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Wollte mir eigentlich einen Romex kaufen.
Da werde ich mich wohl doch für einen NIU n1S entscheiden
Das finden wir auch, zumal Herr Richert seit nunmehr drei Jahren Besserung gelobt und einfach nichts passiert. Wir sind es jedenfalls leid und haben die Zusammenarbeit mehr oder minder eingestellt und können aufgrund der von uns gemachten Erfahrungen nur dringend vom Kauf eines Trinity abraten. Ich denke das Geschäftsmodell "Import von 08/15 Chinarollern" hat keine Zukunft. Es funktioniert nur so wie bei NIU und Soco. Starke Hersteller und starke Importeure. Alles andere ist Käse und zum Scheitern verurteilt.geoscho hat geschrieben: Fr 22. Jun 2018, 21:23 Ich finde es schade, dass Trinity offensichtlich nicht zu einer "proaktiven" Kommunikationsform mit seinen KundInnen und Servicepartnern finden will oder kann.
Dein Cousin hat mehr als 100% des Kaufpreises anzahlen müssen? Und die haben ihm gesagt, der Octavia wäre "auf Lager" und haben anschließend einfach 14 Monate nicht geliefert, ohne sich zu melden? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Mein letzter "Verbrenner-Kauf" ist zwar schon wieder acht Jahre her (übrigens auch ein Skoda), mir wurde aber bei Abschluss des Kaufvertrags ein realistisches Lieferdatum (5 Monate später) genannt und der volle Kaufpreis wurde erst zwei Wochen vor Übergabe fällig. Als sich die Lieferung um vier Wochen verzögerte, hat sich das Autohaus bei mir gemeldet und mir die Wahl zwischen Leihwagen oder Rabatt gegeben, um die Verzögerung auszugleichen.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 10:00 [...]Übrigens ist das nicht nur bei Rollern der Fall. Mein cousin hat 14 Monate auf seinen Skoda octavia mit einiges an mehr Anzahlung gewartet.[...]
Wer jetzt, Dein Cousin oder der Blogger? Letzterer hat doch erstmals drei Wochen nach Bestellung einer "ab Lager" verfügbaren Ware nachgefragt, wann mit einer Lieferung zu rechnen sei. Beliefert wurde er letztendlich nach acht Monaten. Das ist für meine Begriffe weit von einer "Immer-Gleich-Am-Nächsten-Tag-Mentalität" entfernt. Weil die "Empfindungen" diesbezüglich anscheinend abweichen, haben sich Gesetzgeber und Gerichte ziemlich umfänglich mit der Thematik befasst.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 10:00 [...]Das Problem ist, dass er sich vorher auch nicht richtig informiert hat und dachte, alle müssen jetzt spurten wie bei Amazon. Alles gleich am nächsten Tag. Teilweise verständlich, andererseits denke ich, dass er sich reingesteigert hat
Lesen kann ich eigentlich ganz gut. Du hast "mehr" geschrieben und da eine Anzahlung eine Teilzahlung des Schuldners im Verhältnis zur Gesamtschuld ist, wird diese relativ und nicht absolut angegeben. Alles andere wäre doch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 13:52 [...]
So ein Schwachsinn.
Kannst du nicht lesen? Habe ich etwas von über 100 Prozent geschrieben?
Mehr Anzahlung, damit meine ich mehr wie der Roller.
[...]
Ich habe Dich korrekt zitiert und im Anschluss zwei Fragen gestellt. Diese erkennst Du an den Fragezeichen am Satzende.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 13:52 [...]Wenn ich mich nicht klar ausgedrückt habe, kannst du nochmal nachfragen, aber lege mir keine Worte in den Mund.[...]
Was ist denn Deiner Meinung nach der Unterschied in den Gewinnmargen? Achtung, die werden auch prozentual in Abhängigkeit zum VK angegeben! Dass ein Verkäufer in absoluten Zahlen an einem Roller weniger verdient als an einem PKW ist klar. Aber genau um dieses Verhältnis ist ein Leihroller für den Verkäufer ja auch günstiger als ein Leihwagen. Meistens reicht ja schon ein Anruf mit einer Entschuldigung, das ist (fast) gratis. Aber nicht mal das halten viele Händler für nötig.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 13:52 [...]Schön, wenn dir ein Leihwagen angeboten wurde. Aber bei den Gewinnmargen ist das ein komplett anderes Verhältnis.[...]
Haben wir den gleichen Blogpost gelesen? Der Autor hat doch bestimmt ein halbes Dutzend mal geschrieben, dass ihm eine Verfügbarkeit ab Lager angezeigt wurde. Und niemand muss sich auf irgendwelche Gesetze berufen, wenn der Händler moralisch einwandfrei handelt. Gebe ich ein Lieferversprechen ab, muss ich es auch einhalten. Gelingt mir das nicht (kann immer mal passieren), ist es doch das Mindeste, dass ich dem Vertragspartner Bescheid gebe. Erst wenn solche grundsätzlichen Dinge nicht funktionieren, kommen Gesetze und Urteile zum Tragen.Malarius hat geschrieben: Sa 23. Jun 2018, 13:52 [...]Bei Trinity stand in meinen Augen bisher nichs von “auf Lager“, sondern immer “lieferbar voraussichtlich...“
Und wenn es unzulässig ist, so ein “voraussichtlich“, dann kaufe ich dort nichts. Aber ja. Ich kann mich ja auf Gesetze und so danach berufen
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