Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
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Abfall-Robin-Hood
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Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Hallo zusammen, ich zeige euch mal den Umbau eines Güwer ZWD 306 zum Müllsammeln am Straßenrand.
Auch wenn der Roller etwas älter ist, bietet er Vorteile in Punkto 65kgGewicht und 150 Kg Zuladung.
Den schweren Bleiakku wurde durch zwei 33Ah Liion Akkus ersetzt die über einen Bootsumschalter wählbar sind.
Im Fußraum befindet sich ein 15liter Staubsauger zur beseitigung von Glasscherben und Zigarettenkippen.
Das Fahrzeug besitzt zur Erlangung der Sonderrechte eine rot weiße Warnmarkierung sowie ein 49l Helmcase mit Bedarfs Warnlampe und 2 Koffer mit Adr Erste Hilfe Ausstattung und 10A schnellladegerät.
Die Anbauten sind als Ladung ausgeführt und lassen sich ohne Werkzeug demontieren.
Im Monat werden etwa 1000 bis 2000km bei Wind und Wetter gefahren.
Ein sehr zuverlässiges Gefährt zum günstigen Preis
Auch wenn der Roller etwas älter ist, bietet er Vorteile in Punkto 65kgGewicht und 150 Kg Zuladung.
Den schweren Bleiakku wurde durch zwei 33Ah Liion Akkus ersetzt die über einen Bootsumschalter wählbar sind.
Im Fußraum befindet sich ein 15liter Staubsauger zur beseitigung von Glasscherben und Zigarettenkippen.
Das Fahrzeug besitzt zur Erlangung der Sonderrechte eine rot weiße Warnmarkierung sowie ein 49l Helmcase mit Bedarfs Warnlampe und 2 Koffer mit Adr Erste Hilfe Ausstattung und 10A schnellladegerät.
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- Pfriemler
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
So bist Du jetzt nicht mehr nur zu Fuß unterwegs?
P.S.: es gibt sogar schon Zeitungsberichte darüber:
https://www.wochenspiegellive.de/kreis- ... n-wittlich
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- Falcon
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
salvä,
wie wurde der anhänger am roller befestigt?
zulässig?
vg
wie wurde der anhänger am roller befestigt?
zulässig?
vg
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Sehr interessant, was hat sich bezüglich Zulassung ergeben.Pfriemler hat geschrieben: Sa 14. Mär 2026, 07:08 So bist Du jetzt nicht mehr nur zu Fuß unterwegs?
P.S.: es gibt sogar schon Zeitungsberichte darüber:
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.
Gruß Conny
- Falcon
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
interessiert mich auch, insbesondere weil sich hier einige enen anhänger an den roller machen wollen, aber an der aufnahmekugel reiben...conny-r hat geschrieben: Sa 14. Mär 2026, 09:44 Sehr interessant, was hat sich bezüglich Zulassung ergeben.
vg
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Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Also Rechtlich ist das ein wenig schwierig, einerseits erlaubt die StVo die Benutzung von Anhänger bei Mofas und anderseits Soll die Anhängerkupplun nach der EU Verordnung Bauartgeprüft sein und die Anhängelast muss in den Papieren eingetragen sein.
Jetzt ist der ZWD 306 Rechtlich ein Mofa hat aber keine Anhängelast eingetragen da es konstruktionsbedingt ein ebike ist.
Ich habe das Problem versucht mit dem TÜV Rheinland zu lösen; was mit deren Handlungsmöglichkeiten nicht Funktioniert da man beim Mofa nichts eintragen kann.
Ich habe das Problem jetzt so gelöst das ich ein Fahradanhänger mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 20kmh und CE Kennzeichnung verwendet habe.
Der ZWD 306 hat zwei Geschwindigkeiten 20 und 25kmh das ich die 20kmh Technisch im Anhängerbetrieb begrenzen kann und somit der Sorgfaltspflicht nachkommen kann.
Die Anhängekupplung ist nach den Anerkannten Regeln der Technik verschraubt und kann nur ohne Helmbox verwendet werden. Versicherungsmäßig ist bei mir grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Jetzt ist der ZWD 306 Rechtlich ein Mofa hat aber keine Anhängelast eingetragen da es konstruktionsbedingt ein ebike ist.
Ich habe das Problem versucht mit dem TÜV Rheinland zu lösen; was mit deren Handlungsmöglichkeiten nicht Funktioniert da man beim Mofa nichts eintragen kann.
Ich habe das Problem jetzt so gelöst das ich ein Fahradanhänger mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 20kmh und CE Kennzeichnung verwendet habe.
Der ZWD 306 hat zwei Geschwindigkeiten 20 und 25kmh das ich die 20kmh Technisch im Anhängerbetrieb begrenzen kann und somit der Sorgfaltspflicht nachkommen kann.
Die Anhängekupplung ist nach den Anerkannten Regeln der Technik verschraubt und kann nur ohne Helmbox verwendet werden. Versicherungsmäßig ist bei mir grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
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Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Das ist eine enorme Erleichterung. Vorher war ich bis zu 20km am Tag zu Fuß unterwegs und die Leistung fiel bis auf 6km am Tag ab.Pfriemler hat geschrieben: Sa 14. Mär 2026, 07:08 So bist Du jetzt nicht mehr nur zu Fuß unterwegs?
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Heute kann ich bis zu 80 km am Tag dank akkuerweiterung im Stop and go Betrieb zurück legen.
Das wäre mit einem Verbrenner sehr nervig
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Danke für die Aufklärung und alle Achtung für Dein Arrangement.
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Gruß Conny
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Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
Das Problem ist das die Standard kupplung mit einer senkrechten Befestigung geliefert wird.Falcon hat geschrieben: Sa 14. Mär 2026, 09:15 salvä,
wie wurde der anhänger am roller befestigt?
zulässig?
vg
Ich benötige jedoch eine waagerechte und als gelernter Heizungsbauer habe ich mir selbst eine aus Halterungen von Balkonkraftwerken gebaut, die die Schliessfalle bei Belastung stabilisiert falls ich die Sicherungsschraube verliere.
Der Hersteller liefert nur eine Schelle mit einer Schraube M6 mit, die Scherrkräfte von etwa 65kg aushält, was kein Problem darstellt, da die Gesamtmasse des Anhängers 40kg nicht übersteigen darf und somit eine Reserve für Bergauffahrten vorhanden ist.
Bei zuengen rampenabfahrten Kuppelt der Anhänger aus und bleibt auf der Seite sofort liegen.
Es empfiehlt sich alle 2 bis 3 Jahre die kupplungsteile 15€ für Mofa und 8€ fürs Fahrrad zu erneuern und die Rechnung bei den Unterlagen aufzubewahren.
Bei Verkehrskontrollen wird nur Augenscheinlich die Befestigung geprüft und erst bei einem Unfall durch einen Sachverständigen.
Ich fahre immer beim TÜV vorbei und frage ob es gut aussieht, das machen die umsonst
- Falcon
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst
eben, von dieser kupplung ging ich aus.
also: bis 25km/h DARF ich mit fahrradkupplung und fahrradanhänger fahren
bis 45km/h darf ich also nicht fahren mit der kombi.
vg
also: bis 25km/h DARF ich mit fahrradkupplung und fahrradanhänger fahren
bis 45km/h darf ich also nicht fahren mit der kombi.
vg
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