Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

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Falcon
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von Falcon »

das gabs doch schon mal, ende der 80´ den 1er führerschein 2 jahre auf probe und/oder 4000 km.
den hat meine damalige frau so gemacht.

vg
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Nova
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von Nova »

Ein Aufstieg durch Zeitablauf würde aber keine Fahrstunden kosten, keine Prüfgebühren verursachen und keine Führerscheinkosten etc. produzieren. Wer soll den dann etwas "Im Namen der Verkehrssicherheit!" verdienen? Spass beiseite;-)
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rainer*
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von rainer* »

Das Problem war beim alten Stufenführerschein, das nicht wirklich kontrollierbar war, wie viel Du wirklich gefahren bist. Du musstest nur einen Bekannten finden, der eine entsprechende Karre hat, der dir bestätigt, dass man damit 4tkm gefahren ist. Diese alten Stufenführerscheine wurden bei der Umstellung auf das neue System automatisch "entdrosselt". So bin ich nach 30 Jahren ohne Fahrpraxis vom absolvierten A2 auf A gekommen. Gereizt hätte mich eine Probefahrt ab und zu schon, wenn ein Bekannter mit einer großen Maschine ankam, ich hab mich aber nie getraut, ohne jede Praxis auf so eine Waffe zu setzen. Möglicherweise ist die Kontrollmöglichkeit auch an dieser Stelle egal - man kann vielleicht den meisten in diesem Alter auch die ausreichende geistige Reife unterstellen :roll:

Den B196 automatisch in den A1 überzuleiten, fände ich sinnvoll. Es ist ja weiterhin das Fahrzeug, auf dem man gelernt hat und kein wirklicher Klassenaufstieg. Leider muss sowas dann erst durchs europäische Parlament - der A1 gilt ja in der gesamten EU und der B196 ist ein deutscher Sonderweg. Und jemand müsste dafür die Initiative ergreifen, das Projekt politisch anschieben.
Nova
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von Nova »

Soll nicht durch die neue Führerscheinverodnung der B196 gegenseitig in europäischen Ländern anerkannt werden können?
tsztsz
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von tsztsz »

ja, das ist beschlossen und muss durch die länder innerhalb der kommenden 3 Jahre umgesetzt werden.
Wobei es nur eine wechselseitige Anerkennung der Schlüsselzahl ist. Die wird vereinheitlicht. Soweit ich weiß, müssen Länder, die das nicht haben, die dann auch nicht anerkennen.
Also Deutschland B196 und Österreich (nummer 111 oder so ähnlich): Ja
Deuschland und Niederlande (Niederlande hat kein Äquivalent): nicht zwingend, kann natürlich aber sein, dass sie es dennoch machen.
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rollingmartin
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von rollingmartin »

tsztsz hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 18:44 ja, das ist beschlossen und muss durch die länder innerhalb der kommenden 3 Jahre umgesetzt werden.
Was ist denn da Deine Quelle? Einerseits hört man "B196 soll abgeschafft werden" jetzt ""EU-Erweiterung ist beschlossen". 🤔

[EDIT] Oh, hier:
https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... einregeln/
Motorradführerschein B-196
Fahrer mit der Erweiterung B-196 sollen künftig auch in anderen EU-Ländern Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter führen dürfen. Eine automatische EU-weite Anerkennung ist noch nicht festgeschrieben, soll aber durch bilaterale Vereinbarungen der Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
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Re: Teure Führerscheine, B196, extra Auto?

Beitrag von tsztsz »

quellen hab ich hier im forum schonmal irgendwo gepostet.

https://b196ausland.wordpress.com/ ist eine gute Quelle dafür

weiterhin hatte ich einem Sprecher des EU Parlaments geschrieben.

Hier die Antwortmail
Die Richtlinie macht viele konkrete Vorgaben, die europaweit einheitlich umgesetzt werden müssen, gibt den EU-Staaten aber auch Umsetzungsspielraum.

So ist es auch im Falle der Schlüsselzahl B196. Ob dies eingeführt wird, bleibt den einzelnen Staaten bei der Umsetzung in nationales Recht überlassen. Europaweit einheitlich wird es daher höchstwahrscheinlich nicht.

Relevant ist dafür Artikel 9, Absatz 3
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf

Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber des Führerscheins das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B. Mitgliedstaaten, die Äquivalenzen gemäß Unterabsatz 1 festlegen, erkennen von anderen
Mitgliedstaaten gemäß jenem Unterabsatz festgelegte Äquivalenzen an. Die Mitgliedstaaten vermerken die Berechtigung des Inhabers zum Führen von Fahrzeugen
gemäß Unterabsatz 1 ausschließlich mittels des in Anhang I Teil E genannten entsprechenden Unionscodes auf dem Führerschein.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die in ihrem Hoheitsgebiet gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Äquivalenzen einschließlich aller einschlägigen nationalen Codes, die vor dem … [Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie] verwendet wurden. Die Kommission macht diese Informationen den Mitgliedstaaten zugänglich.
ich denke mal ich kann das hier so posten
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