Afunker hat geschrieben: Do 28. Mai 2026, 14:23
Ach nee...Wieder einer, der schon in der Schule (Fahrschule) nicht aufgepasst hat und lieber anderen den schwarzen Peter hinschiebt, machen lässt....
Kennst du den Spruch: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht ?
So auch hier.
Derjenige der eine Busspur (ob Verbrennermotorrad oder Verbrennerauto ist erst mal egal) benutzt, um im allgemeinen Strassenverkehr vor den anderen an der Ampel zu sein nutzt, begeht vorsätzlich das Überholverbot von rechts.
Aha, wer da wohl nicht aufgepasst hat.
Innerorts darf man immer rechts überholen, also bei mehreren Fahrspuren.
Und wenn ich das richtig gelesen habe, darf man nur in wenigen Städten mit E die Busspur benutzen und dann auch nur, wenn diese extra dafür ausgeschildert ist.
In HH gibt es das z.B. gar nicht und wird bei jedem Vorstoß in die Richtung auch kategorisch abgelehnt.
Aber mit "rechts überholen" hat das alles nicht das Geringste zu tun, da innerorts.