Freiwillige Zulassung für den unu
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
@Manchmaldersimon
Das läßt sich machen. Gibt es hier keine PrivatNachricht Funktion mehr? Die Versicherungseinstufung meines freiwillig zugelassenen Kleinkrafrollers entspricht der eines Leichtkraftrollers.1. Jahr = Haftpflicht 68,-. Jahr. Nach 3 schadenfreien Jahren 30% Beitragssatz = 20,40 Euro. Teilkasko und Vollkasko sind möglich. Frag deine Versicherung. Ein Forumskollege hat sein Kennzeichen eingestellt: SU AB58E - sollte helfen.
Das läßt sich machen. Gibt es hier keine PrivatNachricht Funktion mehr? Die Versicherungseinstufung meines freiwillig zugelassenen Kleinkrafrollers entspricht der eines Leichtkraftrollers.1. Jahr = Haftpflicht 68,-. Jahr. Nach 3 schadenfreien Jahren 30% Beitragssatz = 20,40 Euro. Teilkasko und Vollkasko sind möglich. Frag deine Versicherung. Ein Forumskollege hat sein Kennzeichen eingestellt: SU AB58E - sollte helfen.
Zuletzt geändert von Peter51 am Di 12. Jun 2018, 13:55, insgesamt 2-mal geändert.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Gefunden. Und es sind jetzt 75 Stück statt 50zig.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
@ mods/admin
Ich sehe in diesem neuen, zweiten thread zum thema "Freiwillige Zulassung" keine neuen inhalte, die einen zweiten thread zum selben thema rechtfertigen, und somit nichts, was dagegen spräche, ihn mit dem bereits vorhandenen zu verschmelzen ...
Ich sehe in diesem neuen, zweiten thread zum thema "Freiwillige Zulassung" keine neuen inhalte, die einen zweiten thread zum selben thema rechtfertigen, und somit nichts, was dagegen spräche, ihn mit dem bereits vorhandenen zu verschmelzen ...
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Guten Morgen,
ich habe mich gestern an das Landratsamt Würzburg mit der Zulassung von Alf (viewtopic.php?f=34&t=4960&start=20#p91789) und bekam soeben folgende Antwort:
Ich bin gespannt, was dabei rauskommen wird.Sehr geehrter Herr XXX,
laut Anweisung des Ministeriums ist für die Fahrzeugart L1e kein "E-Kennzeichen" vorgesehen. Ich habe jedoch sicherheitshalber diesbezüglich noch einmal eine Anfrage an die übergeordnete Behörde gemacht. Sobald ich eine aussagekräftige Antwort von dort erhalte, werde ich Sie wieder informieren.
Unabhängig davon würde mich persönlich interessieren, aus welchem Grund Sie das gerne hätten. Einen Vorteil kann man daraus doch meines Wissens nicht ziehen?
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Elektroautos: Hamburg schafft weitere Anreize für den Umstieg auf Elektroautos
Kostenfreies Parken, Rechtssicherheit beim Laden und zahlreiche neue Lademöglichkeiten im Stadtgebiet
6. Oktober 2015
Hamburg stellt die Weichen, damit umweltverträgliche Antriebe im Straßenverkehr stärker zur Geltung kommen. Durch zusätzliche Anreize sollen noch mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden.
Hamburg schafft weitere Anreize für den Umstieg auf Elektroautos
Auf neuer bundesrechtlicher Grundlage werden ab sofort für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-In-Hybride neue Kennzeichen erteilt, um Bevorrechtigungen an Ladesäulen im Straßenraum gewähren zu können. Zudem wird die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu Befreiungen von der Gebührenpflicht auf parkraumbewirtschafteten Flächen genutzt: nur drei Tage nach Inkrafttreten dieser neuen Rechtslage auf Bundesebene hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020. Unterdessen kommt auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gut voran. Zusätzliche Standorte werden laufend neu in Betrieb genommen, bestehende Ladesäulen wurden benutzerfreundlich ertüchtigt.
