Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Geo
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Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Geo »

Hallo allerseits,

ich habe erst seit 5--6 Monaten einen neuen Niu NQiX 150 gekauft und 3 Monate gefahren.
Leider gab es bei Glätte einen kleinen Sturz auf einem Parkplatz. Ein paar Tage später fiel der Hauptständer plötzlich ab. Als ich das von der händlerwerkstatt prüfen ließ wurde mir gesagt ,,Struktueller Totalschaden " weil der ständer auch die stellen vom Hauptrahmen mit rausgerissen hat. Jetzt sind da Daumengroße Löcher an der Stelle.
In Deutschland darf man das nicht schweißen ,sodass ich den Roller jetzt höchstens noch für n Drittel des Preises nach Polen verkaufen kann,weil die gesetzeslage da anders ist, bezüglich Reperatur laut meiner Info.
Jetzt hat mich aber ein anderer Niu Fahrer drauf aufmerksam gemacht,dass die Fotos zu dem schaden nicht normal sind für einen neuen Niu Roller. Dieser Verschleiß ist unnormal.
Aber durch den Sturz ist die Garantie weg.
Was meint ihr lohnt sich Beanstandung?
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Falcon
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Falcon »

hallole,

also: ich kenne nicht die ganze geschichte, besonders dieser komische sturz (im stehen, im fahren, wie groß der schaden, etc.)
das wäre noch genauer zu beleuchten
aber folgt im kleinen rahmen:
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 seit 5--6 Monaten einen neuen Niu NQiX 150 gekauft
du hast 2 jahre gesetzliche gewährleistung. :!:
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Leider gab es bei Glätte einen kleinen Sturz auf einem Parkplatz. Ein paar Tage später fiel der Hauptständer plötzlich ab.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ein sturz ist kein unfall, verkleidung hat etwas gelitten nehme ich an.
wahrscheinlich sind die schrauben und muttern abgefallen, oder der ganze rahmen war rost, somit ist er dadurch abgefallen.
somit liegt es nicht in deiner verantwortung, da hat der händler murks gebaut.
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Als ich das von der händlerwerkstatt prüfen ließ wurde mir gesagt ,,Struktueller Totalschaden " weil der ständer auch die stellen vom Hauptrahmen mit rausgerissen hat.
ja, kann sein, ist aber nicht dein problem bei einem neufahrzeug, das ist sache des verkäufers :!:
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Jetzt sind da Daumengroße Löcher an der Stelle.
das ist schlecht, hat aber mit dir nichts zu tun.
kleiner sturz, oder wars doch ein gravierender unfall :?:
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 In Deutschland darf man das nicht schweißen
doch, das darf man, habe ich früher öfters gemacht, besonders bei karosseriearbeiten an unfallwägen, frontschaden oder heckschaden, dazu kamen sie auf einer richtbank und der rahmen wurde gerade gezogen, beschädigte teile ausgewechselt und neue eingeschweißt.
es muß nur von jemand kundigen abgenommen werden, entweder meister oder ing (heute techniker)
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 ein anderer Niu Fahrer drauf aufmerksam gemachtDieser Verschleiß ist unnormal.
so sehe ich das auch, vielleicht kannst du einige bilder posten :?:
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Aber durch den Sturz ist die Garantie weg.
interessiert keinen, das vergibt der hersteller, und daruf greift man erst nach 2 jahren darauf zu, wenn die gewährleistung um ist, also irrelewant, hat auch mit den mängeln nichts zu tun.
Geo hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:28 Was meint ihr lohnt sich Beanstandung?
JA, aber beim verkäufer/händler.
der soll entweder instandsetzen, oder dir einen vergleichbaren roller histellen, ansonsten trittst du vom vertrag zurück und du bekommst dein geld (abzüglich benutzung) voll erstattet.

ich denke, wenn es so geschildert wurde wie du sagst, dann verarscht dich hier jemand ganz gewltig, ich hoffe du hast eine rechtschutzversicherung :!:

hier kannst du dich schon mal etwas einlesen und runterladen: viewtopic.php?t=42544


vg
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Afunker »

