Ich lehne die Loesung nicht ab, mir ging es nur darum einfache Alternativen aufsuzeigen - nicht jeder kann oder will so viel herumbasteln.chewbaka hat geschrieben:mit dem billig-scheiss machst du nur die leihwäscheträger auf dich
aufmerksam! denn sogar die wissen, dass die endstopfen-nippelchen-blinker
in deutschland nicht zugelassen sind.
warum lehnst du eine preiswerte aber vernünftige lösung ab?
Fuer mich selbst sind die Ausleger der blinkernachruestung wie im thread beschrieben im Wege, sowohl beim treppen-Schleppen als auch im Kofferraum und beim Aufbewahren des Scooters im geklappten Zustand.
Daher finde ich einen Blinker in den lenkerenden oder fuer die Sattelstuetze hinten interessant.
Falls man keine Aussenspeiegel benutzt kann man auch Bremshebel vom Motorad einbauen, diese haben ein Lock zur Montage von Spiegeln - oder auch Blinkern. im Halter des Bremshebels anbringen. einfach nach unten hin ausrichten und diese sind nicht im wege, passt eventuell auch ans untere ende des gewindes eines dort montierten Speigels welches etwas nach unten hin uebersteht.
Das mit der Zulassung und Pruefzeichen ist bei Blinkern am Elektroroller kein Problem.
Auch die Blinkeranlage des Thread-Starters muss schliesslich nicht eingetragen werden, obwohl diese daheim und mit Baumarktteilen gebaut wurde.
Formalrechtlich ist ein blinker nicht bestandteil der Betriebserlaubnis und muss daher nicht dran sein.
Bei einer Kontrolle wird der hoffentlich fachkundinge Polizist eventuell fragen, ob dies ein Blinker ist. Dies ist zu verneinen, man brauicht schliesslich auch keinen zu haben. Es handelt sich vielmehr um eine fuer die Zulassung unerhebliche "susaetliche Beluechtungseinrcihtung", welche auch nicht eingetragen werden muss da diese keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat. Diese muesste der Polizist schluessig herleiten, um einen Strafzettel und maengelbescheid ausstellen zu koenne.
Bei Einbau einer Anlage mit Eingriff in den Fahrstromkreis koennte er das sogar, wird er aber wohl kaum umsetzen oder bis dahin fertig denken...
Beim Blinker muesste der Polizist logisch herleiten, das durch die Betaetigung die Verkehrssicherheit oder die Fahrzeugsicherheit/ Betriebssicherheit negativ affektiert wird - das sollte nicht einfach genug sein, um im Rahmen eines Seitenblicks vom Schnurbarttreager vermutet zu werden.