Akku defekt in Garantiezeit

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Goofy_Mo
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Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Goofy_Mo »

Servus Leute,

Ich muss euch mal fragen wer schon Probleme mit dem Akku hatte?

Mein Akku war Anfang 2024 schon mal bei silence in Spanien zur Reparatur und war nach nicht mal 4 Wochen wieder zurück. Letztes Jahr im August hat er sich wieder verabschiedet und wurde wieder nach Spanien geschickt. Dieser ist bis heute noch nicht zurück. Das ist schon über ein halbes Jahr her. Anrufe beim Händler ist sinnlos. Die können nichts machen. Das einzige was da gesagt wird das silence sich hin und wieder meldet und der Händler muss irgendwas am Roller auslesen. Da frage ich mich warum? Es liegt am Akku da der Roller mit einem anderen Akku problemlos funktioniert. Langsam bekomm ich echt schnappatmung. In der Zwischenzeit hab ich mir schon ein andren Roller gekauft zur Überbrückung aber langsam hab ich überhaupt kein Bock mehr. Mich würde da mal interessieren ob das normal ist das es so lange dauert. Wahrscheinlich will silence so lange es heraus zögern bis die restliche Gewährleistung ganz abgelaufen ist :shock:

Grüße
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Falcon
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Falcon »

Goofy_Mo hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 18:44 Wahrscheinlich will silence so lange es heraus zögern bis die restliche Gewährleistung ganz abgelaufen ist :shock:
das geht nicht, das ist gesetzlich geregelt.....

ich würde einen anwalt einschalten.

wenn dein auto so lange in der werkstatt steht, weil ein teil nicht zu beschaffen ist, dann läst du es dir doch auch nicht gefallen, oder?

geh zum anwalt.

vg
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Goofy_Mo »

Ohne Rechtschutz. Hmm trau mich nicht so ganz. Nicht das dann die Kosten noch an mir hängen bleiben.
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Falcon
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Falcon »

verstehe...

informier dich doch mal über möglichkeiten, auf alle fälle würde ich dem verkäufer eine frist setzen, ansonsten vom kauf zurücktreten.

vielleicht macht dich das hier etwas schlauer: www.elektroroller-forum.de/viewtopic.php?t=42544

vg
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Goofy_Mo
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Goofy_Mo »

Hmm zurück treten. Der Roller ist von 2023. Das ist nicht so einfach. Der Roller ist aus der Garantie ja raus und der Akku noch nicht. Ich versteh auch nicht das silence den Roller mehrmals auslesen lässt. Was soll das für ein Hintergrund haben?
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Falcon
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Falcon »

nun, garantioe?
er ist nach 2 jahren aus der gewährleistung raus, garantie glaube ich nicht das er eine danach hat..

der defekt trat innerhalb der gesetzlichen gewährleistung auf, der akku wurde getestet, der fehler war immer noch da, er wurde erneut eingeschickt.
was war die gesamte fahrzeiut und km dieses gerätes?

ich würde mal den händler dafür in regress nehmen, weil was kümmert dich silencer in spanien? die haben dier den roller nicht verkauft.
der händler hat dir den roller verkauft, er muß dafür sorgen das du täglich damit fahren kannst, uist das nicht der fall, muß er schadenersatz leisten, oder zurücknehmen (abzüglich fahrtage und gefahrene km)

trau dich, es ist dein recht. oder soll ich dort aufschlagen mit paar kollegen"? :)

vg und viel glück bei den verhandlungen.

vg
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von rainer* »

Gesetzliche Garantie gibt es nicht. Mischt doch bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie durcheinander.
Gewährleistung - gesetzlich geregelt. Gesetzliche Gewährleistung in Deutschland in der Regel 24 Monate.
Garantie - hier gilt, was der Hersteller in seine Garantiebedingungen rein schreibt.

