso braucht) muss dazu aber vorliegen.

Ergibt sich aus § 14 Abs. 8 FZV "Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Absatz 1 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren." Erklärung von der Zulassungsstelle LK Unna: https://www.presse-service.de/data.aspx ... 04764P.pdf
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