NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Haupt-Forum für alle NIU Elektroroller-Modelle
Evolution
Moderator
Beiträge: 7626
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Evolution »

Schritt 1: Den richtigen Beklagten finden

In den seltensten Fällen haben Sie direkt bei der Muttergesellschaft in China eingekauft.

Prüfen Sie Ihre Rechnung oder den Kaufvertrag:

Kauf bei einem deutschen Händler (z. B. Elektronikmarkt, Roller-Shop): Ihr Ansprechpartner ist ausschließlich dieser Händler. Sie haben in Deutschland gesetzliche Gewährleistungsrechte. Sie müssen NIU nicht in China verklagen.

Kauf über den offiziellen europäischen NIU-Onlineshop: Vertragspartner ist hier meist eine europäische Tochtergesellschaft (häufig in den Niederlanden oder Deutschland registriert). Diese Gesellschaft können Sie unkompliziert an ihrem europäischen Sitz nach hiesigem Recht verklagen.

Direktkauf in China (z. B. über Handelsplattformen): Nur wenn auf der Rechnung direkt die Jiangsu Niu Electric Technology Co., Ltd. (oder eine ähnliche chinesische NIU-Einheit) als Vertragspartner steht, müssten Sie den Weg über China gehen und dort einen Anwalt beauftragen.

Die Hürden einer Klage direkt in China

Sollten Sie tatsächlich gezwungen sein, direkt in China zu klagen, stehen Sie vor massiven bürokratischen und finanziellen Hürden:

Gerichtsstand: Sie müssen die Klage in der Regel am Sitz des Unternehmens in China einreichen (z. B. in Changzhou oder Peking).

Sprache und Recht: Die gesamte Klage und alle Beweise müssen von vereidigten Dolmetschern ins Chinesische übersetzt werden. Es gilt chinesisches Zivilrecht.

Anwaltszwang vor Ort: Sie benötigen zwingend einen in China zugelassenen Rechtsanwalt. Deutsche Anwälte dürfen vor chinesischen Gerichten nicht auftreten.

Das Zustellungsproblem: Die offizielle Zustellung einer deutschen Klage nach China im Zuge von Rechtshilfeabkommen dauert oft viele Monate oder gar Jahre.

Bessere Alternativen zur Klage in China

Da die Kosten einer China-Klage den Wert eines E-Rollers meist um ein Vielfaches übersteigen, sollten Sie folgende Wege prüfen:

Gewährleistung beim Verkäufer nutzen: Wenn der Roller innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf einen Defekt hat, fordern Sie den Händler schriftlich zur Reparatur oder zum Umtausch auf (Nacherfüllung). Schaltet der Händler auf stur, können Sie den Händler in Deutschland verklagen.

Europäischen Kundenservice eskalieren: Wenden Sie sich an den offiziellen Support für Europa. Setzen Sie schriftlich eine klare Frist zur Problemlösung.

Kreditkarten- oder PayPal-Käuferschutz: Wenn der Kauf noch nicht lange her ist und über einen Online-Dienst bezahlt wurde, eröffnen Sie dort einen Streitfall. Dies führt oft zu einer schnellen Reaktion des Verkäufers. In der Regel beruft sich allerdings Paypal auf die Ausnahmeregel, wonach bei Elektroroller kein Paypalschutz besteht.

Verbraucherzentrale einschalten: Die Verbraucherzentralen in Deutschland können prüfen, ob bereits Sammelbeschwerden vorliegen oder ob kostengünstige Schlichtungsverfahren möglich sind.


Zwar erlauben deutsche Gerichte in Ausnahmefällen mittlerweile eine öffentliche Zustellung wegen unzumutbarer Wartezeiten, die Vollstreckung eines deutschen Urteils in China bleibt dennoch extrem schwierig.
Basti80
Beiträge: 826
Registriert: So 8. Mai 2022, 02:15
Roller: Niu Uqi GT
PLZ: 45657
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Basti80 »

Ja, ich sehe, dass die beiden Protagonisten in diesem Thread große Probleme mit ihren Rollern von NIU hatten. Das ist wirklich nicht schön.

