Für den Anhänger selbst bedarf es gar keiner BE (§ 3 Abs. 2 FZV), wohl aber für Anhänge- und Zugkupplung. Da es für den unu vermutlich kein abgenommenes "Kit" gibt, wird man hier um eine Einzelbauartgenehmigung nicht herum kommen, befürchte ich. Den Anhänger kann man sich dann sogar selbst zimmern, sofern man sich an die Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO hält.BruceMangee hat geschrieben: ↑So 6. Mai 2018, 16:30[...]Eigntlich müsste man sich ja einen Hänger mit BE besorgen, nur wo gibt's sowas schon?![]()
Stellt sich nur noch die Frage: Wer ist verrückt genug, das Projekt in Angriff zu nehmen?
