Als Roller-Neuling hätte ich da mal eine Frage

Bekanntlich endet die Gültigkeit von Versicherungskennzeichen immer Ende Februar. Wer weiter fahren und sich nicht strafbar machen möchte, muss sich rechtzeitig ein neues Kennzeichen besorgen und das vor der ersten Fahrt im neuen Versicherungsjahr dranmontieren.
Was ich bisher nicht herausfinden konnte, war eine Antwort auf die Frage, ob man das neue Kennzeichen schon vorzeitig montieren darf. Gesetzt den Fall, man ist in der Nacht vom 28. bzw. 29. Februar zum 1. März gerade unterwegs. Muss man dann um Punkt 0.00 Uhr des 1.3. anhalten und erst einmal das neue Kennzeichen montieren, bevor man weiterfahren darf? Oder kann man das auch schon vorher erledigen, wenn es besser passt? Wirklich illegal kann das ja nicht sein, zu früh mit dem neuen Kennzeichen herumzufahren, denn es gilt ja noch die alte Versicherung. Man könnte auch den alten Versicherungsschein und das alte Kennzeichen mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Wie haltet ihr das?
Ein Problem könnte natürlich auch im umgekehrten Fall entstehen: man besorgt sich rechtzeitig eine neue Versicherung samt Kennzeichen, fährt aber noch nach dem 1.3. mit dem alten Kennzeichen herum. Das Fahrzeug ist also versichert, es ist nur noch nicht das richtige Kennzeichen dran. Was hätte das für Konsequenzen?
Gruß
Michael