Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
- ollige
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Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Hallo,
mein CE04 ist zwar noch nicht bei mir daheim eingetroffen, jedoch hab ich mittlerweile die Papiere vom BMW Händler erhalten.
Es handelt sich um einen gebrauchten Roller, der nachträglich auf 11kW Leistung gedrosselt wurde. Folgende Dokumente liegen mir jetzt vor:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
EU Übereinstimmungsbescheinigung
Teilegutachten DEKRA
Bestätigung der Leistungsänderung
Ich bin nun verpflichtet, unverzüglich die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen. Muss ich dies VOR Zulassung bei meinem Straßenverkehrsamt machen lassen oder muss ich den Roller VORHERR auf meinen Namen umschreiben lassen? Beides gleichzeitig scheint hier nämlich nicht zu funktionieren, da ein Termin bei der Zulassungsbehörde nur für jeweils eine auszuwählende Dienstleistung vergeben wird.
Dann benötige ich ja noch eine Bescheinigung meiner Versicherung (HUK). Denen teile ich doch mit, dass der Roller zwar gedrosselt ist jedoch noch die „alten“ Papiere hat, oder?
Viele Grüße, Olli
mein CE04 ist zwar noch nicht bei mir daheim eingetroffen, jedoch hab ich mittlerweile die Papiere vom BMW Händler erhalten.
Es handelt sich um einen gebrauchten Roller, der nachträglich auf 11kW Leistung gedrosselt wurde. Folgende Dokumente liegen mir jetzt vor:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
EU Übereinstimmungsbescheinigung
Teilegutachten DEKRA
Bestätigung der Leistungsänderung
Ich bin nun verpflichtet, unverzüglich die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen. Muss ich dies VOR Zulassung bei meinem Straßenverkehrsamt machen lassen oder muss ich den Roller VORHERR auf meinen Namen umschreiben lassen? Beides gleichzeitig scheint hier nämlich nicht zu funktionieren, da ein Termin bei der Zulassungsbehörde nur für jeweils eine auszuwählende Dienstleistung vergeben wird.
Dann benötige ich ja noch eine Bescheinigung meiner Versicherung (HUK). Denen teile ich doch mit, dass der Roller zwar gedrosselt ist jedoch noch die „alten“ Papiere hat, oder?
Viele Grüße, Olli
Von 06.2013 bis 12.2018 42.870km mit Emco Novax 4kW, Akku 48V/60Ah
Von 08.2020 bis 05.2026 45.410km mit Silence S01, Akku 5,6kWh
Seit 12.2018 23.000km mit Trinity Uranus R (45km/h) 3kW, Akku 72V/56Ah
Seit 06.2026 BMW CE04 11kW, Akku 6,2kWh
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- Stivikivi
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Du gehst dahin meldest den um und dann wird auch umgeschrieben da die Papiere eh neu ausgestellt werden müssen. Alles andere ist nonsense.
- Norbert
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Das ist ausgedacht und nach Bauchgefühl.Stivikivi hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 17:11 Du gehst dahin meldest den um und dann wird auch umgeschrieben da die Papiere eh neu ausgestellt werden müssen. Alles andere ist nonsense.
Bitte nicht danach richten.
Ich weiß es auch nicht aber ich könnte auch raten... bringt Dir auch nichts.
Frag BMW oder die Zulassungsstelle.
- Stivikivi
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Interessant. Du schreibst selbst, dass du es nicht weißt, wirfst mir aber gleichzeitig vor, ich hätte mir meine Antwort ausgedacht.Norbert hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 20:56Das ist ausgedacht und nach Bauchgefühl.Stivikivi hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 17:11 Du gehst dahin meldest den um und dann wird auch umgeschrieben da die Papiere eh neu ausgestellt werden müssen. Alles andere ist nonsense.
Bitte nicht danach richten.
Ich weiß es auch nicht aber ich könnte auch raten... bringt Dir auch nichts.
Frag BMW oder die Zulassungsstelle.
Ich habe eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben: Wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere wegen der Umschreibung ohnehin neu ausstellt bzw. ändert, liegt die Annahme nicht fern, dass die Leistungsänderung dabei direkt mit eingetragen wird.
Die verbindliche Auskunft bekommt er natürlich bei der Zulassungsstelle. Das gilt aber für nahezu jede Frage dieser Art. Wenn niemand außer der Zulassungsstelle etwas dazu sagen dürfte, könnte man ein Forum im Grunde auch schließen. Nicht jede Antwort ist eine behördliche Auskunft – manchmal basiert sie auf Erfahrung, Logik und dem üblichen Ablauf.
