zulässige Abweichung von WLTP

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rollingQuader
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zulässige Abweichung von WLTP

Beitrag von rollingQuader »

Golem hat ein Urteil zur zulässigen Abweichung von WLTP und Degradation, veröffentlicht:
https://www.golem.de/news/zu-geringe-wl ... 09859.html

ein kurzer Auszug:
... Die von einem Sachverständigen festgestellte Abweichung von 18 Prozent der WLTP-Reichweite stelle einen "erheblichen Sachmangel" dar und berechtige zur Rückabwicklung des Kaufs ...

… Akkudegradation von 2,5 Prozent pro Betriebsjahr hinnehmen …

In beiden Fällen ist die Erheblichkeitsschwelle von 10 Prozent überschritten ...
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error
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Re: zulässige Abweichung von WLTP

Beitrag von error »

Interessant ist meiner Meinung nach dass der Händler die Angaben des Herstellers zu verantworten hat und dass selbst bei diesem Fahrzeug die per Prüfstand vom Gutachter ermittelte WLTP-Reichweite weit über der Praxisreichweite lag/liegt.
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rainer*
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Re: zulässige Abweichung von WLTP

Beitrag von rainer* »

Der Händler ist für die Gewährleistung zuständig und hat das Fahrzeug mit diesen Daten verkauft. Und damit dafür verantwortlich. Leider wollen viele Händler von Gewährleistung nix hören und verweisen auf die Herstellergarantie.
Dem Händler steht es wiederum auch frei, den Hersteller zu belangen, wenn der was geliefert hat, was nicht der Beschreibung bzw. den angegeben Spezifikationen entsprach.
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error
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Re: zulässige Abweichung von WLTP

Beitrag von error »

rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:14 Der Händler ist für die Gewährleistung zuständig und hat das Fahrzeug mit diesen Daten verkauft.
...wäre interessant ob es für den Händler rechtlich möglich ist diese "offensichtlichen Phantasiedaten" aus dem Vertragsverhältnis mit seinem Kunden "herauszuhalten".

In diesem aktuellen Fall ist die Sache eindeutig, weil er ein Hersteller-PDF auf seiner Händlerseite zum Download "als zugesicherte Eigenschaft" liegen hatte. Aber wie soll jeder Händler für sich alle Produkte von zig Herstellern selbst testen und dabei noch Geld verdienen?

Niemand hat die Möglichkeit WLTP-Angaben zu prüfen. ;)
Zuletzt geändert von error am Mi 17. Jun 2026, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
freesty
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Re: zulässige Abweichung von WLTP

Beitrag von freesty »

Vertragspartner ist nunmal der Händler, nicht der Hersteller.

Wobei ich 2,5% Degradation/ Jahr schon viel finde. Das sollte das absolute Maximum darstellen.

Spannend im Urteil war auch, dass der Händler die zugesagte WLTP Reichweite nicht verbindlich ansah. Sondern nur so als groben Richtwert. Geht's noch?
Habe da keinen Mitleid, wenn Verkäufer ihre Produkte erst großmäulig bewerben und dann später von dem nichts mehr wissen wollen. Und der Käufer muss anschließend aufwendig beweisen.

Ist bekannt, um welches eAuto es ging?
2019er Ecooter e2s mit 31000km SoH 86%.
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