Ohne Rechtsberatung hier zu geben:
Ich stimme hier voll und ganz dem von Falcon gesagten, zu. (sofern der Roller Neu ist)
Wende dich an den Händler schriftlich mit Fristsetzung (wichtig!) per Einschreiben mit Rückschein.
Schildere was du über einen Anwalt herausgefunden hast (Rechtsschutzversicherung muss vorhanden sein).
Setze eine Frist, bis wann du eine Rückantwort erwartest. Ansonsten drohst du mit einem Anwalt, Ist die Frist verstrichen, gehst du da hin.
Alles weitere, sollte der Anwalt dann tun. Nochmalige Frist, bis wann der Schaden beseitigt oder ein neuer (gleichwertiger) Niu Roller bei dir ist.
Du hast ein Recht darauf laut BGB....
Gruss Helmut

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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von kabee »

Das ist Satire hier, oder?
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von tsztsz »

ich frag mich auch wie das ein Garantiefall sein soll.
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Falcon »

tsztsz hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 23:20 ich frag mich auch wie das ein Garantiefall sein soll.
welche garantie????
hat er nicht, hat auch keiner gesagt.

das fahrzeug ist NEU, gerade mal 6 monate alt, ich finde auch das es satire ist, seitens des verkäufers.
der TE hat sich bisher noch nicht dazu geäußert.

vg
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Afunker »

tsztsz hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 23:20 ich frag mich auch wie das ein Garantiefall sein soll.
Nix Garantie! Gewährleistung des Händlers...
Der Händler muss eine Gewährleistung auf neue Ware geben. (laut BGB 2 Jahre mind.) Bei gebrauchter Ware oder Reparatur auch (BGB: 1 Jahr)
Geht die Ware innerhalb dieser Gewährleistung defekt, so hat der Händler 3 Reparaturversuche. Das muss der Kunde nicht akzeptieren.
Der Kunde kann Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt/Ware zum gleichen Preis verlangen.
Oder Rückgabe inkl. Abzug einer Abnutzung (hier Km-Stand) vom Kaufpreis.

Auszug von [url][https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung/url]

"Gewährleistungsrecht im Kaufvertragsrecht

Im Kaufvertragsrecht spielt die Gewährleistung eine zentrale Rolle. Gemäß § 437 BGB stehen dem Käufer bei Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Zunächst hat die Nacherfüllung Vorrang, bei der der Käufer gemäß § 439 Abs. 1 BGB wählen kann, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Erst wenn der Verkäufer die Nacherfüllung nicht erbringen kann oder will, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Verjährung der Gewährleistungsrechte im Kaufvertragsrecht ist in § 438 BGB geregelt. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre.
"

Weiter heisst es:
" Was ist die Gewährleistung und welche Rechte habe ich als Käufer?

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers, das ihn bei Mängeln an der Ware schützt. Im deutschen Recht gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht für alle Waren, die von einem Unternehmen an einen Verbraucher verkauft werden. Sie dauert in der Regel 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Ware erhält. Im Falle eines Mangels hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung, d.h. auf Nachbesserung oder Austausch der Ware. Falls dies nicht möglich ist, kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
"

Weiterhin noch das:
"Wie unterscheidet sich die Gewährleistung von der Garantie?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, das jedem Käufer zusteht. Sie gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer eine Garantie gibt oder nicht. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie kann beispielsweise eine längere Laufzeit haben oder bestimmte Leistungen einschließen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
"
Gruss Helmut

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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von tsztsz »

Ja, ich dachte so schlau seid ihr, dass ihr die Übersetzung zwischen Gewährleistung und Garantie hinbekommt, auch wenn ich das falsch formuliert habe.

Ich denke nicht, dass das "Umschmeißen" eines Motorrads wodurch etwas kaputt geht typischerweise auf einen beim Verkauf vorliegenden Mangel hinweist. ich würde auch stark dran zweifeln, dass das typischerweise unter sachgemäße Behandlung fällt. (Details können abweichen, die muss aber eine Gutachter*in feststellen). Es mag sein, dass hier noch die Händler*in in der Beweislast ist, aber als diese würde ich das auch plausiblerweise ablehnen.
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Re: Niu NQiX 150 neu aber schnell kaputt,was tun?

Beitrag von Falcon »

:?: :?: :?:

sach mal, was soll das geblubbere? hast du mal wieder hastig überflogen?

es geht nicht um das umfallen, es geht darum das nach 6 monaten der ständer verrostet und teile des rahmens rausgebrochen sind, bzw. abgefallen sind...

ein neufahrzeug mit durchgerosteten teilen, das geht nicht, okay?

vg
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