Der Hersteller hat die Umtypisierung nicht vorgesehen. Wurde schon einmal angefragt. Denn sie unterscheiden sich wohl von der Bremsanlage, wenn ich mich recht erinnere. Somit müßte auch diese umgerüstet und per Einzelabnahme durch den Tüv. Wer weiß, was da sonst noch anders ist. Es mögen nur Kleinigkeiten sein, aber im Zweifel sind diese Tüv relevant.vsm hat geschrieben: ↑Sa 21. Dez 2019, 14:31Mit N-GT und N-Pro haben wir ja baugleiche Fahrzeuge unterschiedlicher Typklassen, hier wäre also ein Fahren ohne Versicherungsschutz definitiv auszuschließen, wenn man den N-Pro entdrosselt, da das dadurch entstandene Fahrzeug ja wieder versicherbar wäre...![]()
Ich frage mich, ob in Österreich auch Pflichtstunden in der Fahrschule notwendig sind? Eine Einweisung ist auf jeden Fall besser als blind darauf los. Denn das passiert ja jetzt schon mit den 50ern. Jeder Autofahrer darf mit motorisierten 45km/h einfach losfahren. Da gibt es keine Einweisung. Das bemängelt aber niemand.