Hallo Leute!
Vorgeschichte: Ich hab mir Robins Kotflügeltieferlegungssatz gekauft - die 3D-Teile selber gedruckt und alles montiert. Passt soweit.
Nun hab ich aber im Kotflügel ein Extraloch an dem ich eine Flügelfigur befestigen möchte. Soweit, sogut... nur was für eine Figur passt zur Wildfire?? Ich bitte daher um eure Ideen, alles ist erlaubt was nicht anstößig ist.
Momentane Situation (Sorry, schaffe es grad nicht die Fotos direkt einzubinden!):
https://murena.io/apps/memories/s/Z6te2f8NY6innjs
Wildfire: Welche Figur?
- Mojschele
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STW
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Re: Wildfire: Welche Figur?
Selbstverständlich ein Abbild des TÜV-Prüfers aus dem Werner-Film https://www.youtube.com/watch?v=GIdjt_Asf7E , alternativ einer der Polizisten. Naheliegender Grund ist, dass beide Personengruppen ihren Spaß an solchen Anbauten haben.
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- Falcon
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Re: Wildfire: Welche Figur?
soweit ich mich an früher erinnern kann, sind irgendwelche figuren am kotflügel verboten.
ich wollte mal einen lusthansa-kranich am meiner gpz machen, tüv hat es mir abgelehnt mit der begründung, es könnte sich ein fußgänger daran verletzen.
könnte sein, dass sie das etwas aufgeweicht haben, aber letztendlich würde ich das loch mit einem gummistopfen zumachen.
vg
ich wollte mal einen lusthansa-kranich am meiner gpz machen, tüv hat es mir abgelehnt mit der begründung, es könnte sich ein fußgänger daran verletzen.
könnte sein, dass sie das etwas aufgeweicht haben, aber letztendlich würde ich das loch mit einem gummistopfen zumachen.
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- JanL
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Re: Wildfire: Welche Figur?
Mir stehen die Haare zu Berge. Lass den Mist mit solchen 3D gedruckten Teilen. Die Teile fliegen dir früher oder später um die Ohren. Ich habe da selbst schon leidvolle Erfahrungen sammeln müssen und einiges eingebüßt. 3D-Druckteile halten den Vibrationen nicht stand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Prüfer solche Plasteteile durchgehen lässt. Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen - nur wenn dir der Kotflügel abfällt und unter oder in die Räder kommt...
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Re: Wildfire: Welche Figur?
Den Werner-Prüfer aus aufgeweichtem Brotteig, geht DAS durch ?Falcon hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 13:36 ......könnte sein, dass sie das etwas aufgeweicht haben, aber .......
vg
- Falcon
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Re: Wildfire: Welche Figur?
JAMondial hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 17:48 Den Werner-Prüfer aus aufgeweichtem Brotteig, geht DAS durch ?
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Re: Wildfire: Welche Figur?
Na hoffentlich nicht - die Tankattrappe der Wildfire ist z.B. 3D-Gedruckt
Im Ernst, danke dass Du dir Sorgen darum machst, man muss tatsächlich die Bauteilausrichtung beachten damit die Layer richtig liegen und geeignetes Material und selbstverständlich eine dementsprechende Konstruktion haben. Das verhindert sehr zuverlässig Brüche entlang der Druckebenen. Der Tieferlegungssatz hat auch schon einige Fahrten über Schotterschlaglochpisten inkl. hochgewirbelten Steinen und Ästen überstanden. Und ich werfe regelmäßig ein Kontrollauge drauf!
@STW Die Werner-Figuren!
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Re: Wildfire: Welche Figur?
Selbstverständlich verletzt sich ein Fußgänger falls irgendein Körperteil von ihm da an der Stelle ansteht - allerdings komplett egal ob da eine Figur is oder nicht...Falcon hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 13:36 soweit ich mich an früher erinnern kann, sind irgendwelche figuren am kotflügel verboten.
ich wollte mal einen lusthansa-kranich am meiner gpz machen, tüv hat es mir abgelehnt mit der begründung, es könnte sich ein fußgänger daran verletzen.
Eure TÜV-Prüfer sind ja bekannte Spaßbremsen - ich glaub, die erlauben aus Selbstschutz nix was nicht eindeutig erlaubt ist.
Für AT gilt:
hmm... was mich wohl wieder zur Landesprüfstelle bringen wird mit dem TieferlegungssatzIn der österreichischen Straßenverkehrsordnung gibt es keine explizite Bestimmung, die sich speziell auf Figuren oder Aufkleber auf den Kotflügeln von Motorrädern bezieht. Allerdings müssen Kotflügel die Räder vorne und hinten ausreichend abdecken, um den Spritzschutz zu gewährleisten. Anbauteile wie Kotflügel, Windschilde oder Verkleidungsteile unterliegen in Österreich der Typisierungspflicht, wenn sie die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können. Änderungen oder Anbauten müssen dem zuständigen Landeshauptmann angezeigt und ggf. eingetragen werden. Für Figuren oder Dekorationen auf Kotflügeln gibt es keine direkte gesetzliche Regelung, solange die grundlegenden Sicherheits- und Abdeckungsvorschriften eingehalten werden
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