Ohne Versicherung unterwegs

Niu-Fan81
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Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von Niu-Fan81 »

:o :shock:

So ein Mist, hatten letzten Monat viel um die Ohren (Todesfall, beruflich Stress, etc.)...naja, 6.März und noch mit blau unterwegs und wurde natürlich angehalten!

1) hat jemand eine Ahnung was das an Strafe kostet?

2) Frage mich eigentlich ob es einen Unterschied macht ob man ohne Versicherung fährt oder nur mit falschem Schild, irgendwelche Tips?

Parallel dazu schnauze ich erstmal meine Versicherung an, wo denn mein Kennzeichen bleibt. Schuld habe natürlich ich, aber ärgere mich gerade wahnsinnig :evil:
Zuletzt geändert von Niu-Fan81 am Fr 8. Mär 2019, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.

ripper1199
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von ripper1199 »

Kenne gar keine Versicherung bei der man die Schilder im Abo bekommt. Bestenfalls einen Brief sich drum zu kümmern...

Niu-Fan81
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von Niu-Fan81 »

Die Provinzial hat mir letztes Jahr das neue Schild zukommen lassen und mir dann nur kurz die Papiere zugeschickt um für das Jahr zu unterschreiben...
Hat jmd. Antworten zu den 2 Fragen? :?

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geoscho
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von geoscho »

ich würde einfach mal "metagern" (metager.de; und "ohne versicherung fahren strafe" eingeben)

Evolution
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von Evolution »

Unter diesem Link findest Du alles Wesentliche:

https://www.motor-talk.de/forum/ohne-ve ... 29215.html

Bereite Dich mal auf eine deftige Geldstrafe vor.

joschi2009
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von joschi2009 »

zu 1.

von Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bis Geldstrafe.


zu 2.

ohne Kennzeichen:

TBNR 804612 Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 176 BKat 40,00€

ohne Versicherung:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)

§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Niu-Fan81
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von Niu-Fan81 »

Oh Mann, da bin ich Mal gespannt. Wirklich positiv liest sich das nicht und hoffe dass es nicht so negativ ausfällt.
Schließlich ist es wirklich nicht bewusst gewesen...aber das ändert nichts an der Tatsache dass ich nun Mal ohne Versicherung unterwegs war - keine Frage. :oops:

Ich melde mich wenn ich was höre, werde aber hier das Ergebnis posten

AndreBI

Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von AndreBI »

Durftest du den NIU denn noch nach Hause schieben?

Niu-Fan81
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von Niu-Fan81 »

AndreBI hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 19:50
Durftest du den NIU denn noch nach Hause schieben?
Ja, bzw. ich bin weit von zu Hause weg. Der gute steht nun am Straßenrand und bastel da morgen ein neues Schild dran.

chrispiac
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Re: Ohne Versicherung unterwegs

Beitrag von chrispiac »

Niu-Fan81 hat geschrieben:
Mi 6. Mär 2019, 17:43
:o :shock:

So ein Mist, hatten letzten Monat viel um die Ohren (Todesfall, beruflich Stress, etc.)...naja, 6.März und noch mir blau unterwegs und wurde natürlich angehalten!

1) hat jemand eine Ahnung was das an Strafe kostet?

2) Frage mich eigentlich ob es einen Unterschied macht ob man ohne Versicherung fährt oder nur mit falschem Schild, irgendwelche Tips?

Parallel dazu schnauze ich erstmal meine Versicherung an, wo denn mein Kennzeichen bleibt. Schuld habe natürlich ich, aber ärgere mich gerade wahnsinnig :evil:
Hmm, da macht man extra einen Thread auf, um die Mitglieder im Forum daran zu erinnern…

Du bist bestimmt nicht der Einzige, hier in Aachen sind in den ersten Märztagen mir auch noch Kleinkrafträder mit blauen Versicherungskennzeichen begegnet. Wenn man die Fahrer höflich darauf anspricht, gucken die, als wäre ihnen ein UFO begegnet. Hoffentlich liegt das am Karneval und nicht am Elekroroller, mit dem ich normalerweise unterwegs bin.

Der Tatbestand „Fahren ohne Vesicherungsschutz“ bleibt natürlich bestehen. Sicher ist nur, es wird bestimmt teurer als wenn man die Versicherung rechtzitig abgeschlossen hätte und das ist auch gut so, sonst vergißt man das im nächsten Jahr wieder. Ich bin sicher, mit einem teuren „Warnschuß“ wirst Du zukünftig daran denken - sofern die Strafe nicht so hoch ist, das Du dafür Deinen NIU verkaufen mußt.

Meine Versicherung hat mir ca. 1 Monat vorher zur Erinnerung einen Brief geschrieben. Ab den Zeitpunkt war mir klar, das jetzt alle Versicherungen die Konditionen für das Jahr 2019 vorliegen dürften und habe mich darüber informiert, es wurde ja auch hinreichend hier im Forum darüber diskutiert.

Ich würde in so einem Fall, zum Versicherungsvertreter vor Ort gehen. Hier haben sie die Versicherungsschilder in der Regel vorrätig, Du kannst es also mit dem Vertrag gleich mitnehmen und die Versandzeit von ein paar Tagen bleibt Dir erspart. Die meisten Versicherungen machen das direkt mit girocard-Katenzahlung und brauchen für die Abwicklung nur wenige Minuten, dann brauchst Du auch nicht hinterherzutelefonieren das läßt den Postboten normalerweise auch nicht schneller erscheinen (nur gegen Expressgebühren).

Es ist halt so, bei einer Stichtagsregelung. Verständnis habe ich allenfalls, falls das Monatsende mit einem Wochenende zusammenfällt und man so vielleicht nicht in der Lage ist, „auf den letzten Drücker“ noch einen neuen Vertrag abzuschließen, falls einem das erst spät einfällt. Aber dann kann man den Roller immer noch rechtzeitig von der Straße holen und andere Verehrsmittel nutzen, auch wenn einem das gegen den Strich geht.

Ein Nachbar hatte dabei tatsächlich mal ein wenig Glück gehabt - er hatte den Vertrag am 1. März gerade abgeschlossen, als die „Zetteltanten“ vom Ordnungsamt auf den Roller aufmerksam wurden. Er zeigte Vertrag, COC und das Versicherungsschild vor, machte dann darauf Aufmerksam, das er eine spezielle Verschraubung hatte und dafür noch einen kleinen Imbusschlüssel beim Baumarkt besorgen muß, weil er seinen vom letzten Jahr nicht mehr wiederfindet. Die Ordnungsamtmitarbeiter beließen es bei einer Belehrung, machten darauf Aufmerksam, das sie nur für den ruhenden Verkehr zuständig sind und das mit der Fahrt zum Baumarkt nicht gehört haben, sonst müßten sie eigentlich ihre Kollegen von der Polizei dazuziehen. Dafür hat es dann ein paar falsch parkende Autofahrer erwischt - was stehen die auch auf einer Busspur!

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