Ein generelles Problem, dass die NIU-Roller krasse technische Probleme haben, wenn das Abo nicht mehr weitergezahlt wird, kann ich dennoch (noch) nicht erkennen. Seit Sommer 2016 verkauft NIU ihre Roller mit Smart-Services in Deutschland. Es müssten mittlerweile tausende Roller sein, die von Eurem Problem betroffen sind. Wo sind diese Roller/Fahrer?
Benutzeravatar
error
Beiträge: 2811
Registriert: Di 20. Dez 2022, 19:37
PLZ: #
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von error »

Die rechtliche Seite ist mir schon klar. Das ist nur die eine Seite. Wer hat schon Lust und Zeit sich ausserhalb von Garantie und Gewährleistung mit sowas zu befassen?

Mein Problem ist eher dass ich, jetzt wo ich weiß was los ist, das "gute Stück" nicht mehr mit reinem Gewissen verkaufen kann. Es geht also nicht nur um das Abo, was NIU immer noch anbietet sondern auch um den Wertverlust und die Gefahren.

In Zeiten von USB-Handys und optimierten Plastikflaschenverschlüssen könnte die EU sich mal langsam um für mich wichtige Dinge kümmern und generell bei Telemetrieanbindung einen Fallback verpflichtend einführen.

Da meines Wissens keine rechtliche Verpflichtung existiert, dürfte sich der Umstand schwer einklagen lassen. - Die weitere Konsequenz: es liegt am Hersteller und seinem Verantwortungsgefühl ob er sowas einbaut.

Es dürfte sogar schwierig sein sowas als geplante oder systembedingte Obsoleszenz einzuordnen.

Ein Entwickler hat bei der Erstellung der Lösung 100% sicher auch den Ausfall der Onlineverbindung ausprobiert. Ein Versehen kann das also nicht sein. Die Routine zyklisch einen Neustart der ECU auszulösen anstatt dauernd einen Verbindungsaufbau zu versuchen ist nachvollziehbar, aber leider nervig und nicht ohne Konsequenzen wenn die Gegenseite oder das Netz nicht mehr antwortet.

Vielleicht sollte ich wirklich mal auf die Erfüllung des Abos hinweisen. Schließlich hat NIU zugestimmt, Geld kassiert und verpennt vorher den Roller auf die Möglichkeit einer Verbindung zu prüfen.

Aber egal, hier ging es eigentlich um die aktuellen Roller. Hoffentlich hat NIU gelernt und löst diese Probleme inzwischen anders.

Hat zufällig jemand seinen aktuellen Roller länger in einer "empfangssicheren Tiefgarage" stehen und kann berichten?
tsztsz
Beiträge: 848
Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
PLZ: 00000
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von tsztsz »

Betrifft das Problem nur die ngt/npro?

Meine nsport die ich hatte und mein gts Sport haben das Problem nicht, die zeigen nur Fehler 67an
Augschburger
Beiträge: 70
Registriert: Sa 10. Okt 2015, 13:40
Roller: NIU MQi GT 45 Rot
PLZ: 861
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Augschburger »

Basti80 hat geschrieben: So 13. Sep 2026, 21:59 Das ist doch schon immer so gewesen. Um die App und damit die Ortungsdienste etc weiter zu nutzen, musste ich letztes Jahr auch das Abo verlängern.
Salve Artikel auch ganz gelesen?
Es geht darum ABO aufzusplitten in einzelne Positionen.
Nach drei Jahren kostenloser Nutzung werden monatlich zwischen 2,50 und 10 Euro fällig – je nach gewähltem Paket.
Evolution
Moderator
Beiträge: 7626
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Evolution »

Wenn du den Gesetzgeber ansprechen willst, geht das mit einer Petition:

Petition: Schluss mit dem Cloud-Zwang bei E-Rollern! Verpflichtender Offline-Schutz (Fallback) für vernetzte Fahrzeuge gefordert.

