Roller abgeschossen...
- Joehannes
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Re: Roller abgeschossen...
Alfred, mal eine sekundäre Frage.
Im letzten Bild erkennt
man den hinteren Dämpfer.. Ist der das Original und ziemlich hart?
Dann könnten es leider Monos sein.
Die Teile haben eine andere Spiralform.
Es wird halt verbaut was im Regal liegt. Wie lang sind sie? Auge zu Auge?
350 oder 370mm. Darf es etwas weicher sein?
Im letzten Bild erkennt
man den hinteren Dämpfer.. Ist der das Original und ziemlich hart?
Dann könnten es leider Monos sein.
Die Teile haben eine andere Spiralform.
Es wird halt verbaut was im Regal liegt. Wie lang sind sie? Auge zu Auge?
350 oder 370mm. Darf es etwas weicher sein?
Zuletzt geändert von Joehannes am Di 29. Jul 2014, 10:08, insgesamt 2-mal geändert.
- Joehannes
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Re: Roller abgeschossen...
Ja, mach die mal rein. Sie sind sogar etwas länger, aber der Unterschied sind Welten. 

- Joehannes
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Re: Roller abgeschossen...
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- anpan
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Re: Roller abgeschossen...
Ja, die wenigsten haben den Arsch in der Hose, den Fehler einzugestehen. Führt zu viel Bürokratie. Bei einer Freundin hat der Unfallgegner behauptet, sie sei Rückwärts gefahren und deswegen sei er ihr reingeknallt. Auf einer Bundesstraße. An der Ampel stehend. Folge war wie hier erstmal ein Liebesbrief. Sowas ist wirklich nervig.
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LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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- wiewennzefliechs
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Re: Roller abgeschossen...
Dem Foto nach zu urteilen, stand dein Roller fast auf dem Radstreifen, als er von dem Abbieger getroffen wurde. Wenn das stimmt, hattest du die Haltelinie zum Zeitpunkt des Unfalls bereits überfahren. Das aber darf man nur dann, wenn man entweder gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann oder wenn man von dort die vorfahrtberechtigte Straße nicht einsehen kann. Im letzteren Fall muss man an der Sichtlinie (in diesem Fall auf Höhe des Radstreifens) erneut anhalten. Ich frage mich allerdings, warum du so weit vorgefahren bist, denn die Kreuzung scheint mir auch von der Haltelinie aus gesehen sehr übersichtlich zu sein. Wenn du den Abbieger, der dich getroffen hat, schon von der Haltelinie aus hättest sehen können, hättest du nur dort bleiben und warten müssen, bis er abgebogen ist.
Ich vermute mal, deine Frau Rechtsanwältin wird es selbst dann schwer haben, wenn du alles richtig gemacht haben solltest. Es könnte ein Fall von "Recht haben, aber kein Recht bekommen" werden. Solche Fälle gibt es leider.
Gruß
Michael
Ich vermute mal, deine Frau Rechtsanwältin wird es selbst dann schwer haben, wenn du alles richtig gemacht haben solltest. Es könnte ein Fall von "Recht haben, aber kein Recht bekommen" werden. Solche Fälle gibt es leider.
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- MEroller
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Re: Roller abgeschossen...
Oh Mann Alfred, da kriegt deine Rechtsanwältin wirklich zu tun
Und mich erreicht heute die Nachricht vom Reparateur, dass es bei meinem auch den Rahmen und alles mögliche andere erwischt hat, somit Totalschaden.
So eine Riesen-Sche1ße!
Jetzt muss ich womögich meinen ganzen alten elektrischen Scheiß selber unter viel Stress in den neuen Einbauen, eine Transportmöglichkeit zum TÜFF organisieren, etc. Und bin bis über beide Ohren tief im Geschäft, wo ich die Arbeit von 6 Wochen in 3 machen muss, dem Urlaub und meinem Oberchef sei Dank


Und mich erreicht heute die Nachricht vom Reparateur, dass es bei meinem auch den Rahmen und alles mögliche andere erwischt hat, somit Totalschaden.
