Ich kann mir kaum vorstellen dass das ganze vor Gericht Bestand hätte, ich gehe davon aus das du das ganze als Privatkäufer gekauft hast oder? Somit stellt sich ja der Händler laut Kaufvertrag deutlich schlechter als das BGB es vorgibt, Nach meinem Rechtsverständnis müsste in diesem Falle die salvatorische Klausel greifen. Das geht ja gar nicht!
Mängel und Problemlösungen CE 04
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Dein Wort in Gottes Ohr. Ich bin da bei dir (der Mech übrigens auch). Er glaubt, dass sich beim Bremsen etwas ganz leicht verkantet und es nach dem Bremsen nicht mehr 100% zurück geht (oder so…). Am Mittwoch bring ich ihn wieder, mal schauen, ist dann Nachbesserungsversuch 3.Perlator hat geschrieben: ↑Mo 6. Jun 2022, 12:54Sorry, dass Du soviel Pech mit den Bremsen hast.
Auch wenn die Bremsanlage nicht den wertigsten Eindruck hinterlässt, habe ich bisher wenig zu kritisieren.
Bei der Hinterradbremse hatte ich ja auch ein nerviges Quitschgeräusch, das dann vom BMW Service beseitigt wurde.
In Deinem Fall sind es weder die Bremsbeläge noch die Bremsscheiben, sondern wie von mir zuerst vermutet die Bremszangen.
Ich gehe nachwievor davon aus, dass die Bremskolben in den Bremszangen nicht leichtgängig sind und nicht genug Spiel lassen.
Der BMW Service wird es schon richten![]()
Zuletzt geändert von Foxy87 am Mo 6. Jun 2022, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Naja, die salvatorische Klausel selbst ist im Kaufvertrag nicht drin, aber du bist da schon auf dem richtigen Dampfer. Die können das schon wegbedingen, allerdings haben sie ja ein Nachbesserungsrecht eingeräumt. D.h. sie müssen den Mangel beheben. Nun, wenn sie das nicht können, dann werde ich sie in Verzug setzen. Danach, sofern immer noch keine Behebung, Rückabwicklung des Vertrages. Gibt einen schönen Bundesgerichtsentscheid dazu.Olli81BS hat geschrieben: ↑Mo 6. Jun 2022, 18:13Ich kann mir kaum vorstellen dass das ganze vor Gericht Bestand hätte, ich gehe davon aus das du das ganze als Privatkäufer gekauft hast oder? Somit stellt sich ja der Händler laut Kaufvertrag deutlich schlechter als das BGB es vorgibt, Nach meinem Rechtsverständnis müsste in diesem Falle die salvatorische Klausel greifen. Das geht ja gar nicht!
Aber ich hoffe echt, das bleibt mir erspart. Einerseits wegen dem Aufwand (die werden das vermutlich nicht direkt so schlucken wollen), andererseits, weils zum CE 04 einfach keine Alternative gibt und ich den Roller ansonsten ja super fände…
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Schon klar, ich beziehe mich darauf das das eine m.E. nach ungültige Klausel ist, da Du bei nicht erfolgreicher 3-maliger Nachbesserung ja gem. BGB die Wahl zwischen Minderung und Wandlung hast.Foxy87 hat geschrieben: ↑Mo 6. Jun 2022, 18:37Naja, die salvatorische Klausel selbst ist im Kaufvertrag nicht drin, aber du bist da schon auf dem richtigen Dampfer.Olli81BS hat geschrieben: ↑Mo 6. Jun 2022, 18:13Ich kann mir kaum vorstellen dass das ganze vor Gericht Bestand hätte, ich gehe davon aus das du das ganze als Privatkäufer gekauft hast oder? Somit stellt sich ja der Händler laut Kaufvertrag deutlich schlechter als das BGB es vorgibt, Nach meinem Rechtsverständnis müsste in diesem Falle die salvatorische Klausel greifen. Das geht ja gar nicht!
Ich habe eben mal bei mir in den seinerzeit per Mail zuegsandten Kaufvertrag geschaut, ich habe son Passus nicht drin. Es wird zwar auf die AGBs des Verkäufers verwiesen, diese lagen mir aber bei Kaufvertragsübersendung und auch danach zu keiner Zeit vor, so das ein etwaiger Passus dort mangels Übermittlung der AGBs eh keine Gültigkeit hätte.
Steht das bei Dir wirklich direkt im Kaufvertrag, oder auch in den AGBs des Verkäufers?
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Steht so im Kaufvertrag drin, beim Zusatz zur Gewährleistung, Punkt 6.
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Moin,
bedenkt bitte mal, daß das schweizerische Gegenstück des deutschen BGB etwas anders aussehen könnte!
So wie auf dem Bild Wandel auszuschliessen halte ich in D für unmöglich bei B2C Geschäften. In CH geht das vielleicht.
Gruß,
Norbert
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Ist so, sollte aber wie gesagt auch bei uns kein Problem sein, gibt da einen (zwar alten, aber auf die vorliegende Situation sehr passenden) BGE.
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Schon schlimm wie Freude (noch vor einigen Wochen) nun fast in Klage umschlagen kann.
Schade eigentlich, und das wegen ner quietschenden Bremse ?
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Unfasslich, wenn das Problem von Profis nicht zu lösen ist. Selbst als Laie hätte ich da noch Diagnosemöglichkeiten offen. Was machen die?
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Re: Mängel und Problemlösungen CE 04
Zu meinem defekten Roller (Update durch Händler eingespielt) habe ich bislang auch keine Rückmeldung erhalten. Ich muss heute noch zur Arbeit fahren - ein ersatzfahrzeug konnte mir für b196 auch nicht angeboten werden……
Auf aktive Nachfrage gibt es kein Update. BMW München konnte das Problem bislang auch nicht beheben.
Eine Mobilitätsgarantie, die bei Premiummarken im Autobereich zum gängigen Standard zählt ist gibt es nicht.
Selten so einen schlechten Service erlebt.
Ist das bei Motorrädern / Rollern normal, handelt es sich hier nur um reine Spassfahrzeuge?
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