Damit ab sofort eine Vielzahl an Elektromobilisten diese Infrastruktur nutzen können, schließt Stromnetz Hamburg GmbH, Koordinator für die öffentliche Ladeeinrichtungen, nach und nach Zugangsverträge mit den verschiedenen Elektromobilitätsanbietern ab. Damit wird auch für diese Kunden der uneingeschränkte Zugang zur Ladeinfrastruktur sichergestellt.
Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch: „Hamburg treibt das Thema Elektromobilität erfolgreich voran und setzt für die wichtigsten Herausforderungen der Elektromobilität praktikable Lösungen um. Die konsequente Ausweitung von Lademöglichkeiten auf Hamburgs Straßen, die Installation von Schnellladesäulen, der vereinfachte nutzerfreundliche Zugang zu Ladesäulen über Smartphone, die jetzt erhöhte Rechtssicherheit beim innerstädtischen Laden sowie der Anreiz des kostenloses Parkens im gesamten Stadtgebiet schaffen eine Umgebung, in der sich Elektromobilität in Hamburg positiv entwickeln wird. Damit setzen wir ein Zeichen für eine saubere Umwelt und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“
Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH schließt sich an:“ Wir haben viele wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Elektromobilität noch attraktiver zu machen. Neben einer Vielzahl neuer zusätzlicher Standorte sind nach entsprechender Umrüstung nun auch die Bezahl- und Ladevorgänge an den bisherigen Stationen noch bequemer und allen Nutzern von E-Fahrzeugen zugänglich. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Einführung eines neuen Bezahl-Services, des Direct-Pay-Systems an allen städtischen Ladesäulen. Steigende Nutzerzahlen an den bereits mit dieser Technologie ausgestatteten Ladestationen zeigen, dass das Angebot dem Bedarf der Fahrer von E-Fahrzeugen entspricht. Der freie Zugang für Elektromobilitätsanbieter an unsere zentrale IT-Plattform wird sehr erfolgreich genutzt. Damit kann ein großer Kundenstamm problemlos versorgt werden. Hamburg kann sich sehen lassen.“
Peter Lindlahr, Geschäftsführer der Hamburger Projektleitstelle Elektromobilität (hySOLUTIONS GmbH): „Das jetzt umgesetzte Maßnahmenpaket leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des Standorts Hamburg als Elektromobilitätsmetropole. Je mehr es uns gelingt, bei den Verkehrsteilnehmern die Akzeptanz für den Einsatz schadstofffreier Technologie im Straßenverkehr zu steigern, umso konkreter schaffen wir einen flächendeckenden Einstieg in den Umstieg auf zukunftsfähige Konzepte.“
Hintergrund:
Hamburg hatte seit mehreren Jahren eine rechtssichere, bundesweit einheitliche Regelung für die Ladesituation im öffentlichen Straßenraum gefordert und dies durch eigene Gesetzesinitiativen in den Jahren 2010 und 2013 untermauert. Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch die Reglung initiiert, in den Parkgebührenordnungen von Ländern und Kommunen Ausnahmen für Elektrofahrzeuge zuzulassen und es somit den Kommunen zu überlassen, generell oder punktuell einen Gebührenverzicht einzuführen.
Seit dem 12. Juni 2015 eröffnet das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898) die Möglichkeit, in Rechtsverordnungen als Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge u.a. auch Ermäßigungen der Gebühren oder Befreiungen von der Gebührenpflicht vorzusehen.
Fahrzeugführer elektrisch betriebener Fahrzeuge können ab 1. November 2015 in ganz Hamburg an Parkscheinautomaten unter Beachtung der jeweils angegebenen Höchstparkzeit gebührenfrei parken. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken eines elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs an einem Parkscheinautomaten ist die Auslage einer Parkscheibe, damit die Höchstparkzeit kontrollierbar ist. Außerdem muss das Kraftfahrzeug anhand des neu eingeführten Kraftfahrzeugkennzeichens für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge als solches zu erkennen sein. Für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2016 genügt ersatzweise eine entsprechende Bescheinigung des Landesbetriebs Verkehr (LBV), die allen Hamburger Haltern elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge bereits Anfang Oktober übersandt wurde.
