Moin,
ich bin beim Surfen auf die Bedienungsanleitung der NIU NQIX Serien gestoßen.
Da steht unter "Vorsichtsmaßnahmen für den Motor":
"Es wird empfohlen, den Motor alle drei Monate beim Händler überprüfen zu lassen."
Weiter unten in einer Tabelle sieht man "Motor: "alle 400-600 km oder 1x im Monat"
Angenommen, man nutzt die NIUs klassisch zum Pendeln. Zugegeben, mal hoch angesetzt
• 30km (H+R: 60km) wochentags
• am Wochenende dann ein Einkauf (10km H+R) und
• am Sonntag eine Tour zum See oder der Tante (30km H+R).
Macht pro Woche ca. 300-350km, 1300km pro Monat. Genau dafür sind die NIUs ja konzipiert.
Das heißt, NIU schlägt vor, alle 2 Wochen oder 1x pro Monat den Motor inspizieren zu lassen? Ehm, da verstehe ich hoffentlich was falsch, oder?
NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
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rollingmartin
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Zuletzt geändert von rollingmartin am Di 4. Nov 2025, 16:11, insgesamt 5-mal geändert.
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Markus Sch.
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
Damit ist der Kilometerstand oder die Zeit nach der Inbetriebnahme gemeint und nicht das Wartungsintervall nach der "Einfahrzeit". Das müsste dann extra noch aufgeführt sein.
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rollingmartin
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
Ok ok, stimmt. Wenn man nur die Tabelle liest wird's klar.Markus Sch. hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 13:10 Damit ist der Kilometerstand oder die Zeit nach der Inbetriebnahme gemeint und nicht das Wartungsintervall nach der "Einfahrzeit". Das müsste dann extra noch aufgeführt sein.
Wobei "Es wird empfohlen, den Motor alle drei Monate beim Händler überprüfen zu lassen." schon üppig ist.
Dennoch.. interessant im Manual zu stöbern
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
die meinen sicher nur eine sichtprüfung...das kann man ja selber machen...
vg
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rollingmartin
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
"beim Händler"Falcon hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 13:37 die meinen sicher nur eine sichtprüfung...das kann man ja selber machen...
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
Genau!, die Wartungs-/Prüfarbeiten, zu denen man selbst in der Lage ist, kann man ja selbst erledigen und wenn man eine Fehlfunktion in der Garantie-/Gewährleistungszeit entdekt, muss man natürlich dann schnell zum Händler. Ob der Händler den Kunden halbjährlich oder jährlich vor der Tür sehen will, damit die Gewährleistung bestehen bleibt, kann man ja mit Ihm absprechen.
Viele Grüße
Didi
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Zuletzt geändert von didithekid am Di 4. Nov 2025, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
die interwalle sind sehr, sehr kurz, was hat der händler/hersteller zu verbergen?
bei autos und markenmotorräder ist das nicht der fall bei neukauf...
vg
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Re: NQIX - Serie: Inspektion und Wartung
Ich sage es mal so: spätestens sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, fährt man zum Händler, wenn etwas mit dem E-Roller nicht stimmt. Die typischen Wartungsarbeiten, die bei einem Verbrenner durchaus zu einer maßgeblichen Verlängerung der Lebensdauer führen können, entfallen zumeist ja beim E-Roller.
Fahrwerk und Bremsen nehme ich von dieser etwas lapidaren Einstellung aus, obgleich auch hier eine genauere Sichtprüfung und Obacht beim Fahrverhalten ausreichend sein dürften, um den richtigen Zeitpunkt für einen fälligen Werkstattbesuch festzustellen.
Gruß
Basti
Fahrwerk und Bremsen nehme ich von dieser etwas lapidaren Einstellung aus, obgleich auch hier eine genauere Sichtprüfung und Obacht beim Fahrverhalten ausreichend sein dürften, um den richtigen Zeitpunkt für einen fälligen Werkstattbesuch festzustellen.
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