Hey Flyer
das klingt gut. 2 zeichen und 2 ziffern und e hat alles gepasst. Nice.
Leider hat meine Ort Kürzel 3 Buchstaben damit denke ich kann ich es so gut wie vergessen ein kürzeres Nummernschild zu bekommen. Ich hatte auch Kontakt mit dem zugehörigen Strassenverkehrsamt wegen Terminvereinbarung eigentlich aber fragte dann auch nach ob 240x130 auch klar geht und die sagten nur 255x130

Wieder jemand nicht aufgeklärt.
Mit dem Rohling ist ne gute idee und dann vor ort drucken lassen.. Hab ich auch über ebay gefunden.
Eine aber wohl noch ganz wichtige Frage.
Es müssen wohl mind 4 Zeichen sein richtig ? Also 2 Buchstaben und 2 Ziffern oder 1 Buchstabe und 3 Ziffern!?
Ich finde das kann gut missverstanden werden in der FZV §10 - Anlage 4 - Einzelnorm (ich hänge sie gleich mal an)
Dort steht
Abmessungen
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
1. a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
2. b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
3. c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
4. d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
und dies steht unter dem LKR Schild und ist wie ich meine Verwirrend.
4. Ergänzungsbestimmungen
Der Kennbuchstabe „H“ ist der Erkennungsnummer ohne Leerzeichen in gleicher Schriftart anzufügen. (Also wir bekommen hier unser "E" eingesetzt.)
Hier kommts:
Mehr als
1. a) sieben Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 1,
2. b) fünf Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 340 mm oder auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 oder
3. c) vier Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 280 mm oder einem Kennzeichen nach Nummer 2a
sind unzulässig. Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Für Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen gilt Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 entsprechend.
Also ich denke mal daran orientieren sie sich und darum muss man mind 4 zeichen haben. Da steht aber eigentlich nix von LKR und dort steht auch 280mm . Es könnte auch sein das die kleineren kombinationen z.b. 1buchstabe 2 zahlen für Motorräder zurückgehalten werden ?
Ich finde hier jedenfalls nichts was sagt ein LKR Kennzeichen muss 255mm breit sein und muss mind. 4 Zeichen in der Erkennungsnummer haben.