Die Versicherung gibt ja nicht nur Dir einen Zettel mit der eVN, sondern übermittelt die "elektronische Versicherungsbestätigung" an die Zulassungsstelle. Damit ist klar, das Du zumindest für eine Mindestlaufzeit (1 Jahr) die vorgeschriebene Haftpflichversicherung hast.
Klar - Du hast ein Kennzeichen und eine Zulassung (Schein) und musst keins davon abgeben, wenn Du die Versicherung kündigst. SPätestens aber bei einer Polizeikontrolle wird der Beamte nicht nur auf deinen Schein gucken, sondern ihn elektronisch überprüfen. Dabei würde auffallen, dass Du keinen Versicherungsschutz mehr hast (die Versicherung meldet nämlich auch die Kündigung an die Verkehrsbehörde!) Deine Fahrt endet dann an Ort und Stelle!
Der ausgedruckte Versicherungsnachweis (früher: grüne Doppelkarte, heute weiß) ist eigentlich nur für den Unfallgegner interessant.
Also, gute Frage, aber: keine Experimente mit der Versicherung !!!



Gruß
Tom