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Jetzt muss ich womögich meinen ganzen alten elektrischen Scheiß selber unter viel Stress in den neuen Einbauen, eine Transportmöglichkeit zum TÜFF organisieren, etc. Und bin bis über beide Ohren tief im Geschäft, wo ich die Arbeit von 6 Wochen in 3 machen muss, dem Urlaub und meinem Oberchef sei Dank



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Re: Roller abgeschossen...
Natürlich war der SV da, aber er hat nur das aufgeführt in seinem Gutachten, was offensichtlich war (er hat ja keinen Röntgenblick...). Wie der Rahmen drunter aussah konnte er natürlich nicht sehen, und das Gutachten schließt auch mit den Worten, dass tiefergehende Schäden einer Nachbegutachtung bedürfen.
Der Reparateur möchte nicht auf Teufel komm raus Geld verdienen, sondern nicht den Kopf hinhalten für eine halbherzige Reparatur. Das spricht erst mal FÜR ihn.
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- wiewennzefliechs
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Re: Roller abgeschossen...
Ich habe mir nur das Foto angesehen, das du freundlicherweise zur Verfügung gestellt hast. Da ist ein auf der Straße liegender Roller zu sehen. Allerdings liegt der nicht auf einer Linksabbiegerspur, denn die endet an der Haltelinie. Der Roller liegt bereits jenseits der Haltelinie und somit nicht mehr auf der Linksabbiegerspur. Dort hat der Roller wenn überhaupt nur dann etwas zu suchen, wenn man entweder im Begriff ist, links abzubiegen, oder man dort hält, weil man die Kreuzung von der Haltelinie aus nicht richtig einsehen kann. Beides (also das Abbiegen und das Vorfahren bis zur Sichtlinie) ist aber nur erlaubt, wenn kein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug im Weg ist. Genau das war aber nicht der Fall, denn es fuhr ein Fahrzeug auf der vorfahrtberechtigten Straße auf die Einmündung zu. In diesem Moment haben nicht vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer hinter der Haltelinie zu warten.2Alf20658 hat geschrieben:Nunja, als Pretender scheinst Du überragend gut zu sein.
Das sind alles "Erkenntnisse", die die Anwältin nur aus deinen Aussagen und den Fotos gewonnen hat. Problem bei der Sache: nur Augenzeugen können diese Erkenntnisse beweiskräftig bestätigen. Du schriebst aber, dass mindestens ein Augenzeuge diese Erkenntnisse eben nicht bestätigt hat. Also steht dessen Aussage und die des Unfallgegners gegen deine. Ein Verkehrsrichter, der ebenso wie die Anwältin den Unfall nicht mit eigenen Augen beobachtet hat, wird nun womöglich angesichts dieses Widerspruchs alle Aussagen einfach ignorieren und sich stattdessen an das halten, was er selbst sieht, und zwar auf den Fotos. Und auf denen ist eben nicht zu sehen, dass der Unfallgegner die Kurve geschnitten hat. Vielmehr sieht man darauf ganz deutlich, dass sich dein Roller an einer Stelle befindet, wo er erst dann etwas zu suchen hat, wenn gefahrlos abgebogen werden kann, d. h. wenn sich auf der vorfahrtberechtigten Straße kein Fahrzeug nähert. Ansonsten ist diese Stelle für abbiegende Fahrzeuge freizuhalten.2Alf20658 hat geschrieben:Allerdings gibt es da wesentlich fundiertere Erkenntnisse:Von einer Vorfahrtsverletzung unseres Mandanten kann mithin überhaupt nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil hat der Unfallgegner bei seinem Abbiegevorgang in die Wahnbachtalstraße die Kurve dermaßen geschnitten, dass er über die Linksabbiegespur unseres Mandanten gefahren ist.
Dort stand dem Unfallgegner kein Vorfahrtsrecht zu. Dieses erstreckte sich wohl auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Frankfurter Straße, aber nicht auf die gesamte Fahrbahn der Wahnbachtalstraße, sondern dort nur auf die für den Unfallgegner rechte Fahrbahnhälfte.
Der Unfallgegner hat damit gravierend gegen das für ihn geltende Rechtsfahrgebot verstoßen.
