Die Rechtschreibfehler könnt ihr behalten und entschuldigt die wenigen Satzzeichen


Mfg Andy
Guter Tipp , nur möchte ich eine scharfe Alarmanlage an meinen Roller da ich diese ja für den Zweck mit bezahlt habe, und da muss der Akku drin bleiben. Verstehe ja das man es auch einfach machen kann und den Akku entnehmen könnte, ABER es muss ja eine Möglichkeit gegeben sein um ein wenig mehr Sicherheit in das akkufach zu bekommen.
Das Problem ist, das es dazu noch kein Grundsatzurteil gibt. Da der Fahrakku für den Fahrbetrieb unerlässlich ist, dürfte er rein rechtlich nicht aus der Teilkasko ausgenommen werden - schließlich ist ein Benzintank beim Verbrenner auch mit versichert (und den könntest Du auch mit einer Flex ausbauen - ich würde es Dir aber nicht anraten, sofern noch Benzin enthalten sein könnte und er nicht entgast ist).Niu N1S Schwarz matt hat geschrieben: ↑Sa 14. Apr 2018, 07:01Und, so denke ich, beschäftigt Euch mit dem Thema Mitversicherung des Akkus in der Teilkasko. Sowohl GVV, SV und der Grand der weiteren Versicherungen, versichern den Akku nicht mit gegen Diebstahl. Bisher habe ich im Kleingedruckten lediglich die ADAC und Zurich ( versichert auch über ADAC) gefunden. So kann es Dir egal sein, für ein paar Euro mehr im Jahr...
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