- Norbert
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Eine nachvollziehbare Einschätzung ist eben auch nur geraten. Die hat auch einen Haken: Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Papieren, das kann man vermutlich so nicht ummelden. Das ist nicht bloß eine Leistungsänderung sondern eine andere Fahrzeugklasse. So kann das nicht funktionieren. Erst muss das geändert werden, dann kann man ummelden. Ob das in einem Zug gemacht werden kann, das wissen wir beide nicht. Kann sein, muss aber nicht. Du setzt es vorraus und schreibst es so, als wenn das doch klar wäre. Das ist es sicher nicht, Du vermutest das nur. Wenn man mit einem Termin für den falschen Vorgang da aufschlägt, blitzt man ev. ab und darf einen neuen Termin machen. Genau das, Termin für welchen Vorgang, war ja seine Frage.Stivikivi hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 21:41Interessant. Du schreibst selbst, dass du es nicht weißt, wirfst mir aber gleichzeitig vor, ich hätte mir meine Antwort ausgedacht.Norbert hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 20:56Das ist ausgedacht und nach Bauchgefühl.Stivikivi hat geschrieben: Sa 30. Mai 2026, 17:11 Du gehst dahin meldest den um und dann wird auch umgeschrieben da die Papiere eh neu ausgestellt werden müssen. Alles andere ist nonsense.
Bitte nicht danach richten.
Ich weiß es auch nicht aber ich könnte auch raten... bringt Dir auch nichts.
Frag BMW oder die Zulassungsstelle.
Ich habe eine nachvollziehbare Einschätzung abgegeben: Wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere wegen der Umschreibung ohnehin neu ausstellt bzw. ändert, liegt die Annahme nicht fern, dass die Leistungsänderung dabei direkt mit eingetragen wird.
Die verbindliche Auskunft bekommt er natürlich bei der Zulassungsstelle. Das gilt aber für nahezu jede Frage dieser Art. Wenn niemand außer der Zulassungsstelle etwas dazu sagen dürfte, könnte man ein Forum im Grunde auch schließen. Nicht jede Antwort ist eine behördliche Auskunft – manchmal basiert sie auf Erfahrung, Logik und dem üblichen Ablauf.
Vor allem beim "üblichen Ablauf" muss man da vorsichtig sein. Hier in HH ist das Risiko sehr groß, daß es so kommen könnte. Da machen nicht zwei Leute alles, anders als auf dem Dorf.
Also, der Logik nach müssten erst die Papiere geändert werden, dann kannst Du zulassen. Du kannst nicht mit falschen Papieren zulassen. Hier in HH wären die ev. (!) so pingelig, daß das nur mit zwei separaten Terminen geht. Ich habe allerdings auch schon erlebt, daß da mal flexibel agiert wird. Manchmal aber auch nicht.
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lotus111
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Guten Morgen,
hier in Bayern ist es möglich beide "Dienstleistungen" für einen Termin zu buchen. Umschreiben und Zulassen war somit kein Problem.
hier in Bayern ist es möglich beide "Dienstleistungen" für einen Termin zu buchen. Umschreiben und Zulassen war somit kein Problem.
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Ich habe das auch schon so gemacht, änderungen und umschreiben lassen.lotus111 hat geschrieben: So 31. Mai 2026, 10:16 Guten Morgen,
hier in Bayern ist es möglich beide "Dienstleistungen" für einen Termin zu buchen. Umschreiben und Zulassen war somit kein Problem.
Ich würde dann dort auch mal fragen ob die noch ganz frisch sind wenn nicht... Natürlich muss man seit neuestem wenn man einen Termin hat das mit angeben. Aber selbst da glaube ich kaum wenn man das vergisst das man weggeschickt wird ( kurz gemeckert, Entschuldigung das wusste ich nicht...ok). Eventuell 5min. vor Feierabend. Ich war sogar schon 30min nach Feierabend da weil was nicht geklappt hat und die holde Dame mir doch was gutes tun wollte.
- CE04
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
War mir gar nicht bewusst dass Du so ein Womenizer sein kannst 
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Tja...ich hab viele versteckte Talente. 
- ollige
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Re: Zulassung - nachträgliche Drosselung CE04
Die Zulassung hat problemlos geklappt mit folgender Reihenfolge:
1. eVB Nummer mit Versicherungsbedingungen für vorhandenes offenes Fahrzeug holen (HUK Kundendienstbüro)
2. Neuen KFZ Brief mit neuer Typklasse aufgrund der Drosselung erstellen lassen
3. Zulassung des gedrosselten Rollers auf meine Person mit entsprechendem KFZ Schein
4. Versicherung unter Vorlage der neuen Papiere umschreiben lassen (HUK Kundendienstbüro)
Punkt 2 und 3 ging in einem Rutsch bei einem Termin bei der Zulassungsstelle.
Viele Grüße,
Olli
1. eVB Nummer mit Versicherungsbedingungen für vorhandenes offenes Fahrzeug holen (HUK Kundendienstbüro)
2. Neuen KFZ Brief mit neuer Typklasse aufgrund der Drosselung erstellen lassen
3. Zulassung des gedrosselten Rollers auf meine Person mit entsprechendem KFZ Schein
4. Versicherung unter Vorlage der neuen Papiere umschreiben lassen (HUK Kundendienstbüro)
Punkt 2 und 3 ging in einem Rutsch bei einem Termin bei der Zulassungsstelle.
Viele Grüße,
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