Neues BattDG - Abgabe von Akkus

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Schnabelwesen
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Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von Schnabelwesen »

"Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) neue Regeln für die Abgabe von Lithiumakkus an Abfallwirtschaftshöfe. Diese erweitern die Annahmepflichten für kommunale Stellen auf Akkus aus leichten Verkehrsmitteln (LV-Batterien) wie E-Bikes oder E-Scootern bis 25 kg sowie Gerätebatterien über 500 g." (Perplexity 9.1.26)
Hier war die Regierung mal schnell: Mit der Umsetzung des neuen EU-Rechts wurde erst 2027 gerechnet. Nun aber ist es da und gilt seit 1.1.2026: das neue BattDG.
Danach wird unterschieden zwischen Starter-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, die weiterhin über den Händler abgewickelt werden, und andererseits Geräte- und LV-Batterien, die jetzt auch an Schadstoffsammelstellen abgegeben werden können. Zu LV gehören auch Lithiumbatterien aus Fahrzeugen der L-Klassen bis 25 kg aus privaten Haushalten.
Batteriepole abkleben, sicher transportieren und dem Fachpersonal übergeben - keine Selbstentsorgung.
Ich schätze, da fällt manchem ein Stein vom Herzen.
Schöne Grüße, Bertolt
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error
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von error »

https://www.remondis-industrie-service. ... entsorger/

https://www.ggsc.de/aktuelles/newslette ... b-01012026
Zur unentgeltlichen Annahme von Gerätealtbatterien waren öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auch nach Maßgabe des Batteriegesetzes verpflichtet. Hierbei handelt es sich um gekapselte, maximal 5 kg schwere Batterien, die nicht Starter-, LV-, Elektrofahrzeug- oder Industriealtbatterien sind. Klassische Beispiele sind die im Handel erhältlichen Einwegbatterien bzw. Akkus für Taschenlampen, Fernbedienungen etc. oder Handy-/ Laptopakkus.

Die ab dem 01.01.2026 zusätzlich anzunehmenden „LV-Batterien“ sind gekapselte, maximal 25 kg schwere Batterien zum Antrieb leichter Verkehrsmittel. Hierzu zählen beispielsweise Akkus von E-Bikes oder E-Rollern, nicht aber Akkus von elektrisch betriebenen PKW. Starterbatterien oder Batterien von Hybrid-PKW zählen ebenso wenig dazu.

Ich bin auf die Definition für "gekapselt" gespannt. Ganz so einfach scheint die Sache doch nicht zu sein. So eine KI hat als Referenz/Quelle echt Grenzen.

Ich wäre so fair meine "Reste" tiefentladen und kurzgeschlossen abzuliefern. Aber ich fürchte das gibt trotzdem Stress.

Strenggenommen wäre mein Twizy ein LV und kein PkW. Wenn ich im Sommer die Zellen umrüste, dürften die einzeln (bzw als Zweierpack) im Kunststoffträger (gekapselt) verbauten Pouch-Zellen kein Problem darstellen? :lol:
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Schnabelwesen
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von Schnabelwesen »

error hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 14:42 So eine KI hat als Referenz/Quelle echt Grenzen.
Auf jeden Fall, da muss man immer kritisch hinschauen. Ich habe allerdings auch im Gesetz gelesen. Was da ganz genau gemeint ist, wurde mir aber auch nicht klar.
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Schnabelwesen
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von Schnabelwesen »

error hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 14:42 Strenggenommen wäre mein Twizy ein LV und kein PkW. Wenn ich im Sommer die Zellen umrüste, dürften die einzeln (bzw als Zweierpack) im Kunststoffträger (gekapselt) verbauten Pouch-Zellen kein Problem darstellen?
Seh ich auch so.
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rainer*
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von rainer* »

Im Gestz steht:
BatDG hat geschrieben:§ 15 Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien aus privaten Haushaltungen unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit unentgeltlich anzunehmen. Die angenommenen Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien sind einer für die jeweilige Batteriekategorie zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen.

§ 18 Rücknahmepflichten der Händler
(1) Ergänzend zu Artikel 62 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2023/1542 ist jeder Händler verpflichtet, vom Endnutzer Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien nach Satz 2 unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in dessen Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Batteriekategorie nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 12 bis 14 der Verordnung (EU) 2023/1542, die der Händler als Neubatterie in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Satz 1 erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt.
(2) Händler, die Starter-, Industrie- oder Elektrofahrzeugbatterien im Wege von Fernabsatzverträgen an Endnutzer abgeben, haben zur Erfüllung ihrer Pflicht aus Absatz 1 geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer einzurichten. Artikel 62 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/1542 bleibt unberührt.
Jedenfalls lese ich im Gesetz keine Forderung über eine spezielle Verpackung. In Elektrogeräten (fest) eingebaute Batterien müssen nicht ausgebaut und separat abgegeben werden.

Auch der Fahrzeugverkäufer muss die Batterien zurücknehmen oder als onlinehändler eine Abgabelösung vor Ort ermöglichen. Am Ende werden die (Online-)Händler aber dem unwissenden Kunden gegenüber behaupten, er muss die Batterie zum öffentichen Entsorger bringen.

