....das ist ja genau die Frage. Was der Tüv da dann allerdings abnehmen sollte, wäre mir dann wieder ein Rätsel. Die Fahrzeugklasse ändert sich ja nicht, es bleibt der gleiche A1-Roller der er vorher war, nur fährt er jetzt (ohne irgendeine mechanische Veränderung) eben weiter mit einer Ladung. Da gibt es m.M.n. nichts, was den Tüv oder die Behörden angeht.davidflorian hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 06:57 „Dann müsste man eben einen offenen kaufen und ihn mit dieser speziellen Art drosseln lassen.“
Ob die Aufhebung der Batteriebegrenzung auch bei den ab Werk gedrosselten 11kW Modellen funktioniert, ist noch zu klären.
Das hätte der Tüv abzunehmen?
Gruß, Wizzibizzi