Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

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Mr.Eight
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Mr.Eight »

vsm hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2019, 14:31
Mit N-GT und N-Pro haben wir ja baugleiche Fahrzeuge unterschiedlicher Typklassen, hier wäre also ein Fahren ohne Versicherungsschutz definitiv auszuschließen, wenn man den N-Pro entdrosselt, da das dadurch entstandene Fahrzeug ja wieder versicherbar wäre... :lol:
Der Hersteller hat die Umtypisierung nicht vorgesehen. Wurde schon einmal angefragt. Denn sie unterscheiden sich wohl von der Bremsanlage, wenn ich mich recht erinnere. Somit müßte auch diese umgerüstet und per Einzelabnahme durch den Tüv. Wer weiß, was da sonst noch anders ist. Es mögen nur Kleinigkeiten sein, aber im Zweifel sind diese Tüv relevant.

Ich frage mich, ob in Österreich auch Pflichtstunden in der Fahrschule notwendig sind? Eine Einweisung ist auf jeden Fall besser als blind darauf los. Denn das passiert ja jetzt schon mit den 50ern. Jeder Autofahrer darf mit motorisierten 45km/h einfach losfahren. Da gibt es keine Einweisung. Das bemängelt aber niemand.
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davidflorian
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von davidflorian »

Ich werde nie auf einem motorisierten Zweirad mit Schaltung fahren und werde besser vorher fragen, ob die Fahrschule mit Automatik schult.Ist das Schalten denn so schwierig? Ob ich jemals auf einem Biest reite, das offiziell schneller als 45km/h fährt, weiß ich allerdings auch noch nicht. Vor 10 Tagen bin ich mit dem eBike auf einer großen vereisten Kreuzung ordentlich um die Kurve gerutscht. Glücklicherweise war kein Gefährt hinter mir und ist über mich drüber. Ich erwarte von der Schulung erste theoretische und praktische Kenntnisse speziell für motorisierte Zweiräder. Meine Vierradprüfung ist bereits 30 Jahre her und auf motorisierten Zweirädern fahre ich erst seit einem Jahr. Ich wünsche uns allen keinen Hals- und Beinbruch! Tatsächlich empfinde ich eBiken riskanter, da ich auch auf Geh- und Radwege darf, als cruisen mit meiner CUx on the street.

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

davidflorian hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2019, 22:36
Ich werde nie auf einem motorisierten Zweirad mit Schaltung fahren und werde besser vorher fragen, ob die Fahrschule mit Automatik schult.Ist das Schalten denn so schwierig?
ungewohnt

Der unterste Stand bei der Fußschaltung ist der erste Gang, dann Neutral, 2., 3., 4 und 5/6

Dh. erwischt man statt den 2. Neutral kippt das Motorrad um :shock:

Ohnehin ist das Krad bei einer langsamen Fahrt instabiler, mit der höheren Geschwindigkeit wird die Maschine stabiler, wegen der Zentrifugalkraft.
Kupplung ist statt Bremse links, rechts wirkt Bremse auf das Vorderrad, hinten muss mit dem Fußpedal gebremst werden.

bei neueren Motorrädern gibt es CBS-Bremse und ABS

bei CBS wird Bremskraft dosiert und verteilt, sonst muss die Bremsbalance gefunden werden.

Das ist mit 45 km/h-Roller mit Variomatik nicht zu vergleichen

bei E-Modellen gibt es welche mit Automatik, da ist es dann kaum einen Unterschied zum 45km/h-Modell

-> Nito NES 5/10, Pusa 45/90, wahrscheinlich auch beim Niu/Niu GT

;)
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Fasemann
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Fasemann »

Nur gut das es in der DDR keine Automatikmoppeds gab, da haben wir das mit 14 Jahren gleich vernünftig gelernt.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

das war im "Westen" in den 70ern und (Anfangs)80ern auch nicht anders. Kreidler, Puch, Vespa alles mit Schalter, Honda DAX auch. Mitte der 80er sind dann die Variomatik bei den Japanern erschienen, zB Honda Lead, Vespa kamen dann auch verstärkt mit Variomatik.