Nein, das ist zumindest für Außenstehende (wie z. B. deine Anwältin, aber auch den Polizeibeamten) auch mit heilen Augen eben nicht eindeutig zu sehen. Um den wahren Sachverhalt rekonstruieren zu können, muss das Foto durch Aussagen von Augenzeugen und Unfallbeteiligten ergänzt werden. Dummerweise gelten diese Aussagen aber nur etwas, solange sie beweisbar sind. Gibt es keine brauchbaren oder widersprüchliche Aussagen, wird sich ein Unbeteiligter wie z. B. ein Verkehrsrichter an das halten, was unstrittig ist, und das dürften nur die Fotos sein. Auf denen ist aber nicht eindeutig zu erkennen, dass der Unfallverursacher die Kurve in unzulässiger Weise (!) geschnitten hat. Er ist halt ein bisschen nah an die Haltelinie herangefahren, was aber nur für diejenigen eine Gefährdung darstellt, die dort nicht vorschriftsmäßig gewartet haben. Die Folge davon dürfte sein, dass auch du möglicherweise den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen kennenlernen wirst. Ich wünsche dir ja, dass du Recht bekommst, sehe das aber nach Lage der Dinge als recht schwierig an.2Alf20658 hat geschrieben:Das ist doch eindeutig zu sehen.
Bei mir sind die Augen noch nicht kaputt.
Was die Linksabbiegerspuren betrifft: hier in der Nähe kreuzen sich eine breite Haupt- und eine schmale Nebenstraße. Auf der Nebenstraße ist die Haltelinie für Linksabbieger ca. 10m weiter von der Einmündung entfernt als die für Geradeausfahrer. Der Grund dafür besteht darin, dass auf der Hauptstraße von links kommende Busse und LKW, die nach rechts in die Nebenstraße einbiegen wollen, in der Kurve viel Platz zum Ausholen brauchen. Wenn auf der Nebenstraße ein Linksabbieger ohne triftigen Grund über die Haltelinie hinaus bis zur Einmündung vorfährt und anschließend dort mit einem einbiegenden Bus oder LKW zusammenrasselt, wird er zumindest Teilschuld bekommen, da bin ich mir sicher.
Gruß
Michael
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Re: Roller abgeschossen...
1. Was ist den außer dem Rahmen noch "alles mögliche andere"?MEroller hat geschrieben:Und mich erreicht heute die Nachricht vom Reparateur, dass es bei meinem auch den Rahmen und alles mögliche andere erwischt hat, somit Totalschaden.
2. Ich kenne mich damit nicht aus, aber so einen Rahmen kann man doch richten? Ist das so teuer? Gut selbst wenn nicht, müßtest Du den wahrscheinlich nackig machen - und dann könntest Du den Kram auch gleich in den intakten Rahmen bauen...
Ich fürchte Du hast recht: Es ist eine R-S!
Trotzdem: Kopf hoch!
Gruß
- anpan
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Re: Roller abgeschossen...
Zu 2. das ist leider nicht so einfach. Sobald sich der Rahmen plastisch verformt hat, selbst wenn du es wieder "gerade biegst", hat der Stahl (ausgehend von einem Stahlrahmen) an den verformten Stellen erheblich verschlechterte Eigenschaften, die du vor allem nicht vorhersehen kannst. Bei minimalen Verformungen mag das noch tolerierbar sein, aber bei größeren nicht mehr.
Man müsste also mit Warmumformung arbeiten, danach ggf. noch mal Härten und wieder verzinken. Das ist allerdings so teuer für ein einzelnes Werkstück, dass man sich besser gleich einen neuen Rahmen besorgt. Zumal der Rahmen möglicherweise schon allein durch seine Form dafür eher ungeeignet ist.
Man müsste also mit Warmumformung arbeiten, danach ggf. noch mal Härten und wieder verzinken. Das ist allerdings so teuer für ein einzelnes Werkstück, dass man sich besser gleich einen neuen Rahmen besorgt. Zumal der Rahmen möglicherweise schon allein durch seine Form dafür eher ungeeignet ist.
Zuletzt geändert von anpan am Fr 1. Aug 2014, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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