THG Quote 2026 Aufwärtstrend

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Stivikivi
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von Stivikivi »

Alles was zulassungspflichtig ist.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von MEroller »

Stivikivi hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 16:59 Alles was zulassungspflichtig ist.
Das ist leider so missverständlich, dass ich es explizit NICHT so geschrieben habe ;)
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von Pedator92 »

MEroller hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 17:18
Stivikivi hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 16:59 Alles was zulassungspflichtig ist.
Das ist leider so missverständlich, dass ich es explizit NICHT so geschrieben habe ;)
Richtig, praktisch gesehen alle Fahrzeuge die Steuern zahlen "müssen/müssten" auf Hubraum/KW. L3E-A1 zählt damit leider nicht dazu.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von PSchmid »

Ist eigentlich die Chance für die zukünftige Teilnahme der L3E-A1 komplett durch?
Ich versteh das so, dass alle aktuell freiwillig zugelassenen L3E-A1 Gefährte teilnehmen könnten, wenn das Umweltbundesamt (UBA) Schätzwerte liefern würde.
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rainer*
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von rainer* »

Theoretisch bestehen Chancen, praktisch nein.

in der Begründung zur letzten THG-Änderung (wo die 45er rausgeflogen sind), war das näher erläutert.
Die Systematik ist grob skizziert so, dass die Fahrzeugklasse genommen wird, also die "125er". Hier wird der Verbrauch mit der statistischen Jahresfahrleistung multipliziert - und das als CO2-Äquivalent ausgegeben, wofür es ein Zertifikat gibt. Die Jahresfahrleistung einer 125er (ich finde da leider nur die Angabe gesammelt für alle Motorräder) beträgt rund 2.200km. Ergibt also bei 3l/100km einen Jahresspritverbrauch von 66 Liter, wofür Du Quote bekommen würdest - was die anderen in dieser Fahrzeugklasse wiederum zahlen müssen. Bei einem PKW sind es im Mittel 12.500km Jahresfahrleistung bei 7l/100km, also 875 Prämien-Liter. Es ergibt sich also nett gerechnet ungefähr 10€ bis 20€ THG-Prämie für eine 125er (ich schlage jetzt nicht nach, mit welchen Verbräuchen und Laufleistungen tatsächlich gerechnet wurde - das steht, wenn ich mich richtig erinnere in der Begründung zur Einführung der Änderung des Gesetzes). Da ist dann aufgeführt, das der Verwaltungsaufwand für so eine Summe zu niedrig wäre und das deshalb auf eine THG-Prämie für die 125er verzichtet werden kann. Und deshalb auf die Erstellung eines Schätzwertes für die Fahrzeugklasse verzichtet werden kan.

Auch bei den Motorräder über 11kW sähe es nicht gut aus, wenn die aus Faulheitsgründen nicht mit den PKWs über einen Kamm geschoren würden.

Also - meiner Einschätzung nach unwahrscheinlich, das die 125er noch was vom THG-Kuchen abbekommen.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von Pedator92 »

rainer* hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 18:11
Also - meiner Einschätzung nach unwahrscheinlich, das die 125er noch was vom THG-Kuchen abbekommen.
Die sind fest ausgeschlossen schon seit Jahren.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von rainer* »

Pedator92 hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 20:54Die sind fest ausgeschlossen schon seit Jahren.
Nein, genau das sind sie eben nicht. Ich dachte, mein Text war da wohl nicht so verständlich. Es sind nur keine Schätzwerte festgelegt. Wenn das UBA die angeben würde, wäre bei L3e-A1 sofort wieder THG-Prämie möglich. Machen sie aber bewusst nicht, weil keine sinnvolle Prämie bei raus kommen würde.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von koeths »

rainer* hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 10:32 Das habe ich grade von der Check24-Internetseite
Bild_2026-01-19_102526721.png
Da stehen 315€.
per E-Mail bekommen:
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von Pedator92 »

rainer* hat geschrieben: Mo 19. Jan 2026, 22:07 Nein, genau das sind sie eben nicht.
Das wäre vor der Änderung 2023 so gewesen, seitdem ist durch die irreführende "zulassungsfreie" Regel schon durch 2 Punkte untersagt.

Würde man jetzt diesen Schätzwert haben, würde immer noch der Punkt zulassungsfrei zutreffen.
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Re: THG Quote 2026 Aufwärtstrend

Beitrag von rainer* »

Nein.

Im Gesetz steht:
38. BImSchV §7 Abs. 1 Satz 3 hat geschrieben:Elektrischer Strom zur Verwendung in zulassungsfreien Fahrzeugen gemäß § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 2) kann nur auf die Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen angerechnet werden, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert nach Absatz 3 bekannt gegeben wurde.
In Absatz 3 ist aufgeführt, was alles nicht zulassungspflichtig ist (die Leichtkrafträder sind natürlich dabei). Sobald ein Schätzwert da ist, gäbe es dann auch THG-Quote.

im Referentenentwurf zur 38. BImSchV steht als Erläuterung dazu:
Insbesondere zulassungsfreie elektrische Leichtkrafträder, Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge benötigen im Jahr nur sehr geringe Strommengen. Der Vollzugsaufwand für die sich daraus ergebenen niedrigen Einnahmen im Quotenhandel wäre unverhältnismäßig hoch. Gleichwohl soll die Anrechnung von Strom aus bestimmten zulassungsfreien Fahrzeugenarten ermöglicht werden, falls sich bei steigender Anzahl in der Flotte der durchschnittliche Stromverbrauch für eine bestimme Fahrzeugklasse ermitteln lässt und diese eine signifikante Strommenge aufweisen, die den Aufwand rechtfertigt.
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