Nova Motors
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
https://www.nova-motors.de/ladegerat-egrace
Ist das LG nicht lieferbar?
Ansonsten hier mal eins als Alternative, dauert aber ein paar Wochen an Lieferzeit und evtl. muss der Stecker angepasst werden.
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Ich würde aus dem blauen Ladestecker eine Kupplung bauen bzw. kurzes Kabelstück am blauen Stecker lassen, durchtrennen und XT60 Buchse anlöten, und die Ladegeräte-Kabel mit XT60 Stecker, Kupplung muss dann halt immer im Moppet mitgeführt werden
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Ich muß nicht an die Hauptsicherung, aber das Loch sah nicht so gut aus. Wenn man es in schwarz druckt, paßt das gut.
Alex
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Ich habe die Akkus nach jetzt 850km und nach dem Aufladen durchgemessen. Min 13,56 V, max 13,6V. Das ist echt gut, für die Reihenschaltung.
Ich werde noch bei fast leerem Akku messen, wie die Verteilung dann aussieht.
Alex
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Alex
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Hallo zusammen, oder auch moin moin, jetzt nach 100 Km, kann ich die bisherige sehr gute Beurteilung nur bestätigen. Lieferung in zehn Tagen, Übergabe nett und sehr gut alles erklärt. Reichweite bei um die 0 Grad C., ca. 30 bis 35 Km, bei 120 Kg Kampfgewicht. Dabei gefahrende Durchschnittsgeschwindigkeit 25 Km Stufe -1- und 45 Km Stufe -2- ca. 25%. Der Maximale Speed bisher, knapp 50 Km laut Tacho.Schätze allerdings, das wird im Sommer mit T-Shirt, kurzer Hose und Turnschuhen vielleicht noch ein büschen schneller. Ist aber sowieso für mich nicht wichtig, bei mir ist der Weg das Ziel. Wohne im Grünen, mit schönen Nebenstraßen. Für alle die jetzt im Frühling / Sommer, auch gerne etwas mehr mitnehmen wollen. Habe mir bei einer Edelstahl Manufaktur eine Halterung für einen Anhänger anfertigen lassen. Fotos anbei! Bei Interesse einfach eine kleine Nachricht schicken. Allen eGracern ein schönen Start in den Frühling, und schöne Grüße aus HH. 

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”MANCHE FÜHREN ............
MANCHE FOLGEN ..................
”


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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Sieht nach einer soliden Lösung aus!
Hattest du vorher evtl. mit Ordnungshütern oder TÜV Kontakt aufgenommen, ob es erlaubt ist, mit dieser Kombination 45kmh-Roller/Fahrradanhänger auf öffentlichem Grund zu fahren? Habe nämlich ähnliches vor.
Hattest du vorher evtl. mit Ordnungshütern oder TÜV Kontakt aufgenommen, ob es erlaubt ist, mit dieser Kombination 45kmh-Roller/Fahrradanhänger auf öffentlichem Grund zu fahren? Habe nämlich ähnliches vor.
Gruß
Werner
"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder?
Werner
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Re: Nova Motors eGrace Erfahrungen
Hallo Werner,
gerade gestern habe ich direckt neben einem Peterwagen gehalten. Hatte meine Hanschuhe noch unter der Sitzbank.
Die nette Polizistin hat mir lediglich freundlich zu gewunken. Alles was ich bisher im Internet darüber gefunden habe! Sind die maximale Länge und Breite. Steht irgendwo in der StVO.
Wichtig ist auch noch Reflektoren, Seite und hinten.
Zur Sicherheit, noch eine Kopie vom Kennzeichen laminiert hinten am Hänger mittig befestigen.
Gruß Detlef
PS Vielleicht hilft Dir das hier weiter.
Ist es grundsätzlich gestattet hinter einem Kleinkraftrad (hier Simson KR51/2 "Schwalbe") mit originaler Anhängekupplung einen Anhänger (hier MKH/M1 aus Heldrungen, also original Anhänger wie er zu DDR-Zeiten verwendet wurde) im öffentlichen Strassenverkehr zu führen? Was ist hierbei zu beachten ?
Kleinkraftrad mit 50cm³ Hubraum und zulässiger Höchstgeschw. von 60 km/h
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es gestattet das Kleinkraftrad mit Anhänger im Straßenverkehr zu führen.
Nach § 3 II Nr. 2 f der Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) ist der Anhänger von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen.
Die Voraussetzung für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge richtet sich nach § 4 der Fahrzeugszulassungsverordnung. Der Anhänger muss ein (Versicherungs-)Kennzeichen führen, § 4 III der Fahrzeugszulassungsverordnung.
Nach § 27 der FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen.
Ich hoffe Ihnen mit der Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
gerade gestern habe ich direckt neben einem Peterwagen gehalten. Hatte meine Hanschuhe noch unter der Sitzbank.
Die nette Polizistin hat mir lediglich freundlich zu gewunken. Alles was ich bisher im Internet darüber gefunden habe! Sind die maximale Länge und Breite. Steht irgendwo in der StVO.
Wichtig ist auch noch Reflektoren, Seite und hinten.
Zur Sicherheit, noch eine Kopie vom Kennzeichen laminiert hinten am Hänger mittig befestigen.
Gruß Detlef
PS Vielleicht hilft Dir das hier weiter.
Ist es grundsätzlich gestattet hinter einem Kleinkraftrad (hier Simson KR51/2 "Schwalbe") mit originaler Anhängekupplung einen Anhänger (hier MKH/M1 aus Heldrungen, also original Anhänger wie er zu DDR-Zeiten verwendet wurde) im öffentlichen Strassenverkehr zu führen? Was ist hierbei zu beachten ?
Kleinkraftrad mit 50cm³ Hubraum und zulässiger Höchstgeschw. von 60 km/h
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es gestattet das Kleinkraftrad mit Anhänger im Straßenverkehr zu führen.
Nach § 3 II Nr. 2 f der Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) ist der Anhänger von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen.
Die Voraussetzung für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge richtet sich nach § 4 der Fahrzeugszulassungsverordnung. Der Anhänger muss ein (Versicherungs-)Kennzeichen führen, § 4 III der Fahrzeugszulassungsverordnung.
Nach § 27 der FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen.
Ich hoffe Ihnen mit der Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe
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Hans-Georg Schiessl
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