Bei den Rollern haben sich dann die Variomatik-Modelle durchgesetzt.

der Hintergrund für die Freigabe der 125er für die Führerscheininhaber vor 1980 ist, dass die noch gelernt haben mit den 50ern mit Schalter. Wer nur Automatikroller gefahren ist, der kann mE mit einer 125er mit Schaltung nicht umgehen. 10h um das Balancieren bei Schrittgeschwindigkeit, Bremsen+Ausweichen, 8-Fahren und das Berganfahren mit Kupplung+Bremsen zu üben, wie soll das gehen :?:

Da ist noch keine Autobahnfahrt, keine Nachtfahrt und keine Überlandfahrt dabei :?:
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The Rob
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von The Rob »

Mein erster Führerschein war die Klasse M, auf einem 50er Automatikroller. Damit darf ich natürlich auch die 50er Schalter fahren. Diese "nur Automatik"-Beschränkung gibt es meines Wissens nur beim Autoführerschein.
Ich sehe da kein Problem durch die Neuerung. Es wird doch kaum jemanden geben der das macht um dann ein 125er Motorrad zu fahren, deren Attraktivität beschränkt sich nahezu ausschließlich auf u18. Und wer das doch macht, der wird das vernünftig machen und lieber auf einer Fahrschuhlkarre üben und die durch verschalten ablegen als ein eigenes Fahrzeug. Und der hypothetische hirni, der nichtmal das macht, holt sich halt blutige Knie. Oder bekommt es halt hin.

AkkuSchrauber

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von AkkuSchrauber »

Nun bin ich mal gespannt was an praktischen Übungen in den Fahrschulen vermittelt werden soll und wer das dann letztlich festlegt.
Derzeit wird ja nur von 5x90min "Praxis geschrieben.

Rangieren mit Fahrzeug - Motor aus; Gefahrenbremmsung; Nachtfahrt; Lowspeed-Helix; Soziusbetrieb; Schalten ;) da wäre einiges zu lernen.
Und wieviele Schulen "verkaufen" die Lizens ohne sich um die richtige Vermittlung der Inhalte zu kümmern? #schnelles Geld 8-)
Prüfung gibts ja keine.

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von vsm »

callmeuhu hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:05
[...]der Hintergrund für die Freigabe der 125er für die Führerscheininhaber vor 1980 ist, dass die noch gelernt haben mit den 50ern mit Schalter. [...]
Wie kommst Du darauf? Die "Führerscheininhaber vor 1980" dürften 125er fahren, ohne jemals auf einem motorisierten Zweirad gesessen zu haben.
callmeuhu hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:05
[...]Wer nur Automatikroller gefahren ist, der kann mE mit einer 125er mit Schaltung nicht umgehen. 10h um das Balancieren bei Schrittgeschwindigkeit, Bremsen+Ausweichen, 8-Fahren und das Berganfahren mit Kupplung+Bremsen zu üben, wie soll das gehen :?: [...]
Also ich habe (zum Erlangen der Fahrerlaubnis Klasse A) deutlich weniger Zeit auf dem Verkehrsübungsplatz zugebracht. Das sollten andere wohl auch schaffen... ;)
callmeuhu hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 00:05
[...]Da ist noch keine Autobahnfahrt, keine Nachtfahrt und keine Überlandfahrt dabei :?:
Die Frage ist doch, ob die überhaupt nötig wären. Wenn man sich mal die Lerninhalte anschaut, die bei diesen Fahrten vermittelt werden sollen, dann besteht kein großer Unterschied zwischen PKW und 125er.

Bei der ganzen Diskussion tun wir ja geradezu so, als hätten wir Deutsche die Regelung jetzt gerade erst erfunden. In anderen (Nachbar-)Ländern gibt es ähnliche Regelungen doch schon längst. Österreich, Italien, Spanien, Portugal, ...

Hier erklärt der ÖAMTC:

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

AkkuSchrauber hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 09:27
Nun bin ich mal gespannt was an praktischen Übungen in den Fahrschulen vermittelt werden soll und wer das dann letztlich festlegt.
Derzeit wird ja nur von 5x90min "Praxis geschrieben.
In der neuen Verordnung ist sehr wohl genau festgelegt, was vermittelt werden soll.
Bedenkt dabei auch, dass die Verordnung im Vergleich zum ersten Entwurf im Sommer nochmal überarbeitet worden ist.
Drucksache 574/19:
"Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7b"

Die wesentlichen Aussagen der Anlage 7b sind:

"Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung."
Das ist der Zusatzstoff für die Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden)

"Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulungvon mehreren Teilnehmern ist unzulässig."
Anlage 3 Nr. 17.2 sind die "Übungen zur Fahrzeugbeherrschung"
Anlage 4 Nr. 1+2 sind Schulung auf Bundes-/Landstrasse und Autobahn

"Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden"
Das ist die Definition einer Klasse-A1-Maschine, ohne Vorgabe, ob Schalter oder Automatik

Link zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... 00012.html

Patrick

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

gelöscht
Zuletzt geändert von callmeuhu am So 22. Dez 2019, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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