📍 Kurzfassung (Der „Pitch“ für Unterstützer)

Wer ein Fahrzeug kauft, muss es auch nutzen können – unabhängig davon, ob die Server des Herstellers online sind. Wir fordern den Gesetzgeber auf, Hersteller von vernetzten E-Rollern und E-Bikes (Leichtkraftfahrzeuge) zu einem automatischen Offline-Ersatzsystem (Local-First-Fallback) zu verpflichten. Fällt die Cloud aus, wird der Roller wertlos. Das ist unzumutbar für Verbraucher und gefährlich für die Verkehrswende.

Petitionstext (Die offizielle Begründung)

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Moderne E-Roller wie die Fahrzeuge von NIU, Ninebot oder Nova Motors hängen am digitalen Tropf. Sie sind dauerhaft mit den Servern der Hersteller im Ausland verbunden. Funktionen wie das Entriegeln, das Starten oder das Einsehen von Akkuständen laufen oft ausschließlich über eine aktive Internetverbindung und die Cloud des Herstellers.

Das führt zu massiven Problemen, die dringend gesetzlich reguliert werden müssen:

1. Die Cloud-Falle: Wenn der Server streikt, steht das Fahrzeug

Bei Server-Wartungen, Störungen im Mobilfunknetz oder App-Ausfällen stehen Nutzer plötzlich vor ihrem eigenen, bezahlten Eigentum und können nicht wegfahren. Ein Fahrzeug darf im Alltag nicht unbrauchbar werden, nur weil ein Server auf der anderen Seite der Welt eine Störung hat.

2. Das Risiko der Insolvenz (Elektroschrott auf Rädern)

Geht ein Hersteller pleite oder stellt den Support für ältere Modelle ein, droht den Fahrzeugen das digitale Aus („Bricking“). Tausende funktionstüchtige E-Roller würden über Nacht zu Elektroschrott, weil die Aktivierungsserver abgeschaltet werden. Das widerspricht jeglicher Nachhaltigkeit und dem Recht auf Reparatur.

3. Erpressbarkeit und Cybersicherheit

Die totale Abhängigkeit von einer zentralen Cloud ist ein massives Sicherheitsrisiko. Werden die Server des Herstellers gehackt, könnten Angreifer ganze Fahrzeugflotten aus der Ferne blockieren oder manipulieren.

Unsere konkreten Forderungen an den Gesetzgeber:

Wir fordern eine gesetzliche Anpassung der Zulassungsregeln für vernetzte Kraftfahrzeuge (Klassen L1e bis L7e), die folgende Punkte zwingend vorschreibt:

Zwang zum lokalen Fallback: Alle grundlegenden Funktionen (Entriegeln, Starten, Akku-Abfrage) müssen ohne Internetverbindung direkt zwischen Smartphone und Fahrzeug funktionieren (z. B. über Bluetooth oder NFC).

Vorrang für analoge Schlüssel: Ein physischer Schlüssel oder eine hardwarebasierte Keycard müssen digitale Befehle und Sperren im Notfall immer direkt am Fahrzeug überschreiben können.

Offene Notfall-Schnittstellen (Open API): Hersteller müssen verpflichtet werden, die lokalen Steuerungsprotokolle offenzulegen, damit das Fahrzeug bei einer Insolvenz des Herstellers durch Drittanbieter-Apps weitergenutzt werden kann.

Warum das wichtig ist:

Die Verkehrswende gelingt nur mit verlässlichen Fahrzeugen. Verbraucher brauchen die Sicherheit, dass ihr gekauftes Eigentum ihnen gehört und dauerhaft funktioniert – unbeeinflusst von Serverausfällen oder wirtschaftlichen Interessen der Hersteller.

