Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Irgendwie bin ich schon froh, dass bei uns in Österreich die Versicherungen auch die Zulassungen machen. So viel einfacher (aber auch deutlich teurer als in D).
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Also hab ich Recht gehabt?ollige hat geschrieben: Di 2. Jun 2026, 11:24 Die Zulassung hat problemlos geklappt mit folgender Reihenfolge:
1. eVB Nummer mit Versicherungsbedingungen für vorhandenes offenes Fahrzeug holen (HUK Kundendienstbüro)
2. Neuen KFZ Brief mit neuer Typklasse aufgrund der Drosselung erstellen lassen
3. Zulassung des gedrosselten Rollers auf meine Person mit entsprechendem KFZ Schein
4. Versicherung unter Vorlage der neuen Papiere umschreiben lassen (HUK Kundendienstbüro)
Punkt 2 und 3 ging in einem Rutsch bei einem Termin bei der Zulassungsstelle.
Viele Grüße,
Olli
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