Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Gluehbert
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Gluehbert »

@ Afunker

Ich glaube, wir reden da aneinander vorbei:

Fall 1: Schukolader an Schukodose, z.B. Einfacher Roller Zuhause: Einfach einstecken
Fall 2: Schukolader an Typ2-Dose, z.B. Einfacher Roller an öffentlicher Ladestation: Adapter Typ2->Schuko
Fall 3: Typ2-Lader an Schukodose, z.B. Modernes E-Auto Zuhause ohne Wallbox: Ziegelstein
Fall 4: Typ2-Lader an Typ2-Dose, z.B. Modernes E-Auto an öffentlicher Ladestation: Einfach einstecken

Von Typ2 über einen Adapter auf Schuko zugehen und dann mittels Ziegelstein dem Fahrzeug Typ2 anzubieten ergibt normalerweise keinen Sinn. Ausnahme: Mein iOn kann mit vielen EWE-Säulen nicht kommunizieren, da brauche ich diesen Umweg, normal ist das aber nicht.

Und ein AC-auf-DC-Adapter wäre gar kein Adapter, sondern selbst ein Ladegerät.

Nein, ich meine einfach den Fall 2.
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Afunker
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Afunker »

error hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 12:35 Schuko ist also definitiv in jeder Form raus.
Schuko ist keine Norm. Weder in der VDE, noch in der EN....
CEE mit den roten Steckern/Buchsen ist eine Norm. Typ 2 AC und CCS ist jeweils eine Norm (International)....
Gruss Helmut

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error
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von error »

@Gluehbert vielleicht reden wir tatsächlich an einander vorbei:

Fall1: Haushaltssteckdose, abgesegnet, wenn das Endgerät geprüft ist.

Fall2: Keine Norm, mindestens Grauzone. funktioniert zumindest wenn Signalisierung eingehalten wird. https://de.wikipedia.org/wiki/IEC_62196_Typ_2 Ich würde aber in die Nutzungsbedingungen des Ladesäulenbetreibers schauen wollen.

Fall3: Haushaltssteckdose, ab da mindestens Grauzone.

Fall4: normgerecht

Es geht hier im Thread um eine Basis für einen "Masterplan"?
Gluehbert
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Gluehbert »

@error

Mein Beitrag war eine Antwort auf Beitrag 49 von Afunker.

Jedenfalls, wenn der Masterplan überall Typ 2 vorsieht, ist das für die Praxis in Ordnung. Ich habe jedenfalls noch nie deswegen nicht laden können, weil Schuko fehlt. Extra für uns wirds nichts geben.
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Afunker
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Afunker »

Gluehbert hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 20:11 Jedenfalls, wenn der Masterplan überall Typ 2 vorsieht, ist das für die Praxis in Ordnung. Ich habe jedenfalls noch nie deswegen nicht laden können, weil Schuko fehlt. Extra für uns wirds nichts geben.
Dann wohnst du in einem Bereich, wo es möglich ist, per Adapter von Typ 2 auf Schuko (einphasig) laden zu können.
Das ist an vielen Ladesäulen mit Typ 2 Buchse nicht unbedingt möglich....
Keiner will dann (weil die Ladesäulen mit Schuko fehlen) im Notfall,
(wie Berta Mercedes in der Apotheke Benzin kaufte) im Hotel übernachten und an deren Schukosteckdose über Nacht laden lassen....

Hier muss ein Masterplan her, der es auch E-Rollern (45er) und anderen E-Motorrädern notgedrungen ermöglicht, zu laden.
Nimmt man nur E-Autos, Busse und LKWs ins Visier die per CCS laden,
dann greifen Chinesen, Japaner, Inder und Koreaner uns Deutschen den Markt ab.
Wir verlieren weiter Arbeitsplätze (wie vor 40 Jahren in der Schuhindustrie) in der Automobilindustrie und den Zulieferern.
Konzerne wie BMW, Volvo, Renault usw., machen es vor wie die Zukunft mit und ohne Chinesen weitergeht (weitergehen könnte).
Gruss Helmut

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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von rainer* »

Afunker hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 15:32Schuko ist keine Norm. Weder in der VDE, noch in der EN....
DIN 49440
DIN VDE 0620
und europäisch: IECEE CEE-7
Aber natürlich nicht für dauerhaft 16A ausgelegt.
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von rollingmartin »

Afunker hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 20:35 .... per Adapter von Typ 2 auf Schuko (einphasig) laden zu können.
Das ist an vielen Ladesäulen mit Typ 2 Buchse nicht unbedingt möglich....
Interessant. Technisch nicht möglich oder nicht erlaubt seitens des Betreibers?
Afunker hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 20:35 Hier muss ein Masterplan her, der es auch E-Rollern (45er) und anderen E-Motorrädern notgedrungen ermöglicht, zu laden.
Nimmt man nur E-Autos, Busse und LKWs ins Visier die per CCS laden..
Richtig. Und damit wir keine Zeit mit Normen-Diskussionen verlieren und noch weiter abgeschlagen werden, sollte man Technologie nutzen, die es gibt, die funktioniert, die weit verbreitet genutzt wird und die je nach Anwendungsfall Sinn macht, z.B.:
PKW: Typ 2, CCS2
LKW/Bus: CCS2, später MCS
E-Motorräder, E-Roller: Typ 2, CCS2
E-Roller, E-Scooter, E-Bikes: Schuko
________________
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Afunker »

rollingmartin hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 22:11
Afunker hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 20:35 .... per Adapter von Typ 2 auf Schuko (einphasig) laden zu können.
Das ist an vielen Ladesäulen mit Typ 2 Buchse nicht unbedingt möglich....
Interessant. Technisch nicht möglich oder nicht erlaubt seitens des Betreibers?
Beides ist möglich.
Zum einen, dass die Ladesäule mit Typ 2 Buchse, eine Ladezeitbegrenzung (max. 2-3 Std.?) hat, zum anderen wegen der Schieflast.
Gruss Helmut

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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von Gluehbert »

Ja, es gibt solche Ladestationen mit Typ-2-Kupplung an einer Leitung. Dort kann man mit Typ-2-Steckern, die nicht "getunt" sind, nicht laden. Das ist nach meiner Erfahrung aber extrem selten. Zuletzt habe ich in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern und Sachsen, außerdem in Straßburg und in der Provinz Groningen geladen. Typ-2-Kupplung an einer Leitung habe ich eigentlich nur bei Schnellladern gesehen, die auch DC konnten. Die Wald-und-Wiesen-Säulen mit 2 mal 11 oder 22kW AC hatten eigentlich immer eine fest eingebaute Dose.

Ob eine Ladesäule eine zeitliche Begrenzung hat, hat mit der Art der Steckverbindung eher wenig zu tun.
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Re: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Beitrag von MEroller »

Die alten Tripple Charger mit Typ 2, CCS und ChaDeMo haben alle drei Kabel mit den Ladesteckern dran. Auch deshalb hatte ich mir eine Typ 2 Verlängerungsbox gebaut, komplett regelkonform mit beidseitiger mechanischer Verriegelungsmöglichkeit:
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