Bereits Ende August 2014 hatte der Senat im Rahmen des Masterplans zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kapazitäten auf rd. 600 Ladeplätze bis Ende 2016 beschlossen. Hiervon ist ein erster Teil bereits umgesetzt.
Ich denke, dann kannst du alle Vorteile geniessen, die Elektroautos mit dem "E" auch haben. Vielleicht darf man in Würzburg die Busspur benutzen? Oder kann kostenlos parken? Vielleicht braucht man an den Ladestationen das "E"?
Kostenfreies Parken, Rechtssicherheit beim Laden und zahlreiche neue Lademöglichkeiten im Stadtgebiet
6. Oktober 2015
Hamburg stellt die Weichen, damit umweltverträgliche Antriebe im Straßenverkehr stärker zur Geltung kommen. Durch zusätzliche Anreize sollen noch mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße gebracht werden.
Hamburg schafft weitere Anreize für den Umstieg auf Elektroautos
Auf neuer bundesrechtlicher Grundlage werden ab sofort für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-In-Hybride neue Kennzeichen erteilt, um Bevorrechtigungen an Ladesäulen im Straßenraum gewähren zu können. Zudem wird die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit zu Befreiungen von der Gebührenpflicht auf parkraumbewirtschafteten Flächen genutzt: nur drei Tage nach Inkrafttreten dieser neuen Rechtslage auf Bundesebene hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. Die Regelung tritt am 01.11.2015 in Kraft und gilt bis ins Jahr 2020. Unterdessen kommt auch der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gut voran. Zusätzliche Standorte werden laufend neu in Betrieb genommen, bestehende Ladesäulen wurden benutzerfreundlich ertüchtigt.
Damit ab sofort eine Vielzahl an Elektromobilisten diese Infrastruktur nutzen können, schließt Stromnetz Hamburg GmbH, Koordinator für die öffentliche Ladeeinrichtungen, nach und nach Zugangsverträge mit den verschiedenen Elektromobilitätsanbietern ab. Damit wird auch für diese Kunden der uneingeschränkte Zugang zur Ladeinfrastruktur sichergestellt.
Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch: „Hamburg treibt das Thema Elektromobilität erfolgreich voran und setzt für die wichtigsten Herausforderungen der Elektromobilität praktikable Lösungen um. Die konsequente Ausweitung von Lademöglichkeiten auf Hamburgs Straßen, die Installation von Schnellladesäulen, der vereinfachte nutzerfreundliche Zugang zu Ladesäulen über Smartphone, die jetzt erhöhte Rechtssicherheit beim innerstädtischen Laden sowie der Anreiz des kostenloses Parkens im gesamten Stadtgebiet schaffen eine Umgebung, in der sich Elektromobilität in Hamburg positiv entwickeln wird. Damit setzen wir ein Zeichen für eine saubere Umwelt und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“
Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer der Stromnetz Hamburg GmbH schließt sich an:“ Wir haben viele wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Elektromobilität noch attraktiver zu machen. Neben einer Vielzahl neuer zusätzlicher Standorte sind nach entsprechender Umrüstung nun auch die Bezahl- und Ladevorgänge an den bisherigen Stationen noch bequemer und allen Nutzern von E-Fahrzeugen zugänglich. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Einführung eines neuen Bezahl-Services, des Direct-Pay-Systems an allen städtischen Ladesäulen. Steigende Nutzerzahlen an den bereits mit dieser Technologie ausgestatteten Ladestationen zeigen, dass das Angebot dem Bedarf der Fahrer von E-Fahrzeugen entspricht. Der freie Zugang für Elektromobilitätsanbieter an unsere zentrale IT-Plattform wird sehr erfolgreich genutzt. Damit kann ein großer Kundenstamm problemlos versorgt werden. Hamburg kann sich sehen lassen.“
Peter Lindlahr, Geschäftsführer der Hamburger Projektleitstelle Elektromobilität (hySOLUTIONS GmbH): „Das jetzt umgesetzte Maßnahmenpaket leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des Standorts Hamburg als Elektromobilitätsmetropole. Je mehr es uns gelingt, bei den Verkehrsteilnehmern die Akzeptanz für den Einsatz schadstofffreier Technologie im Straßenverkehr zu steigern, umso konkreter schaffen wir einen flächendeckenden Einstieg in den Umstieg auf zukunftsfähige Konzepte.“
Hintergrund:
Hamburg hatte seit mehreren Jahren eine rechtssichere, bundesweit einheitliche Regelung für die Ladesituation im öffentlichen Straßenraum gefordert und dies durch eigene Gesetzesinitiativen in den Jahren 2010 und 2013 untermauert. Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch die Reglung initiiert, in den Parkgebührenordnungen von Ländern und Kommunen Ausnahmen für Elektrofahrzeuge zuzulassen und es somit den Kommunen zu überlassen, generell oder punktuell einen Gebührenverzicht einzuführen.