Bitte unterstützen Sie diese Petition für mehr digitale Selbstbestimmung und echten Verbraucherschutz auf unseren Straßen!
Basti80
Beiträge: 826
Registriert: So 8. Mai 2022, 02:15
Roller: Niu Uqi GT
PLZ: 45657
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Basti80 »

Wenn Dir das so eine Herzensangelegenheit ist, einen der letzten günstigen und nicht von Insolvenz bedrohten E-Roller-Hersteller mit recht brauchbarem Händlernetz aus Deutschland rauszudrängen, stelle doch selbst die Petition zusammen? Hier das Forum mit KI-Texten zu befüllen, hilft jetzt meiner Meinung nach nicht so besonders.

Zumal es doch jedem freisteht, den Roller seiner Wahl ohne jegliche Cloud-Anbindung zu kaufen.
Basti80
Beiträge: 826
Registriert: So 8. Mai 2022, 02:15
Roller: Niu Uqi GT
PLZ: 45657
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Basti80 »

Augschburger hat geschrieben: Mo 14. Sep 2026, 17:08 Salve Artikel auch ganz gelesen?
Es geht darum ABO aufzusplitten in einzelne Positionen.
Nach drei Jahren kostenloser Nutzung werden monatlich zwischen 2,50 und 10 Euro fällig – je nach gewähltem Paket.
Die KI generierten Artikel vom Scooterhelden ertrage ich leider nicht so gut.

Es gibt keinen Hersteller auf der Welt, der die smarten Features seines Produkts, die auf Konnektivität beruhen, auf ewig kostenlos anbietet. Selbst das eingebaute Navi im Auto wurde schon vor Jahren bei dem A3, den meine Freundin fuhr, nicht kostenlos mit einem Update versorgt. Das sollte mehrere hundert Euro kosten.

Für mich ist das Thema insofern ein bissel absurd. Man kauft sich ja auch kein Smartphone, um sich dann zu wundern, wenn es ohne Vertrag oder Prepaid-Karte nicht mehr funktioniert.
Evolution
Moderator
Beiträge: 7626
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Evolution »

Ich habe nur den Text bereit gestellt. Ob man diesen umsetzt ist eine andere Sache. Es ging darum, wie man bei Ausfall des Telemetriesystems einen E-Roller weiter nutzen kann. Es kommt auch darauf an, welche Funktionen ohne Anbindung nicht mehr funktionieren. Wird die Betriebssicherheit gefährdet, ist der Gesetzgeber zum Einschreiten angehalten. Das ist auch wegen des Produktsicherheitsgesetzes im ureigensten Interesse der Hersteller. Ich sehe das Ganze mehr aus der Sichtweise des Juristen.
Andirel
Beiträge: 293
Registriert: Mi 22. Apr 2026, 15:08
Roller: Vmoto Citi 80 74V
PLZ: 14169
Wohnort: Berlin
Tätigkeit: Hauswart
Kontaktdaten:

Re: NIU macht auf BMW : Abo-Pflicht für smarte Funktionen

Beitrag von Andirel »

Basti80 hat geschrieben: Mo 14. Sep 2026, 17:41 Zumal es doch jedem freisteht, den Roller seiner Wahl ohne jegliche Cloud-Anbindung zu kaufen.
Achso...warum meckern denn hier gerade so viele Niu-Fahrer...mit dem Wissen? Viele wollen ja diese Anbindung und die Möglichkeiten, die damit verbunden sind.
Und was glaubst du denn, was in wenigen Jahren los ist, wenn die zusätzlichen Kosten anfallen?

Bin ich froh, eine sorgenfreie Vmoto Citi zu fahren. Komme immer von A nach B und muss nicht ständig bzw. gar nicht verbunden sein.
Vorallem gebe ich Gas/Strom und es passiert was ohne diesen ganzen Einstellgedönst!
Beste Grüße, Andreas
Antworten

Zurück zu „NIU“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste