Guten Abend,
da ich seit vorgestern auch zum "Club der extremen Seitenlage" mit einem Silence / Seat gehöre, hole ich diesen Thread nochmal hoch (danke @Pfriemler für den Link!):
Hatte denn im späteren Verlauf noch abschließende Erfahrungen sammeln können bzgl. der Frage, was die BG nun am Ende übernommen hat und was nicht? Das ist mir beim Studium der Beiträge nicht wirklich klar geworden. Sicher, es mag Unterschiede zwischen den verschiedenen BG's geben, aber ich denke mal, es gibt ja bestimmt eine generelle Basis die für alle BG's gilt, oder?!
Also, nach Wegeunfall vorgestern lag mein Seat Mó 125 Performance dann auch nach Notbremsung auf der Seite, so wie ich auch. Zwar haben sowohl der vorausfahrende als auch die nachfolgende PKW-Führerin angehalten und als Zeuge mit der Polizei gesprochen, aber es ist nicht klar ob einer von beiden das vollständige Nummernschild der eigentlichen Verursacherin benennen konnte. Ich wurde dann auch vom Rettungswagen in die Notaufnahme gefahren und war nicht "bis zum Schluss" vor Ort. Ich gehe also erstmal davon aus dass die Verursacherin nicht ermittelt werden kann.
Da ich bisher noch nicht wieder am Roller war (steht noch an der Unfall-Kreuzung), kann ich nur meinen ersten Eindruck von gleich nach dem Sturz wiedergeben: Die "üblichen" Schrammen rechts unten an der Frontverkleidung und Hinterradschwinge, aber sonst erstmal nicht viel mehr sichtbar. Ich bin auch "kontaktfrei" geblieben, also "nur" durch die Notbremsung mit den Rädern nach links weggerutscht und ich selbst rechts auf die Straße geklatscht. Ich gehe also erstmal nicht von gravierenden Schäden am Roller aus.
Da ich aber noch nie in einen BG-Fall verwickelt war, ist das alles Neuland für mich (allein die Arztfrage kann da ja schon kniffelig werden...

). Der Roller ist VK-Versichert mit 500€ SB, immerhin. Die Regenhose ist jetzt am Knie gelocht, der Helm/das Visier hat mein Gesicht davor bewahrt Bekanntschaft mit dem Asphalt zu machen und sieht dementsprechend aus. Sind das Dinge, die die BG nun trägt? Und hat irgendjemand der schon mal betroffen war auch Schäden am Fzg erstattet bekommen? Oder schließt sich das aus wenn VK vorhanden ist?
ich hatte jetzt erstmal mit mir selbst zu tun, habe auch noch keine weiteren Schriftstücke erhalten von irgendwem, nur das AZ der Polizei und die Unterlagen von der Notaufnahme... ich denke, hier heißt es erstmal "Abwarten"...oder?!
Danke für eure Erfahrungen dazu!
Viele Grüße vom "temporär einbeinigen" Wizzibizzi