Patrick3331 hat geschrieben: ↑So 6. Mai 2018, 09:42
…Anheben auf 59km/h (damit die halt nicht auf die AB dürfen) im Fahrzeugschein für alle E-Roller und 50ccm!
Könnte man machen, dann werden diese Roller aber so unbeliebt, weil dann niemand mehr die Kosten für die nötige Haftpflichtversicherung aufbringen kann. Die drohte in Großbritannien zu explodieren, daher waren die die treibende Kraft hinter der EU-Forderung <50 km/h. Da die sich aber aus der EU Verabschieden, wäre der größte Widerstand einer Neuordnung wohl abgewendet. Schon 50 km/h wäre ein Fortschritt, mit den bisherigen oder leicht gelockerten Überschreitungsregelungen. Dann kann der Tacho 60km/h anzeigen, die wahre Geschwindikeit bei 55km/h liegen und man riskiert damit kaum ein Ticket wegen Geschindigkeitsübertretung in der Stadt oder würde als Verkehrshindernis wahrgenommen. Die Versicherung dürfte dann, wegen weniger riskannter Überholmanöver anderer Verkehrsteilnehmer, dann wohl ähnlich liegen wie bisher oder nur moderat steigen.
Patrick3331 hat geschrieben: ↑So 6. Mai 2018, 09:42
… Es wäre nicht wirtschaftlich gewesen, die Niu überall in Europa mit 45km/h anzubieten und für den sehr kleinen Schweizer Markt eine separate Homologisierung auf 65-70km/h zu machen. Leider sehr schade. …
Vielleicht ergibt sich jetzt ein entsprechender Weg mit dem neuen NIU. Vielleicht sind die 70km/h ein Eingeständniss für die Schweiz, es dort als 50ccm Roller zuzulassen (oder gibt es in der Schweiz auch die 4 kW Leistungsgrenze bei Elektrorollern? Wobei die der neue NIU ggf. einhält).