MEroller hat geschrieben: ↑So 2. Apr 2017, 21:48
Was ist aufwendiger: EINMAL Anmelden und alle ZWEI Jahre HU, oder JEDES Jahr genau am 1. März das alte Versicherungsschild abschrauben
Ganz klar letzteres

Begründung: das Schildchen kommt per Post zu mir ins Haus, ich muss nicht wie bei einer TÜV-Plakette irgendwo hinfahren, um es abzuholen. Schon deshalb macht es mir nichts aus, dass ich das Schildchen doppelt so oft wechseln muss wie ich mit einem Leichtkraftroller zum TÜV müsste. Außerdem kostet das Schildchen drastisch weniger als eine HU, denn es ist in der Versicherungsprämie enthalten. Bei Leichtkrafträdern müssen dagegen Versicherung
und TÜV separat bezahlt werden. Und das Schildchen muss auch nicht notwendigerweise pünktlich am 1. März angeschraubt werden, sondern erst dann, wenn man das erste Mal im neuen Versicherungsjahr fahren möchte. Das kann der erste März sein, muss aber nicht.
Verdreckte Schrauben waren bei mir noch nie ein Problem. Zum einen sind die Schrauben an meinem Roller aus Edelstahl, da haftet Dreck so gut wie gar nicht dran und rosten können sie auch nicht. Und zum anderen putze ich meinen Roller von Zeit zu Zeit (auch das ist etwas, was man auch bei einem Leichtkraftrad gelegentlich tun sollte) und mache dabei natürlich auch das Schildchen samt Schrauben sauber. Da hat der Dreck keine Chance. Verblassen oder sonstwie unansehnlich werden können die Schildchen auch nicht, denn sie werden ja jedes Jahr ersetzt
Natürlich hat auch ein Leichtkraftrad seine Vorteile. Einer davon ist der, dass man z. B. notorische Tempo-40-Schleicher zügig überholen kann. Mit einem Kleinkraftroller ist das nicht ganz so einfach. Leider begegne ich besagten Schleichern nicht gerade selten, und dann wünsche ich mir immer, mit mehr als 5 km/h Differenzgeschwindigkeit überholen zu können. Auf Landstraßen (auf denen ebenfalls eine höhere Geschwindigkeit wünschenswert wäre) bin ich dagegen nicht so oft unterwegs wie ein Landbewohner. In den 3 1/2 Jahren, die ich meinen Roller habe, war ich genau einmal auf einer Straße unterwegs, auf der man schneller als 50 km/h fahren durfte (da wurde ich dann auch reichlich überholt, auch von dicken Lastern, was ich angesichts von nur einer Spur je Richtung nicht so prickelnd fand). Auch für Autobahnfahrten habe ich nur wenig Bedarf. In Großstädten gibt es zu jeder Autobahnroute auch eine für Kleinkrafträder freigegebene Alternativstrecke. Viele dieser Alternativstrecken sind kürzer als der Weg über die Autobahn, so dass sich auch bei der Fahrzeit kaum Nachteile ergeben.
MEroller hat geschrieben: ↑So 2. Apr 2017, 21:48
Aber ja, die Hürde A(1) Führerschein nachmachen muss man zuerst nehmen.
Es sei denn, man hat seine PKW-Fahrerlaubnis vor dem 1.4.1980 erworben
Gruß
Michael
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