Bei der Zulassungsstelle lebt die DDR einfach weiter

klar, die Fahrzeugklasse schliesst natürlich DDR-Modelle mit ein, die damals eben 60er waren. Bei Neuzulassungen schreibt die EU allerdings die 45 km/h vor.
Naja, der Trabbi soll ja auch ein Auto gewesen sein und kein überdachtes Motorrad, trotz zweiradtypischem Zweitakter.

Ein Zweitakter bekommt man nicht mehr neu zugelassen, die alten Betriebserlaubnisse bleiben aber erhalten.
Der Hinweis auf die 60 ist jedenfalls verwirrend
