
Edit: doch nicht

(Damit hast du dann einen personenbezogenen Eigentumsnachweis)
Edit 2: oder doch...




C = Daten zum Eigentümer: Name oder Firmenname (C 3.1 / C 6.1), Vornamen (C 3.2 / C 6.2), Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung (C 3.3 / C 6.3). C4 verdeutlicht: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
BGB: Besitzer ist nicht gleich Eigentümer

Inhaber (inne haben = besitzen) ist somit der, der den KFZ-Brief in seinem Besitz hält. Dieser Besitz sagt aber nichts über den Eigentümer einer Sache aus

Somit ist der KFZ-Brief sehr wohl ein Eigentumsnachweis über das KFZ, da der Eigentümer personenbezogen eingetragen wurde!
Bei Verkauf und Ummeldung auf einen neuen Eigentümer wird dieser im KFZ-Brief eingetragen...

Z.B.
Nur weil ich im Besitz deines KFZ-Briefes bin, werde ich damit noch lange nicht zum Eigentümer deines KFZ!!!
Ist sowohl bei Um- &Abmeldung wie auch beim Verkauf super praktisch und easy.
Dann brauchst du dir über COC, Rechnung, HU-Bescheinigungen & Co. keine Gedanken/Sorgen mehr machen.
Bei mir war es inkl. bei der FREIWILLIGEN ZULASSUNG.