Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Rolf, danke für das Stichwort. Schwalbe hat 2 verschiedene griffige Profile in der Größe 13 Zoll :
Iceman: Super Profil für Schnee und Matsch. Auf trockener Straße fährt man damit rumpelig oder schwammig, je nachdem, wie hart der Gummi ist.
Und Weatherman: In den Flankenblöcken sieht man viele Rillen. Weiß jemand, wie tief die sind? So tief wie die breiten Rillen zwischen den Blöcken?
Oder sind sie nur oberflächlich, wie beim Heidenau K62, und nach 2000 Km weg?
Iceman: Super Profil für Schnee und Matsch. Auf trockener Straße fährt man damit rumpelig oder schwammig, je nachdem, wie hart der Gummi ist.
Und Weatherman: In den Flankenblöcken sieht man viele Rillen. Weiß jemand, wie tief die sind? So tief wie die breiten Rillen zwischen den Blöcken?
Oder sind sie nur oberflächlich, wie beim Heidenau K62, und nach 2000 Km weg?
Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Glaube nicht, sonst wären die Lamellen dazwischen viel zu weich.Haro hat geschrieben:In den Flankenblöcken sieht man viele Rillen. Weiß jemand, wie tief die sind? So tief wie die breiten Rillen zwischen den Blöcken?
Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
In einem anderen Forum wurde gegen den Schwalbe Weatherman gesprochen, weil das zudem noch ne Produktion aus Korea ist und laut deren Erfahrung der Heidenau Allwetter der bessere sein soll. Auf ner anderen Seite haben sie nen Test mit den Reifen gemacht und den Schwalbe als gut befunden: http://www.kleine-loewen.de/frame.php3? ... c03f6#4096
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
So, mein Bekannter (Polizist) ist mitsamt seinen Kollegen etwas ratlos über die überhastete, unausgegorene neue Winterreifenverordnung. Es gibt bis dato noch keine Vorgaben von oben, was da geschehen soll, und Gerichtsurteile, die die offensichtlichen Diskrepanzen aufklären würden gibt es noch keine. Er hat mir eine Stellungnahme des Bundesverband der Motorradfahrer ins Email kopiert, die Bände spricht. Natürlich gilt die Nichtverfügbarkeit von M+S markierten Motorradreifen für uns Rollerfahrer nicht 100%ig, aber der Rest der Argumentation beruhigt mich etwas, da ziemlich eindeutig:
Quelle: http://www.bvdm.de/22.html?&tx_ttnews[t ... 92d1eb87d7
Selbiges meinerseits..
Quelle: http://www.bvdm.de/22.html?&tx_ttnews[t ... 92d1eb87d7
HARALD HORMEL hat geschrieben:Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.
Ein Fehler im Verordnungsgebungsverfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordnung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.
Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.
Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.
Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:
Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.
Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.
Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.
Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.
Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.
Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder
Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:
§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:
„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage.
Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie
- sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
( 70/156/EWG ).“
Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“
Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.
Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.
Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.
Selbiges meinerseits..
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Bin heute morgen mal wieder mit dem Roller unterwegs gewesen und da hat die Polizei doch wirklich nichts besseres zu tun als mich bei -5°C anzuhalten
!!
Mit halb erfrorenen Fingern die Papiere rausgekramt und dann noch Helm abnehmen
...
Hab mir nun extra aufgrund der Winterreifenpflicht Winterreifen aufziehen lassen und da fragen mich die Herren in Uniform doch glatt noch ob ich am Abend zuvor getrunken hätte aber Reifen kontrollieren, Fehlanzeige
Da fragt man sich doch ernsthaft was das ganze soll...

Mit halb erfrorenen Fingern die Papiere rausgekramt und dann noch Helm abnehmen

Hab mir nun extra aufgrund der Winterreifenpflicht Winterreifen aufziehen lassen und da fragen mich die Herren in Uniform doch glatt noch ob ich am Abend zuvor getrunken hätte aber Reifen kontrollieren, Fehlanzeige

Da fragt man sich doch ernsthaft was das ganze soll...
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Hätte ich auch, anders kaum auszuhalten .da fragen mich die Herren in Uniform doch glatt noch ob ich .... getrunken hätte

Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Schaut mal hier..
http://www.lawbike.de/motorradrecht/201 ... et-e-mail/
Das Verkehrsministerium beantwortet E-Mail zur Winterreifenpflicht...
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Danke für den Link! Was sollten die sonst antworten zu ihrem Lapsus, die angeblich nahezu wortgleiche EU-Verordnung 97/24/EWG für Motorräder vergessen haben in ihren Verweisen. Mann, wenn ich so arbeiten würde wäre ich schon längst entlassen worden 

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Online-Petition für alle Ganzahres-Zweirdafahrer
Es gibt inziwschen eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit folgendem Wortlaut:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15595
Derzeitiger Stand: 193, da braucht es noch paar...
Leider muss man sich mit allem wichtigen Registrieren, aber wenigstens ist das eine https Seite. Bis zum 27.01.2011 müssen sich hier 50 000 Mitzeichner einfinden, dass was draus wird, also ran an die BoulettenBeyer, Joachim hat geschrieben:Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Gesetzesbeschluss der "Winterreifenpflicht" überarbeitet werde. Die Winterreifenpflicht gilt für PKW, aber auch für Motorräder, Leicht/Kleinkrafträder und Mofas. Die Pflicht, dass motorisierte Zweiräder mit speziell gekennzeichneten "Winterreifen" mit M&S Symbol o.Ä. ausgestattet sein müssten, sollte aufgehoben werden oder zumindest so geändert werden, dass nur "geeignete" Reifen (Enduro-Profil) für motorisierte Zweiräder Pflicht seien.

https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15595
Derzeitiger Stand: 193, da braucht es noch paar...
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Re: Griffigere Reifen: Ganzjahresreifen, Winterreifen
Noch was für mich interessantes, und zwar vom ADAC. Die schreiben auf ihrer Winterreifen-Infoseite im Bereich "Motorrad" folgendes:
Ich fahr jetzt mal weiterhin meine K62 Allwetterreifen auch im tiefsten Winter, weil ich weiß, dass die funktionieren und mir dieses ganze kleinliche Geplänkel so langsam auf den Geist geht
Fett formatiert habe ich den Begriff "Allwetterreifen". Genauso bezeichnet Heidenau auch den normalen K62. Also ist der DOCH i.O.ADAC hat geschrieben:Definition des "Winterreifens"
Der Gesetzestext enthält erstmals den Begriff "Winterreifen". Umfasst sind davon alle Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.



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