Hallo allerseits,
ich habe erst seit 5--6 Monaten einen neuen Niu NQiX 150 gekauft und 3 Monate gefahren.
Leider gab es bei Glätte einen kleinen Sturz auf einem Parkplatz. Ein paar Tage später fiel der Hauptständer plötzlich ab. Als ich das von der händlerwerkstatt prüfen ließ wurde mir gesagt ,,Struktueller Totalschaden " weil der ständer auch die stellen vom Hauptrahmen mit rausgerissen hat. Jetzt sind da Daumengroße Löcher an der Stelle.
In Deutschland darf man das nicht schweißen ,sodass ich den Roller jetzt höchstens noch für n Drittel des Preises nach Polen verkaufen kann,weil die gesetzeslage da anders ist, bezüglich Reperatur laut meiner Info.
Jetzt hat mich aber ein anderer Niu Fahrer drauf aufmerksam gemacht,dass die Fotos zu dem schaden nicht normal sind für einen neuen Niu Roller. Dieser Verschleiß ist unnormal.
Aber durch den Sturz ist die Garantie weg.
Was meint ihr lohnt sich Beanstandung?
Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?
-
Geo
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 24. Mär 2026, 20:19
- Roller: Niu NQIX 150
- PLZ: 1
- Kontaktdaten:
- Falcon
- Beiträge: 2980
- Registriert: Mo 25. Sep 2023, 15:12
- Roller: Benzhou YY50QT6
- PLZ: 79
- Wohnort: Deutschland/France
- Tätigkeit: Kraftfahrzeug-Mechaniker
Meister
First Nation Indigener
Foundation Mitarbeiter
ADR Fahrer
Pensionär - Kontaktdaten:
Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?
hallole,
also: ich kenne nicht die ganze geschichte, besonders dieser komische sturz (im stehen, im fahren, wie groß der schaden, etc.)
das wäre noch genauer zu beleuchten
aber folgt im kleinen rahmen:
wahrscheinlich sind die schrauben und muttern abgefallen, oder der ganze rahmen war rost, somit ist er dadurch abgefallen.
somit liegt es nicht in deiner verantwortung, da hat der händler murks gebaut.
kleiner sturz, oder wars doch ein gravierender unfall
es muß nur von jemand kundigen abgenommen werden, entweder meister oder ing (heute techniker)
der soll entweder instandsetzen, oder dir einen vergleichbaren roller histellen, ansonsten trittst du vom vertrag zurück und du bekommst dein geld (abzüglich benutzung) voll erstattet.
ich denke, wenn es so geschildert wurde wie du sagst, dann verarscht dich hier jemand ganz gewltig, ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung
hier kannst du dich schon mal etwas einlesen und runterladen: viewtopic.php?t=42544
vg
also: ich kenne nicht die ganze geschichte, besonders dieser komische sturz (im stehen, im fahren, wie groß der schaden, etc.)
das wäre noch genauer zu beleuchten
aber folgt im kleinen rahmen:
du hast 2 jahre gesetzliche gewährleistung.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ein sturz ist kein unfall, verkleidung hat etwas gelitten nehme ich an.Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Leider gab es bei Glätte einen kleinen Sturz auf einem Parkplatz. Ein paar Tage später fiel der Hauptständer plötzlich ab.
wahrscheinlich sind die schrauben und muttern abgefallen, oder der ganze rahmen war rost, somit ist er dadurch abgefallen.
somit liegt es nicht in deiner verantwortung, da hat der händler murks gebaut.
ja, kann sein, ist aber nicht dein problem bei einem neufahrzeug, das ist sache des verkäufersGeo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Als ich das von der händlerwerkstatt prüfen ließ wurde mir gesagt ,,Struktueller Totalschaden " weil der ständer auch die stellen vom Hauptrahmen mit rausgerissen hat.
das ist schlecht, hat aber mit dir nichts zu tun.
kleiner sturz, oder wars doch ein gravierender unfall
doch, das darf man, habe ich früher öfters gemacht, besonders bei karosseriearbeiten an unfallwägen, frontschaden oder heckschaden, dazu kamen sie auf einer richtbank und der rahmen wurde gerade gezogen, beschädigte teile ausgewechselt und neue eingeschweißt.
es muß nur von jemand kundigen abgenommen werden, entweder meister oder ing (heute techniker)
so sehe ich das auch, vielleicht kannst du einige bilder postenGeo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 ein anderer Niu Fahrer drauf aufmerksam gemachtDieser Verschleiß ist unnormal.
interessiert keinen, das vergibt der hersteller, und daruf greift man erst nach 2 jahren darauf zu, wenn die gewährleistung um ist, also irrelewant, hat auch mit den mängeln nichts zu tun.
JA, aber beim verkäufer/händler.
der soll entweder instandsetzen, oder dir einen vergleichbaren roller histellen, ansonsten trittst du vom vertrag zurück und du bekommst dein geld (abzüglich benutzung) voll erstattet.
ich denke, wenn es so geschildert wurde wie du sagst, dann verarscht dich hier jemand ganz gewltig, ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung
hier kannst du dich schon mal etwas einlesen und runterladen: viewtopic.php?t=42544
vg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