Seit dem 12. Juni 2015 eröffnet das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898) die Möglichkeit, in Rechtsverordnungen als Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge u.a. auch Ermäßigungen der Gebühren oder Befreiungen von der Gebührenpflicht vorzusehen.
Fahrzeugführer elektrisch betriebener Fahrzeuge können ab 1. November 2015 in ganz Hamburg an Parkscheinautomaten unter Beachtung der jeweils angegebenen Höchstparkzeit gebührenfrei parken. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken eines elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugs an einem Parkscheinautomaten ist die Auslage einer Parkscheibe, damit die Höchstparkzeit kontrollierbar ist. Außerdem muss das Kraftfahrzeug anhand des neu eingeführten Kraftfahrzeugkennzeichens für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge als solches zu erkennen sein. Für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2016 genügt ersatzweise eine entsprechende Bescheinigung des Landesbetriebs Verkehr (LBV), die allen Hamburger Haltern elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge bereits Anfang Oktober übersandt wurde.
Bereits Ende August 2014 hatte der Senat im Rahmen des Masterplans zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kapazitäten auf rd. 600 Ladeplätze bis Ende 2016 beschlossen. Hiervon ist ein erster Teil bereits umgesetzt.
Ich denke, dann kannst du alle Vorteile geniessen, die Elektroautos mit dem "E" auch haben. Vielleicht darf man in Würzburg die Busspur benutzen? Oder kann kostenlos parken? Vielleicht braucht man an den Ladestationen das "E"?
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Ich kenne natürlich nicht die Situation in Würzburg aber in Frankfurt bringt es diese Vorteile nicht hier parkt eh jeder Roller kostenlos auf dem Gehweg.
Du möchtest einen Unu Kaufen und eine Helm im Wert von 99€ gratis dazu: Dann nutze einfach einen Code aus diesem Thread: viewtopic.php?f=56&t=3885
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Das aber auf eigenes Risiko. Als ich an der Eissporthalle auf meine Probefahrt gewartet habe kamen alle paar Minuten Abschleppwagen und haben da PKW angeschleppt. Und einer hatte auch ein Rollerchen drauf.
Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred
(Der Rand der Welt ist mitten in Hessen 10km vom geografischen Mittelpunkt der Eu entfernt)
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Gut das falsch geparkte Autos abgeschleppt werden ist klar, wer seinen Roller aber nicht ganz doof parkt, der wird sicher nicht abgeschleppt. Und gerade größere Städte wie Frankfurt verteilen fürs Gehweg parken auch keine Knöllchen, sonst würden die Roller ganz schnell die paar Auto Parkplätze zu parken. Wir haben hier auch ganz andere Probleme als am Rand, nicht im Weg stehende Gehwegparkende Roller.
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Re: Freiwillige Zulassung für den unu
Sind nicht alle Gehwege gleich - ich habe in Freiburg auch schon €35 bezahlt für parken in der Fußgängerzone (also, neben einem Fahrradabstellplatz am Rand der Fußgängerzone, reingefahren bin ich nicht)...
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