Das ist meine Devise. Du kannst doch machen was Du willst. Ist Dein Gerät.....( Never change a running System )

Denke ich.......
Das ist meine Devise. Du kannst doch machen was Du willst. Ist Dein Gerät.....( Never change a running System )
Ich hatte heute die Frage schon ähnlich gestellt an KSR
EG-RL 99/44
Beweislast:
Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.
Hallo demokrates,demokrates hat geschrieben: ↑Mo 9. Okt 2017, 10:32…
Ich hatte heute die Frage schon ähnlich gestellt an KSR
Habe ich Dich richtig verstanden, wenn mein ursprünglicher Lieferant der Nachbesserung ( z.b. bei mir Firmware-Update) beim "fremden" Vertragshändler ausdrücklich zustimmt, nur dann behalte ich meine Gewährleistungsansprüche beim Lieferanten ? Kann der "fremde" Vertragshändler dann Geld verlangen für Firmware-Update ?
a) ich bekomme das vom Lieferanten zurück oder
b) muss Vertragshändler das kostenlos machen ?
Wer von beiden muss denn Gewährleistung übernehmen, wenn Vertragshändler bei Update z.b. patzt und Roller .z.b. nicht mehr rollt ?
möchte ich berichten, wie es Weiterging:chrispiac hat geschrieben: ↑Fr 6. Okt 2017, 13:09…
Zur Mängelliste des N1S kann ich noch hinzufügen: „Einschalten des Parkmodus mitten in der Fahrt" (wahrscheinlich Fehler im Seitenständerschalter). Deswegen steht meiner jetzt in der Werkstatt (vielen Dank für die Mühe ans Aachener-Cruiser-Center), die überprüfen auch gleich den ungewohnten Druckverlust in den Reifen. Leider dieses Wochenende ohne NIU und das , wo ich arbeiten muß und mir grade wegen der schlechten ÖPNV Anbindung einen Elektroroller zugelegt habe. Es gewinnt die ASEAG - in Form eines wieder zahlenden Kunden.
Irgendwann ist auch der beste Reifen 'runter und muss getauscht werden
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