Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Motorroller mit E-Antrieb
Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Beitrag von Abfall-Robin-Hood »

Falcon hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 10:00 eben, von dieser kupplung ging ich aus.

also: bis 25km/h DARF ich mit fahrradkupplung und fahrradanhänger fahren :?:
bis 45km/h darf ich also nicht fahren mit der kombi.

vg
Bis 25km/h geht das mit einem Fahradanhänger wobei die Hersteller meistens eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h angeben.

Ab 25kmh braucht der Anhänger eine Betriebserlaubnis und auch die Anhängelast muss eingetragen sein.
Ich habe schon überlegt mir den ZWD 308 anzuschaffen der packt aber nur 40km/h und macht alles für mich nur wegen den anbauten komplizierter.
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Beitrag von error »

Hast du mal auf dein Typenschild oder in die COC gesehen? Mofa ist keine EU-Fahrzeugklasse. Bei dir steht garantiert irgendwas mit L1e-A oder B. Dann gilt das unter Umständen so nicht mehr mit der alten Fassung von §61a für dich?
Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Beitrag von Abfall-Robin-Hood »

error hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 11:28 Hast du mal auf dein Typenschild oder in die COC gesehen? Mofa ist keine EU-Fahrzeugklasse. Bei dir steht garantiert irgendwas mit L1e-A oder B. Dann gilt das unter Umständen so nicht mehr mit der alten Fassung von §61a für dich?
Da habe ich keine Bedenken da in der verordnung die Geschwindigkeit und nicht die klasse benannt wird, im Zweifelsfall lasse ich das den Richter entscheiden.
Mit Einführung der pedelecs ebikes wurde das ganze schwammig die ohne Haftpflichtversicherung und minimaler Beleuchtung und Bremsanlage einen Fahradanhänger benutzen dürfen.Ich sehe da vom Risiko des alltäglichen Lebens keine Unterschiede.
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Beitrag von error »

Abfall-Robin-Hood hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:09 Da habe ich keine Bedenken da in der verordnung die Geschwindigkeit und nicht die klasse benannt wird, im Zweifelsfall lasse ich das den Richter entscheiden.
Mit Einführung der pedelecs ebikes wurde das ganze schwammig
Vorweg: ich bin kein Jurist, ich habe mich nur mal für sowas interessiert. Rechtlich werden die neuen Klassen offenbar als Kleinkraftrad (Kraftfahrzeug) betrachtet. Mofas waren Fahrräder mit Hilfsmotor, eine Sonderklasse. Irgendwann brauchten Mofas keine Pedale mehr. Auch in Sachen Fahrerlaubnis hat sich einiges im Laufe der Jahre verändert.

Helmpflicht hat es in dieser Form auch nicht gegeben.

Ich möchte nur vermeiden, dass du an irgendeinem missgünstigen Zeitgenossen zerschellst. Sogar Ordnungswidrigkeiten sind inzwischen sauteuer geworden.

Einen Rat habe ich leider nicht.
Abfall-Robin-Hood
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Re: Güwer ZWD 306 25 kmh im Komunaldienst

Beitrag von Abfall-Robin-Hood »

error hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:56
Abfall-Robin-Hood hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:09 Da habe ich keine Bedenken da in der verordnung die Geschwindigkeit und nicht die klasse benannt wird, im Zweifelsfall lasse ich das den Richter entscheiden.
Mit Einführung der pedelecs ebikes wurde das ganze schwammig
Vorweg: ich bin kein Jurist, ich habe mich nur mal für sowas interessiert. Rechtlich werden die neuen Klassen offenbar als Kleinkraftrad (Kraftfahrzeug) betrachtet. Mofas waren Fahrräder mit Hilfsmotor, eine Sonderklasse. Irgendwann brauchten Mofas keine Pedale mehr. Auch in Sachen Fahrerlaubnis hat sich einiges im Laufe der Jahre verändert.

Helmpflicht hat es in dieser Form auch nicht gegeben.

Ich möchte nur vermeiden, dass du an irgendeinem missgünstigen Zeitgenossen zerschellst. Sogar Ordnungswidrigkeiten sind inzwischen sauteuer geworden.

Einen Rat habe ich leider nicht.
Alles Safe, ich habe das schon vorher geprüft.
Verordnungen müssen so verständlich sein das ein Hauptschüler sie begreifen kann, da muss mann kein Jurist sein, wir sind ein Rechtstaat.

Sollte mal jemand eine Anzeige schreiben wollen legt man Widerspruch gegen das Bußgeld ein dann entscheidet der Richter und der Beamte darf sich gegebenfalls nachher entschuldigen.
Alleine die Absichtsbekundung verunsichert den Kontroleur, die können auch nicht immer alles wissen.

WICHTIG IST DAS MANN SEIN FAHRZEUG 100 PROZENT LICHTTECHNISCH, BEREIFUNG, GESCHWINDIGKEIT, IN ORDNUNG HAT dann klappt es auch bei der Kontrolle
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