Die gesetzliche Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) sollte durch sein, die Zeit, wo das Gerät beim Händler ist, zählen meines Wissens nicht. Er muss nur bis zum Ablauf der zwei Jahre für das verkaufte Produkt grade stehen. Und wenn es von den zwei Jahren ein Jahr zur Reparatur beim Händler stand und dann am ersten Tag nach den 24 Monaten ausfällt ist Pech für den Kunden. Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler - also NICHT gegenüber Silence/dem Hersteller. Wie der Händler das Problem löst, ist ihm überlassen. Abwarten bis Gewährleitung abgelaufen ist und dann defekt zurück geben, ist aber nicht zulässig. Als Stichtag gilt die Mängelmeldung beim Händler, wenn das innerhalb der Gewährleitung ist, muss er nachbessern (lassen). Das Fahrzeug wird aus den 24 Monaten raus sein...

Garantie ist das, was der Hersteller dem Kunden garantiert. Also Scutum (Silcence). Hier wäre die Frage, wie jetzt das Vertragsverhältnis zum Händler ist, wenn Du ihm den Akku in die Hand gedrückt hast - das ist mir unklar. Aber der Akku gehört prinzipiell Dir. Du kannst zur Herausgabe Deines Eigentums auffordern. Ob Du dann den in repariert zurück bekommst, weiß ich nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, das der dann unrepariert zurück kommt. Wenn Sie den verschsimst haben, müssen sie den ersetzen. Ist ja nicht deren Eigentum.

Du solltest beim Händler Druck machen. das er sich an Silence wendet. Notfalls mit Klage auf Herausgabe Deines Eigentum drohen. Wenn Du ihm Dein Eigentum anvertraut hast, denke ich, das er drauf achten muss und dafür verantwortlich ist. Der Händler kann i.d.R. auch besser gegenüber einen Hersteller auftreten, als ein einzelner Kunde. Abhängig von den Verkaufszahlen hat er mehr Marktmacht gegenüber dem Hersteller.
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Falcon »

rainer* hat geschrieben: So 22. Mär 2026, 11:04 Die gesetzliche Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) sollte durch sein, die Zeit, wo das Gerät beim Händler ist, zählen meines Wissens nicht. Er muss nur bis zum Ablauf der zwei Jahre für das verkaufte Produkt grade stehen. Und wenn es von den zwei Jahren ein Jahr zur Reparatur beim Händler stand und dann am ersten Tag nach den 24 Monaten ausfällt ist Pech für den Kunden. .......Wie der Händler das Problem löst, ist ihm überlassen. Abwarten bis Gewährleitung abgelaufen ist und dann defekt zurück geben, ist aber nicht zulässig. Als Stichtag gilt die Mängelmeldung beim Händler, wenn das innerhalb der Gewährleitung ist, muss er nachbessern (lassen). Das Fahrzeug wird aus den 24 Monaten raus sein...
das sehe ich ganz anders, erkundige dich bitte nochmal.
ein angezeigter mangel, verfällt nicht nur wenn etwas rausgeschoben wird, es gilt der zeitpunkt der mängel anzeige beim händler.

somit ist das "teil" immer noch in der gewährleistung, auch wenn der mangel 5 oder 10 jahre zurückliegt.

maßgeblich ist der verkäufer für eine sache, nicht der hersteller oder produzent.

vg

ps: war etwas abgelenkt und habe mich verschrieben, klar ist es absoluter blödsin "gesetzliche garantie", das weiß ich als ehemaliger selbstständiger selber.
der satz "der defekt trat innerhalb der gesetzlichen garantie auf, " sollte normal "der defekt trat innerhalb der gesetzlichen gewährleistung, " heißen.
sorry, mein fehler, ein flüchtigskeit fehler....... :geek:


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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von rainer* »

Genau. Wenn der Mangel vor Ablauf der Gewährleistung gemeldet wird, muss der Händler den abstellen.
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Re: Akku defekt in Garantiezeit

Beitrag von Falcon »

richtig.
die gewährleistungsfrist ist gewahrt, sobald der mangel an dem verkäufer/händler weitergegeben wurde.


sorry für den obigen wirwar, hatte die feierabendschablone schon zur hand ;)
vg
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