Basti80 hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 21:57
Second Ride verkauft es als TÜV konform auf ihrer Website
Sie verkaufen etwas, was man mit dieser Bescheinigung einbauen kann.
Der TÜV sagt mit diesem Papier rein gar nichts drüber aus, ob das Fahrzeug damit den Zulassungsbestimmungen entspricht.
Basti80 hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 21:57
und jedes Mal wird darauf hingewiesen, dass man damit 60 km/h fahren darf.
Und du meinst wirklich, dass das was eine 'Privatperson' sagt, stimmt?
Basti80 hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 21:57
Bist Du der Oberwachtmeister vom TÜV?
Wie kommst du denn darauf?
Nur weil ich sage, dass nach dem Einigungsvertrag diese Fahrzeug nicht gemeint sind, und ich die Nutzer darauf hinweise, dass es richtig teuer werden kann, wenn sie mit einem solchen Fahrzeug in eine Kontrolle kommen, in der nach "Recht und Gesetz" auf diese Dinger geprüft werden?
Jeder weiß, dass er bei seinem Roller, der als Kleinkraftrad nur mit einem Versicheurngskennzeichen fahren darf, nicht an den Einstellungen drehen darf, die dieses Fahrzeug schneller macht.
In Deutschland Keine Bauteile anbauen darf, die keine ABE des KBA oder EU-Zulassung haben, und doch machen es einige. Und wenn es "nur" ein Windshield ohne ABE ist. Da wissen sie, dass sie sich nicht erwischen lasen dürfen.
Doch bei den Elektro-Simsons, die sich die Leute zusammenbauen (lassen), denken alle, dass sie die so fahren dürfen. Auch weil es ja bei YT immer so genannt wird und auch der Hersteller das so sagt.
Hier könnte einer, des sich das Ding hatte umrüsten lassen, dem Hersteller richtig heftig an Bein treten, so das der sich aus dem Geschäft verabschiedet, was dann aber sicher beim zweiten schon zu spät ist.
Denn der Hersteller verkauft die Motoren ja mit dem Argument, dass das legal sei. Und dafür kann er, auch später udn als Privatperson haftbar gemacht werden.
Wenn du so ein Ding hast, fahr mal zum TÜV oder der Dekra und lass dort von denen eine Prüfung durchführen.
Oder stell einfach eine Anfrage beim KBA, wie es aussieht.
Nicht beim Hersteller/Händler, nicht bei diesem YuTuber, nein, bei der Stelle, die etwas zur Erlaubnis sagen kann.
Wenn du eine Erlaubnis des KBA hast, kannst du diese ja, mit Schwärzung deines Namens, hier einstellen.
Bis dahin gehe ich ganz einfach nach dem Gesetztes-Text (Der Einigungsvertrag hat Gesetzescharakter)