Egal, es gibt eine unkomplizierte Lösung und die Zusatzkosten werden auf die Verkaufspreise aufgeschlagen (damit geht die Preisdifferenz zwischen Kauf in Asien und in der EU noch weiter auseinander). Insgesamt eine vernünftige Lösung!
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Afunker
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von Afunker »

rainer* hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 11:07 In Elektrogeräten (fest) eingebaute Batterien müssen nicht ausgebaut und separat abgegeben werden.

Auch der Fahrzeugverkäufer muss die Batterien zurücknehmen oder als onlinehändler eine Abgabelösung vor Ort ermöglichen. Am Ende werden die (Online-)Händler aber dem unwissenden Kunden gegenüber behaupten, er muss die Batterie zum öffentichen Entsorger bringen.
Dann frage dich beim ersten Punkt:
Was machst du als Endkunde z.B. bei einer Lithium Batterie die in einem Elektrogerät verbaut ist und ausgelötet werden muss?
Laut dem Gesetz, zum Händler bringen, wie bei Uhren....

Beim nächsten Punkt, dürfte generell der Ausbau auf den Endkunden abgewälzt werden.
Also musst du bei deinem E-Roller und E-Motorrad, (wo der Akku fest verbaut ist) den Akku selbst ausbauen und abgeben.
Die Preise für E-Zweiräder dürften steigen, bei denen später der Akku ausgebaut werden muss, wenn der entsorgt wird.

Fazit: Endkunden werden verstärkt (jetzt schon) auf die Entsorgung des Akku schauen, solche Hersteller grösstenteils meiden
oder weiterhin auf Verbrenner setzen, trotz verschärfender Abgas und Lärmnormen.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.18000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von error »

Ich bin gespannt wie sich das alles entwickelt. Immerhin sind Weichen gestellt und ich kann meinen "Altbestand" schrittweise fachgerecht entsorgen bzw. hoffentlich einem Recycling zuführen ohne mich jedes Mal mit den Jungs vom Abfallwirtschaftshof anzulegen.

Ich werde die Tage mal ein paar Versuche starten und mit handlichen 1-2 Kilo Häppchen auftauchen.

Ich bin gespannt wie die Jungs beim Abfallwirtschaftshof mit den "neuen Herausforderungen" umgehen. Ein defekter Altakku mit 25 kg kann eine beträchtliche Menge elektrochemischer Restenergie enthalten. - Davon 10-20 Stück in einem Transportcontainer verdient mindestens ein "Handle with Care".

Meine Akkus liefere ich selbstverständlich komplett entladen an, aber Ottonormal wird dafür nicht die nötigen Skillz aufweisen.

Der Gesetzgeber hat sich deshalb wohl für eine schrittweise Lösung dieses größer werdenden Problems entschieden. Mal schauen wie die Verordnung interpretiert wird: 25kg pro Person und Anlieferung oder 25kg pro "Häppchen".

Spätestens wenn ich das zweite Mal mit dem E-Roller auftauche werden die mich wohl kennen. :lol:
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von dominik »

error hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 18:02 Spätestens wenn ich das zweite Mal mit dem E-Roller auftauche werden die mich wohl kennen. :lol:
Da hilft nur das Fahrzeug wechseln ;)

Ich gehe mal davon aus, das die an den Wertstoffhöfen spezielle Lagercontainer, welche auch für den Transport von beschädigten Zellen im Güterverkehr zugelassen sind, beschaffen werden.

Bei uns haben Sie die aufgeblähten Lapptop Li-Akkus in ein blaues Plastikfass getan. Ich schätze mal da gehen so 60-100kg rein, je nach Durchmischung bei den Zellgrößen. Das gibt sicher ein tolles 🔥.
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von error »

dominik hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 19:19 Ich gehe mal davon aus, das die an den Wertstoffhöfen spezielle Lagercontainer, welche auch für den Transport von beschädigten Zellen im Güterverkehr zugelassen sind, beschaffen werden.
Zumindest auf der Website unseres lokalen Wertstoffhofes ist noch nix von der neuen Verordnung angekommen:
Bildschirmfoto 2026-01-11 um 19.51.18.png
Klickt man sich trotzdem durch kommt man dort an: https://www.bde.de/themen/brennpunkt-batterie/

Bild

https://www.bde.de/themen/brennpunkt-ba ... onen-akkus

Da geht es nur im Kreis weiter. Wenn das Fachpersonal vor Ort genausogut geschult ist, kennen die mich nach meinem ersten Auftritt :lol:

Also definitiv ein E-Bikeakku als Start, damit es bei 25kg keine Diskussion wegen Gefahrguttransport gibt. Ich denke ich werde die Verordnung ausgedruckt mitnehmen.
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Re: Neues BattDG - Abgabe von Akkus

Beitrag von rainer* »

Afunker hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 12:10Dann frage dich beim ersten Punkt:
Was machst du als Endkunde z.B. bei einer Lithium Batterie die in einem Elektrogerät verbaut ist und ausgelötet werden muss?
Laut dem Gesetz, zum Händler bringen, wie bei Uhren....
Die kannst Du wie bisher schon komplett beim Händler ab 400m² Verkaufsfläche oder Lebensmitteldicounter über 800m² oder bei öffentlichen Sammelstellen der Kommunen abgeben. Große Geräte bei Neukauf, kleinere (bis 25cm größte Seite) drei Stück auch ohne Neukauf. Die Regelung ist irgendwie etwas komplex geraten: https://www.gesetze-im-internet.de/elek ... /__17.html
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